Wohnbeihilfe: Höhere Einkommensgrenzen
LINZ. Mietpreis-Obergrenze wird aber nicht valorisiert.
Die Landesregierung hat am Montag eine Novelle der Wohnbeihilfe beschlossen. Dabei ging es um die Anpassung der Einkommensgrenzen. Diese werden erhöht, damit Ausgleichszulagen-Bezieher wie Pensionisten und Alleinstehende nicht aus der Wohnbeihilfe fallen, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FP). Denn der Ausgleichszulagen-Richtsatz ist 2018 um 2,2 Prozent gestiegen.
Diese "Anpassung der Haushaltseinkommen" begrüße man, sagte dazu SP-Chefin und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer. Sie stimmte der Novelle dennoch nicht zu. Grund dafür ist, dass der "anrechenbare Wohnungsaufwand" im Zuge der Novelle nicht valorisiert bzw. erhöht wird.
Politischer Schlagabtausch
Dabei geht es um die Obergrenze bei der Bruttomiete von sieben Euro pro Quadratmeter und Monat. Wer in eine Wohnung auf dem privaten Markt (nicht Gemeinnützige) einzieht, bei der die Bruttomiete höher als sieben Euro ist, hat keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe. Seit längerem fordern die SPÖ und die Mietervereinigung, dass diese Grenze erhöht wird.
Die Mieten seien in den vergangenen zehn Jahren um rund ein Drittel gestiegen, sagt Gerstorfer. Aufgrund der Nicht-Valorisierung würden Oberösterreicher trotz sozialer Bedürftigkeit aus der Wohnbeihilfe fallen. Auch Peter Binder, Landesvorsitzender der Mietervereinigung, kritisiert, dass einkommensschwache Menschen so zusätzlich finanziell belastet würden.
Haimbuchner sowie FP-Wohnbausprecher und Klubobmann Herwig Mahr verteidigen die Nicht-Valorisierung. Sie verweisen darauf, dass laut Statistik Austria die durchschnittliche Bruttomiete in Oberösterreich rund 5,30 Euro betrage. Darum sei eine Erhöhung der Obergrenze nicht notwendig, vielmehr wäre sie ein falsches Zeichen. Denn sie würde wohl dazu führen, dass Vermieter nachziehen und Mietpreise erhöhen. (az)
Interessieren Sie sich für diesen Ort?
Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.