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Aufpasser, Gagen-Limit: Regierung schärft Gesetz für Gemeinnützige

Von Alexander Zens, 03. November 2018, 00:04 Uhr
 Aufpasser, Gagen-Limit: Regierung schärft Gesetz für Gemeinnützige
In diesem Linzer Gebäude-Block werden ehemalige Sozialwohnungen über das Internet wie Hotelzimmer vermietet. Bild: viel/Parl./vowe

WIEN/LINZ. Jüngste Affären um Sozialwohnungen in Wien und Linz rufen Politiker auf den Plan.

Noch heuer soll das neue Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) fixiert werden. An diesem wurde schon länger gearbeitet, in den vergangenen Wochen hat das Thema aber zusätzlich an Brisanz und Dringlichkeit gewonnen – wegen Affären um Sozialwohnungen in Wien und Linz.

Zum einen werden in einer als Sozialbau errichteten Anlage im Linzer Häuserblock Untere Donaulände/Ludlgasse/Honauerstraße 31 Wohnungen über Internet wie Hotelzimmer vermietet. Ursprünglich hatten die Wohnungen der gemeinnützigen Firma Riedenhof gehört. Dieser war aber nach einigen Sitzverlegungen die Gemeinnützigkeit entzogen worden.

Spekulation zurückdrängen

Zum anderen wirbelte der geplante billige Verkauf von 3000 Sozialwohnungen der Wohnbauvereinigung WBV-GFW in Wien Staub auf. Die Stadt Wien stoppte die Transaktion vor einigen Wochen doch noch.

In beiden Fällen versuch(t)en private Investoren offenbar, Wohnungen aus der Gemeinnützigkeit herauszubekommen und damit Geld zu machen – wie auch in anderen Fällen in der Vergangenheit.

Wie die Bundesregierung das nun verhindern will, zeigt in Ansätzen ein Entschließungsantrag, den die Bautensprecher Johann Singer (VP) und Philipp Schrangl (FP) im Nationalrat eingebracht haben.

Auch die Handschrift von Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) ist darin zu erkennen. Er ist seit neun Jahren Wohnbaulandesrat und hat sich schon bei den Regierungsverhandlungen eingebracht.

Schwachstellen würden mit der WGG-Novelle beseitigt, Spekulation werde aus dem gemeinnützigen Wohnbau zurückgedrängt und die Wohnungssubstanz wirksam geschützt, heißt es aus den Regierungsparteien.

Die OÖN haben die wichtigsten Details herausgearbeitet:

Aufpasser: Im Falle massiver Gefahr für gemeinnütziges Vermögen soll ein Regierungskommissär in das betroffene Unternehmen entsandt werden. Das kann etwa ein Rechtsanwalt oder Steuerberater sein. Geschäfte wie Liegenschaftstransaktionen gehen dann nur durch, wenn auch er zustimmt. Die Installation eines Aufpassers ist möglich, weil Gemeinnützige im öffentlichen Auftrag handeln und Steuerprivilegien haben. Bei Sitzverlegungen wird die Zustimmungspflicht der Aufsichtsbehörden geschärft.

Für Paketverkäufe (ab vier Wohnungen) muss künftig eine Genehmigung der Landesregierung beantragt werden.

Nebengeschäfte: Die Novelle soll auch die Aufgabenfelder der Gemeinnützigen klarstellen. Ein Anlassfall ist hier die Linzer OÖ. Wohnbau, bei der die Finanz die Gemeinnützigkeit in Frage stellt, weil sie zu viele Nebengeschäfte wie Kommunalbau mache und zu wenig Kerngeschäft wie Wohnbau. Das Prüf-Verfahren läuft seit eineinhalb Jahren. Das WGG lässt derzeit breiten Spielraum zur Interpretation. Das soll nun eindeutig geregelt werden. Wie genau, ist noch offen.

Manager-Gagen: Umstritten sind seit Jahren die Gehälter für Manager von gemeinnützigen Bauträgern. Sie dürfen laut WGG höchstens rund 10.000 Euro brutto im Monat verdienen. Der Rechnungshof kritisiert aber, dass in einzelnen Verträgen bis zu 17 Monatsgehälter vereinbart wurden und es zusätzlich höhere Abfertigungen oder Jubiläumsgelder gibt. Auch mit Prämien und Boni können die Gagen über die 10.000 Euro kommen. "Eine maßvolle und umsichtige Regelung ist erforderlich", heißt es von der Regierung. Es soll klare Limits geben, ist zu hören. Die Frage ist, wie scharf die Regeln hier wirklich werden, da viele Gemeinnützige eine große politische Nähe aufweisen.

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