Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Strafen – oder nicht strafen?

04. August 2018, 00:04 Uhr
Strafen – oder nicht strafen?
Komplizierte Parkregelung Bild: Colourbox

LINZ. E-Autofahrer haben’s nicht leicht. Zumindest dann nicht, wenn’s ums Parken vor Ladesäulen geht. Zumeist gilt für diese Flächen ein "Halte- und Parkverbot – ausgenommen für E-Autos während des Ladevorganges".

Seit 1. August dürfen nun die Organe der G4S in Linz in diesen Bereichen die Gebührenpflicht kontrollieren, die Überwachung des Halte- und Parkverbotes obliegt weiterhin der Polizei. Diese Regelung verkompliziert die Lade-/Park-Situation – wie vorm Linzer Brucknerhaus. Was ist erlaubt?

- E-Autos (grünes Kfz-Kennzeichen) dürfen länger als erlaubt (180 Minuten) parken, wenn diese laden. Leuchtet die grüne LED-Lampe (Laden) nicht mehr auf, dürfen die "Parksheriffs" nach einer zehnminütigen Schonfrist strafen (Gebührenpflicht).

- Parkt ein E-Auto (grünes Taferl) mit Parkscheibe, ohne zu laden, straft die G4S während der Höchstparkdauer nicht, die Polizei hingegen schon (Halte- und Parkverbot).

- Pkw, egal ob Elektro oder Verbrenner, parkt ohne Parkschein: G4S und Polizei strafen.

- Pkw parkt mit Parkschein: G4S straft nicht, die Polizei schon.

mehr aus Motornachrichten

Renault Captur: Ein Facelift im wahrsten Sinn des Wortes

Der Audi Q6 e-tron: Der Sprung bei der Ladeleistung ist riesengroß

Der kleine SUV Milano ist der erste vollelektrische Alfa

Subaru Crosstrek: Neuer Name, altbewährte Tugenden

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
rubicon (595 Kommentare)
am 05.08.2018 12:28

Eigentlich eh klar, oder?
Abgeschleppt gehören alle Autos welche die Ladeplätze verparken und keine E-Autos sind.
Ebenso gehören auf den Invalidenparkplätzen die Nichtinvalidenautos entfernt.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen