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E-Auto im "Luft-Hunderter" geblitzt: Beschwerde

11. April 2017, 00:04 Uhr
E-Auto im "Luft-Hunderter" geblitzt: Beschwerde
Wegen der Gefährdung durch unterschiedliche Tempi müssen auch E-Autos sich ans Limit halten, sagt der VfGH. Bild: Weihbold

Der Verfassungsgerichtshof ließ den Lenker aber abblitzen – ÖAMTC-Jurist kritisiert den Beschluss hart.

Klingt irgendwie logisch: Ein Elektro-Auto bläst keine Abgase in die Luft und trägt somit auch nicht zur Luftverschmutzung bei. Zumindest nicht direkt. Insofern müsste sich, so die Meinung eines Betroffenen, das Tempolimit auf der Westautobahn bei Linz für Fahrer von E-Fahrzeugen erübrigen. Denn die 100-km/h-Beschränkung basiert auf Luftmessungen (IG-L). Ist die Umgebung zu stark belastet, wird das Tempolimit auf der A1 zwischen Haid und Enns reduziert, damit die vorbeifahrenden Fahrzeuge weniger Abgase freigeben.

Mit 115 km/h ins Radar

Der Lenker fuhr im April 2015 – absichtlich oder unabsichtlich – mit seinem Tesla ins Radar. Statt Tempo 100 wurde der Wiener mit 115 km/h erwischt. Die zuständige Behörde, die BH Linz-Land, beließ es bei einer Ermahnung, trotzdem legte der Lenker Beschwerde ein. "Er ist offensichtlich absichtlich zu schnell gefahren, um den Fall juristisch auszufechten", sagt ein Kenner.

Das Verfahren nahm seinen Lauf und endete nun vorerst beim Verfassungsgerichtshof (VfGH, E 70/2017 vom 23. Februar 2017). Dort blitzte der ertappte Temposünder allerdings ab. "Es ist nicht unsachlich, wenn der Landeshauptmann ... eine immissionsbedingte einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung erlässt, ohne dabei zwischen einzelnen Fahrzeuggattungen und deren jeweiligem Schadstoffausstoß zu differenzieren", schreibt der VfGH in seinem Beschluss. Und verweist zudem auf eine Entscheidung aus dem Jahr 2011 (B165/11), in dem ein ähnlicher Einspruch wegen der Gefährdung durch unterschiedliche Geschwindigkeiten abgelehnt wurde. Weil keine Aussicht auf Erfolg bestehe, verwies der VfGH den Lenker nun an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Der ÖAMTC begleitete den Wiener Tesla-Fahrer auf dem Rechtsweg. "Der Beschluss ist unverständlich", sagt der ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Denn auf Autobahnen werde schon jetzt mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten gefahren – Lkw, Autos mit Anhänger etc. "Ich muss nicht 130 km/h fahren, sondern kann auch als Autofahrer frei wählen", sagt der Jurist. Insofern sei die Begründung des VfGH nicht nachvollziehbar. "Der VfGH wollte sich offensichtlich nicht kritisch mit dem Fall auseinandersetzen", so Authried.

Ein Gutachten der Uni Linz (Verfassungsrecht) aus dem Jahr 2015 bestätige den ÖAMTC-Standpunkt. Doch auch diese Stellungnahme fand keine Berücksichtigung.

Den Weg zum VwGH wird sich der Tesla-Fahrer ersparen. "Die Chancen auf einen anderslautenden Beschluss sind zu gering. Jetzt ist die Politik am Zug", sagt der Jurist vom Autofahrerclub.

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13  Kommentare
13  Kommentare
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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 04.05.2017 19:56

Bananen Justiz ☠️

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 17.04.2017 19:31

Entgegen aller Werbemärchen:
Null Emission hat auch ein E-Auto nicht: Reifenabrieb und Staubaufwirbelung, und bei abruptem Bremsen auch noch Staub aus den Bremsen.

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rips (613 Kommentare)
am 19.04.2017 13:51

Solange die Autobahn nicht voll von geistigen Nackerbatzln ist, hat man definitiv keinen Bremsenverschleiß beim E-Auto, denn das bremst rekuparativ über den E-Motor. Ein Tesla zB kann 60 KW beim Bremsen rückgewinnen, wenn man einfach nur vom Gaspedal geht.

Staubaufwirbelung ist keine Emission, wiedermal ein Schwachsinn eines Dauerposters.

Reifenabrieb ist sowas von minimal und wenn dann nicht als Feinstaub, sondern als Gummiwutzerl.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 12.05.2017 11:35

bei Dir staubt es immer ein bisserl heraus, so wie bei einem Elekrostaubsauger mit vollem Staubbeutel....

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altheli (371 Kommentare)
am 17.04.2017 18:16

Tja... da hat sich offensichtlich bestätigt das diese "IGL" ("IdiotenGesetzLuft"??? oder nicht) Hunderter bzw in Extremisten-Bundesländer sogar Achtziger. anscheinend doch eine reine Abzocke der Autofahrer sind....
Vielleicht sollte man den Hausbrand, Industrieabgase etc. verstärkt ins Visier nehmen...?
Wäre eine zielführendere Maßnahme

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HerrVOLVO (2.330 Kommentare)
am 13.04.2017 14:15

Jaja die umweltfreundlichen E-Boliden. Sind ja so sauber, brauchen nur Strom aus der Dose....
Wie viele E-Autos kann man mit Schnellladern an einem "normalen" Hausanschluß laden bis die Leitung überhitzt?
Hat eigentlich schon mal jemand darüber nachgedacht welche Materialien (Stichwort seltene Erden) in E-Autos verbaut sind?
Woher kommen die Akkus und wie werden sie gefertigt - und welche Umweltbelastung hat diese Produktion?
Wie lange halten diese Akkus?
Wie müssen diese Akkus entsorgt bzw. recycled werden?

Irgendwann wirds jemand alles komplett nachrechnen und dann kommt das große Jammern, denn spätestens dann stellt sich heraus, das es nur ein gutes Geschäft war und nicht gut für die Umwelt...

PS: Der Herr Facharbeiter mit LAP und mehrjähriger Ehrfahrung Otto Normalverbraucher welcher sich so ein Dings leisten kann um damit zur Arbeit fahren zu können, möge bitte vor den Vorhang treten.

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driss (930 Kommentare)
am 13.04.2017 14:33

Die Schnelllader bei den normalen Steckdosen kannst überhaupt vergessen, wenn du eine längere Strecke in die Arbeit hast, hängt das Ding die ganze Nacht dran.

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rips (613 Kommentare)
am 19.04.2017 14:00

Daheim installiert man sich üblicherweise eine Ladestation (zB von KEBA) mit 16A oder bei Häusern 32A 400V Drehstrom. Diese Leitungen sind mit 6 bzw. 10 mm² Kabeln angebunden, da kann nix heiß werden, außer es war der Pfuscher und nicht der Elektriker am Werk.

Eine der seltensten Erden beim E-Auto ist wie in fast jeden Elektrogerät Kupfer, ja wirklich! Auf der Erde gibt es mehr Lithium als Kupfer. Und damit es nicht ausgeht, werden Akkus so konstuiert, dass man die Rohstoffe zu 99,99% recyclen kann. Akkus aus Autos sind nach zB 8 Jahren nicht defekt, sie haben meist 60-80% der Startkapazität und können problemlos in Pufferspeichern weiterverwendet werden.

Wer behauptet, dass E-Autos schlecht für die Umwelt sind, ist einfach blind und dumm. Das einzige Manko ist bei vielen E-Autos der Preis, die Reichweite ist ebenso eine Geldfrage.

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jago (57.723 Kommentare)
am 11.04.2017 21:37

Die E-Autos erzeugen Reifenabrieb, Bremspacklabrieb wie die OTTOs.

Und die Stromversorgung erzeugt smog, auch das Erzeugen der Windmühlen und der Photovoltaik ist chemisch und mechanisch mit Dreck verbunden. Teilweise quadratisch, teilweise sogar mit der dritten Potenz der Geschwindigkeit gesteigert.

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rips (613 Kommentare)
am 12.04.2017 10:28

So einen Blödsinn zu verzapfen muss ja weh tun! Sie scheinen zu lang Benzin- und Diesel-Abgase eingeatmet zu haben, weil Faktoren wie Reifenabrieb oder Bremsenverschleiß sind praktisch nicht messbar. Ebenso ist der österreichische Haushaltsstromverbrauch nahezu 100% aus nicht kalorischen Kraftwerken, dh. keine zusätzlichen Emissionen.

Der Gerichtshof hat eine komplett wirre Entscheidung getroffen, sind doch (wie vom ÖAMTC angemerkt) jetzt schon PKWs mit 80 oder 100 km/h unterwegs, nämlich dann, wenn ein Anhänger gezogen wird oder einfach nicht 130 km/h gefahren werden will. Somit ist der Geschwindigkeitsunterschied jetzt schon 50 km/h, das Argument von VwGH und VfGH somit nichtig. Außerdem sind auf deutschen Autobahnen ohne Limit die Unterschiede der einzelnen Spuren auch mal 170 km/h, gepaart mit weniger Autobahn-Unfällen als in Österreich.

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driss (930 Kommentare)
am 13.04.2017 14:31

rips, du bist leicht überfordert mit nachhaltigen Umweltrechnungen?
Reifenabrieb nicht messbar, das erkläre mal dem Polizisten, der dein Profil kontrollieren will?

Realistische Umweltkalkulation berechnet die Herstellung, die Lebensdauer, die Entsorgungskosten und die Umweltschäden mit, dann ist Strom keineswegs uneingeschränkt sauber, so unkalorisch kann dessen Erzeugung gar nicht sein.

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rips (613 Kommentare)
am 18.04.2017 18:40

Wenn man zu faul ist, zumindest die Artikelüberschrift zu lesen, sollte man nicht kommentieren! Es geht hier um Luftverschmutzung auf der Autobahn, DA ist der Reifen- und Bremsabrieb GARANTIERT nicht messbar.

Für die Schadstoffemission sind natürlich nur die während der Fahrt auftretenden Schadstoffe heranzuziehen, weil nichts anderes zählt für das Tempolimit. Und wenn Fahrzeuge mit praktisch null Emissionen sich an ein Schadstofflimit halten müssen, ist das einfach nur krank. Und wer sich daran anstößt, ist es meiner Meinung nach auch.

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Honigsammler (4.501 Kommentare)
am 18.04.2017 20:56

Du bist wirklich leicht überfordert.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle und auch auf bayrischen Autobahnen ist sie nur streckenweise aufgehoben.
Ansonsten gilt 110/130. Hälts du dich nicht daran, dann darfst du blechen.

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