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Wohnbau in Wien: Zwei Drittel der Flächen müssen künftig gefördert sein

10. November 2018, 00:04 Uhr
Wohnbau in Wien: Zwei Drittel der Flächen müssen künftig gefördert sein
Damit die Mieten nicht in den Himmel wachsen, wird die Bauordnung geändert. Bild: clourbox.de

WIEN. So soll Leistbarkeit gesichert werden – Lob von Gemeinnützigen und AK, Skepsis bei FP.

Die Stadt Wien will das viel diskutierte Thema leistbares Wohnen in den Griff bekommen. Künftig muss auf vielen Flächen, die neu als Wohngebiet gewidmet werden, ein verpflichtender Anteil geförderter Wohnungen entstehen. Nur noch ein Drittel der Wohnnutzfläche darf im Regelfall frei finanziert werden.

Das kündigte der Planungssprecher der Grünen, Christoph Chorherr, an. Geregelt wird das über die neue Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau", die in der Bauordnungsnovelle verankert wird.

Grundsätzlich wird die Zwei-Drittel-Regelung künftig bei jeglicher Neuwidmung ab einer Wohnnutzfläche von 5000 Quadratmetern schlagend. "Also grob gesagt überall dort, wo in etwa 50 Wohnungen oder mehr ermöglicht werden", sagt Chorherr. Auch Hochhäuser sind von dieser Vorgabe betroffen.

Die Netto-Miete darf in den geförderten Wohnbau-Bereichen fünf Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten. Die Grundstückskosten werden mit 188 Euro pro Quadratmeter limitiert. Das sei insofern wichtig, als hohe Grundstückspreise das Haupthindernis für günstige Wohnungen seien.

Laut dem Grün-Politiker ist der Anteil geförderten Wohnbaus an der gesamten Neubauleistung in Wien in den vergangenen Jahren von bis zu drei Viertel auf ein Drittel zurückgegangen. Mit der Novelle soll künftig wieder mindestens die Hälfte der neu errichteten Wohnungen gefördert sein.

"Mit der neuen Widmungskategorie kurbeln wir den leistbaren Wohnbau im ganzen Stadtgebiet an", sagt Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SP). Eine Aufstockung der Wohnbauförderung sei trotzdem nicht nötig, heißt es im Rathaus. Denn die Mittel seien von den Bauträgern zuletzt bei weitem nicht ausgeschöpft worden.

Bestehende Widmungen werden jedenfalls nicht angegriffen, versichert Rot-Grün. Und es gibt Ausnahmen, wo die Zwei-Drittel-Regelung auch bei Neu- bzw. Umwidmungen nicht angewendet wird. Neben Dimensionen von unter 5000 Quadratmetern kann die Stadt etwa auch auf den geförderten Anteil verzichten, wenn es um gewünschte städtebauliche Projekte geht, die sonst nicht und in der entsprechenden Qualität nur schwer zu finanzieren wären. "Die Überbauung von Bahngleisen ist zum Beispiel sehr teuer", betont Chorherr. Beschlossen wird die Bauordnungsnovelle am 29. November im Landtag.

Der Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) und die Arbeiterkammer befürworteten die Ankündigung der Stadt. GBV-Obmann Karl Wurm sprach von einer "wichtigen wohnpolitischen Maßnahme". Damit werde "den Auswüchsen des empfindlichen Preisanstiegs der Bodenpreise in den letzten Jahren eine taugliche Grenze" gesetzt. Mit der neuen Widmungskategorie inklusive Grundstückskostenlimit werde es zu einer Entlastung der Mietpreise in der Hauptstadt kommen.

Anders die FPÖ. Sie hat zwar gegen "eine aktivere Bodenpolitik" nichts einzuwenden, dies sei aber "nur ein Rädchen hin zu leistbarem Wohnen", so der ressortlose Vizebürgermeister Dominik Nepp. Vielmehr sei die angespannte Lage am Wohnungsmarkt "zum Gutteil das Ergebnis einer desaströsen rot-grünen Wohnpolitik".

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