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Wohnbauförderung: Neues System bei den Baukosten

12. Jänner 2019, 00:04 Uhr
Land novelliert die Wohnbauförderung Neues System bei den Baukosten
Zumindest drei Geschoße braucht es für eine Förderung des Landes. Bild: WSG

LINZ. Das Land präsentierte zwei neue Finanzierungsvarianten beim geförderten, mehrgeschoßigen Wohnbau.

"Mit diesen Novellen reagieren wir auf Marktveränderungen, um weiterhin leistbares Bauen und Wohnen zu gewährleisten", sagte Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner bei der Präsentation einer Reihe von Änderungen im Förderregime des Landes beim Wohnbau.

Eine Änderung stieß prompt auf heftige Kritik der Grünen: Künftig reicht das Einhalten des Baurechts beim Heizwärmebedarf bzw. der Gesamtenergieeffizienz der Gebäudehülle, um eine Förderung zu bekommen.

"Das ist nicht akzeptabel", hieß es in einer Aussendung der grünen Wohnbausprecherin Uli Böker. Es gebe damit keine höheren Effizienzstandards mehr, es würden nur noch Mindestanforderungen gelten, so Böker.

Haimbuchner verweist darauf, dass die Emissionen im Sektor Gebäude seit dem Jahr 2005 um rund ein Drittel gesunken seien. Für ergänzende energietechnische Maßnahmen seien unterschiedliche Förderzuschläge vorgesehen, etwa bei der Verwendung von nicht mineralölbasierten Dämmstoffen.

Künftig werden im mehrgeschoßigen Wohnbau nur noch Gebäude gefördert, die zumindest drei Stockwerke haben, also Erdgeschoß plus zwei Obergeschoße. "Das sind keine Hochhäuser", sagte Haimbuchner. Man wolle hier der anhaltenden Bodenversiegelung entgegenwirken.

Im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau bietet das Land künftig auch Fördernehmern bei Eigentumswohnungen Darlehen mit einer fixen Verzinsung von einem Prozent auf 20 Jahre an. Diese Aktion gab es bisher nur bei Eigenheimen, also für Häuslbauer. Künftig gibt es auch noch die so genannte Sechstelfinanzierung. Bei dieser Variante bekommt der Fördernehmer ein Sechstel des geförderten Hypothekardarlehens aufgeteilt über die gesamte Laufzeit.

Auch der Anstieg der Annuitäten über die Laufzeit soll abgeflacht werden. Diese Maßnahme werde auch den Effekt haben, dass es bei älteren Wohngebäuden weniger Leerstand gibt. "Der Anreiz von einer teuren alten Wohnung in eine günstige neue Wohnung zu übersiedeln, wird deutlich verringert", sagte Haimbuchner.

Die Baukostenobergrenzen, die von den Bauträgern bei der Errichtung eines mehmergeschoßigen Wohnbaus einzuhalten sind, werden neu gestaltet. Seit heuer gibt es im Rahmen der Neubauförderungs-Verordnung einen Sockelbetrag von 28.000 Euro pro Wohnung plus 1270 Euro pro Quadratmeter als Obergrenze. So sei es einfacher, bedarfsgerechte kleine Wohnungen zu errichten.

Bei einer Projektgröße ab zehn Wohnungen verringert sich ab der zehnten Wohnung der Sockelbetrag um 250 Euro je Wohnung. Diese Reduktion hat eine Einschleifregelung bis zu einem Mindestbetrag von 16.500 Euro pro Wohnung. (hn)

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2  Kommentare
2  Kommentare
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onkelpaul (17 Kommentare)
am 13.01.2019 12:52

Man müsste den Grünen sagen, dass das Baurecht das Niedrigstenergiehaus nach der EU-Gebäuderichtlinie vorsieht und daher alle Häuser ab 2020 sogenannte „Fast Nullenergie-Gebäude“ sein müssen. Welche höhere Anforderungen im Neubau sollten dann noch in die Wohnbauförderung kommen?

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 22.01.2019 09:41

Wenn's was bringen würde... zwinkern

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