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Bei einem Unfall: Wie weit reicht der Datenschutz?

09. Juni 2018, 00:04 Uhr

WIEN. Der ARBÖ hat die wichtigsten Punkte für den Fall eines Unfalls zusammengefasst.

Muss ich bei einem Unfall meinen Namen bekannt geben? Und muss ein Unfallbericht ausgefüllt werden? Unsicherheit herrscht, seit die Datenschutz-Verordnung (DSGVO) Strafen bei Nichtbeachtung androht. Der ARBÖ hat die fünf wichtigsten Punkte für den Fall eines Unfalls zusammengefasst.

Beide Unfallpartner sind verpflichtet, ihre Identität preiszugeben! Unabhängig von der DSGVO greift hier die Straßenverkehrsordnung (StVO), und diese sieht die Verpflichtung zur Identitätsausweisung vor.

Sofern sich der Unfallgegner weigert, seine Identität preiszugeben, muss unverzüglich die Polizei gerufen werden. Werden die Daten nicht ausgetauscht und fährt ein Unfallgegner davon, ist dies Fahrerflucht.

Der Unfallbericht soll nach wie vor ausgefüllt werden.

Bei einem Unfall darf weiterhin fotografiert werden, denn es besteht ein berechtigtes Interesse zur Beweisssicherung.

Bei einem Unfall im Ausland raten die ARBÖ-Experten, grundsätzlich die Polizei zu rufen.

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1  Kommentar
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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 15.06.2018 23:06

Ich hole bei jeden Unfall Poizei die paar Euro sind es mir WERT. Erstens kann ich nicht türkisch oder serbisch auch bulgarisch rumänisch behersche ich nicht und andere Raser die mich ev. abschiessen haben wir in Ö. nicht. PUNKT

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