Rechtsregel gilt auch auf Radwegen

28.Juli 2018

Einen kniffligen Fall hat uns OÖN-Leserin Alexandra S. aus Linz-Auwiesen geschickt. "Hier handelt es sich um den Traunradweg, rechts davon befindet sich die Auwiesenstraße. Hat der Radfahrer auf dem Traunradweg Vorrang oder jener Biker, der von rechts, also von der Auwiesenstraße kommt?"

ÖAMTC-Radfahrexperte Lukas Thallinger schaute sich die Kreuzung an und analysierte: "Die Auwiesenstraße ist an der konkreten Stelle mit drei Signalpfosten baulich abgegrenzt. Daher kann man nicht davon ausgehen, dass hier die Rechtsregel anwendbar ist. Im Zweifel hat daher der im Fließverkehr, das ist in diesem Fall der Radfahrer auf dem durchgängigen Radweg, Vorrang. Selbstverständlich gilt für beide Radfahrer das Rücksichtnahmegebot. Bei einer Begegnung sollte daher der Blickkontakt gesucht werden und eine Verständigung über die Weiterfahrt erfolgen."

Rechtsregel gilt auch auf Radwegen
Die Rechtsregel gilt, aber Vorsicht ist geboten

Haben auch Sie einen Radweg oder eine Kreuzung, die nicht eindeutig für Radfahrer geregelt ist? Dann schreiben Sie uns und schicken ein paar Infos und Fotos. E-Mail: radeln@nachrichten.at.