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Neues Mietrecht: Warten bis ins zweite Halbjahr 2019

30. Juni 2018, 00:04 Uhr
Neues Mietrecht: Warten bis ins zweite Halbjahr 2019
Das Wohnrecht ist derzeit für viele Mieter und Vermieter eine Rechenaufgabe. Bild: colourbox.de

WIEN. Bundesregierung kündigte "Modernisierung" an.

Seit Jahren wird über eine Reform des komplexen Mietrechts in Österreich diskutiert. Die aktuelle Bundesregierung will voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2019 eine parlamentarische Enquete und einen Konvent zum Mietrecht veranstalten. Justiz- und Reformminister Josef Moser (VP) stellte das am Dienstag im Bautenausschuss im Parlament in Aussicht. Moser will einen Vorschlag zum Mietrecht erarbeiten, der "selbstverständlich vorher noch breit debattiert werden soll".

Die Themen sollen laut Moser von marktkonformen Mieten in Alt- und Neubauwohnungen, dem Interessensausgleich von Mieter und Vermieter bis zur Ausgestaltung des Mieterschutzes reichen. Ziel sei es, das Angebot auf dem Wohnungsmarkt durch Neubau und Sanierung zu erhöhen.

Verträge unter drei Jahren

Es werde geprüft, ob in bestimmten Fällen auch kürzere Mietverträge als drei Jahre möglich sein sollen, etwa dann, wenn Sanierungen eines Hauses anstehen oder für Personen, die eine Wohnung kurzfristig für eine Ausbildung brauchen, sagte Moser. Thematisiert werde auch die jetzt bestehende Möglichkeit für Verwandte, in bestehende günstige Mietverträge einzusteigen.

Die SP forderte im Ausschuss ein neues Universalmietrecht. Bautensprecherin Ruth Becher brachte einen Initiativantrag für eine umfassende Wohnrechtsnovelle ein. Die Änderungen zum Mietrechtsgesetz und Wohneigentumsgesetz sollen ein möglichst einheitliches, transparentes und leicht anwendbares Mietrecht schaffen, sagte Becher. Der Antrag wurde mit den Stimmen von VP und FP im Ausschuss vertagt. Die schwarz-blaue Koalition will das Wohnrecht laut Regierungsprogramm modernisieren, nachdem das Vorgängerkabinett an diesem Plan gescheitert ist. Das Wohnungsangebot soll erhöht und Wohnraum wieder vermehrt im Eigentum übernommen werden können. Sozialer Wohnbau soll jenen zugutekommen, die ihn wirklich brauchen. Das Mietrecht solle vereinfacht werden, unter Erhalt der Schutzwirkungen.

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