Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Widmungen: Gemeinden bitten die Privaten verstärkt zur Kasse

Von Alexander Zens, 16. Februar 2019, 00:04 Uhr

LINZ. Die Hälfte der Kommunen verlangt "Infrastrukturkostenbeitrag" - teils bis zu 100 Prozent.

Wie schafft es eine Gemeinde, benötigte Baulandflächen zu widmen und nicht auf den daraus entstehenden Infrastrukturkosten sitzen zu bleiben? Das beschäftigt viele Bürgermeister und Gemeinderäte. Sehr gut besucht sind daher die regelmäßigen Informationsveranstaltungen des Gemeindebundes, wie Direktor Franz Flotzinger bestätigt.

Seit 2011 haben Gemeinden in Oberösterreich die Möglichkeit, privaten Widmungswerbern bis zu 100 Prozent der Kosten, die durch die Bauland-Widmung entstehen, zu verrechnen. Dieser "Infrastrukturkostenbeitrag" ist Teil eines privatrechtlichen Vertrages, den die Gemeinde mit dem Widmungswerber abschließt. Und er ist heikel, werden doch private Häuslbauer, Bauträger oder Firmen zur Kasse gebeten. Der Infrastrukturkostenbeitrag macht in der Regel deutlich mehr aus als die herkömmlichen Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge sowie Anschlussgebühren.

Je nachdem, wie dringend eine Gemeinde Bauland braucht, ist ihre Verhandlungsposition gegenüber potenziellen Widmungswerbern. Das Land als Aufsichtsbehörde rät den Kommunen jedenfalls, solche Verträge abzuschließen und die Kosten so weit wie möglich zu erstatten.

In schätzungsweise rund der Hälfte der 438 Gemeinden in Oberösterreich gebe es schon solche Vereinbarungen, sagt Flotzinger: "In der anderen Hälfte beginnt man damit." Natürlich gehe es darum, zusätzliche Einnahmen zu generieren – es herrsche doch auch "das Diktat der nicht zu vollen Kassen". "Aber eine natürliche Grenze bei der Höhe des Infrastrukturkostenbeitrags ist der Baulandpreis", sagt Flotzinger. Wenn dieser in einer Kommune beispielsweise 40 Euro pro m2 beträgt, wird die Gemeinde beim Infrastrukturkostenbeitrag nicht über diesen Wert gehen können.

Flotzinger betont, dass der Infrastrukturkostenbeitrag für "konkrete Kosten, die direkt durch die Widmung entstehen", verrechnet wird. Bei Anschlussgebühren für Kanal und Wasser geht es hingegen um einen Beitrag zum Gesamtsystem, also bis zur Kläranlage und dem Wasserwerk. Der Infrastrukturkostenbeitrag kann rund 30.000 Euro betragen, wenn nur ein Kanal gebaut werden muss, oder bis zu 300.000 Euro, wenn es auch eine Straße, Beleuchtung und einen Wasseranschluss braucht. Sehr hohe Beträge sind nur von Firmen und Bauträgern und bei großen Projekten zu lukrieren, nicht von Häuslbauern.

Autor
Alexander Zens
Redakteur Wirtschaft
Alexander Zens

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen