Strafen – oder nicht strafen?

04.August 2018

Seit 1. August dürfen nun die Organe der G4S in Linz in diesen Bereichen die Gebührenpflicht kontrollieren, die Überwachung des Halte- und Parkverbotes obliegt weiterhin der Polizei. Diese Regelung verkompliziert die Lade-/Park-Situation – wie vorm Linzer Brucknerhaus. Was ist erlaubt?

- E-Autos (grünes Kfz-Kennzeichen) dürfen länger als erlaubt (180 Minuten) parken, wenn diese laden. Leuchtet die grüne LED-Lampe (Laden) nicht mehr auf, dürfen die "Parksheriffs" nach einer zehnminütigen Schonfrist strafen (Gebührenpflicht).

- Parkt ein E-Auto (grünes Taferl) mit Parkscheibe, ohne zu laden, straft die G4S während der Höchstparkdauer nicht, die Polizei hingegen schon (Halte- und Parkverbot).

- Pkw, egal ob Elektro oder Verbrenner, parkt ohne Parkschein: G4S und Polizei strafen.

- Pkw parkt mit Parkschein: G4S straft nicht, die Polizei schon.