Höchstgericht erschwert Zuschlag bei Mieten

13.Jänner 2018

Das Höchstgericht befasste sich mit der Frage, mit welchen Gebieten die Lage einer Wohnung verglichen werden muss, um zu bestimmen, ob die Lage überdurchschnittlich ist. Das Ergebnis im vorliegenden Fall: Im Vergleich zu anderen innerstädtischen Lagen seien Verkehrserschließung und Nahversorgung bei der konkreten Wohnung im fünften Wiener Gemeindebezirk nicht über dem Schnitt, der Lagezuschlag sei daher nicht angebracht.

350 Meter bis zur U-Bahn

Der Vermieter der 83-Quadratmeter-Wohnung in Margareten hat laut "Presse" von der Mieterin einen Zuschlag verlangt, weil die Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossen sei und alle Geschäfte mit Produkten des täglichen Lebens innerhalb von fünf Minuten zu Fuß erreichbar seien. Das Bezirksgericht Innere Stadt bestätigte, dass diese Lage überdurchschnittlich sei.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen kappte den Zuschlag nun aber: Abgesehen davon, dass die unmittelbare Nähe zu einer offenen U-Bahn-Trasse nicht sonderlich verkehrsgünstig sei, wenn die nächste Station 350 Meter entfernt sei, dürfe als Vergleichsmaßstab nicht das ganze Stadtgebiet herangezogen werden, sondern maximal der fünfte Bezirk.

Die Mietervereinigung zeigte sich erfreut über die Entscheidung.