Der Grund sei das "Gesichtsverhüllungsgesetz", das seit 1. Oktober 2017 gilt. "Diese Befürchtungen bestehen völlig zu Unrecht", sagt Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Auch das Verwenden von abgedunkelten Vollvisierhelmen sei weiterhin erlaubt, ergänzt der Jurist. Das Gesetz sehe zahlreiche Ausnahmen vor, die selbstverständlich auch das normale Motorradfahren mitumfassen.