Heikles Urteil zu Gasaustritt in Wohnungen

Von Alexander Zens   05.Jänner 2018

Wie gefährlich sind undichte Gasleitungen in Wohnungen, und wer soll sie prüfen bzw. reparieren? Ein Gerichtsurteil wirft hier Fragen auf. In zehntausenden österreichischen Wohnungen sind Gasanlagen zur Warmwasserbereitung und fürs Kochen installiert.

Die Gasleitungen müssen laut oberösterreichischem Gesetz alle zwölf Jahre auf ihre Dichtheit geprüft werden. Weil dieser Passus 2006 eingeführt wurde, herrscht hier derzeit rege Tätigkeit.

Wird ein Gasaustritt von bis zu einem Liter pro Stunde festgestellt, muss binnen eines Jahres repariert werden. Zwischen einem und fünf Litern beträgt die Frist vier Wochen.

In einem Streitfall hat nun der Eigentümer einer Wohnung in Linz-Dornach vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) Recht bekommen. Er muss seine Gasleitungen doch nicht abdichten lassen. Die Firma, die geprüft hatte, hat 0,1 Liter pro Stunde Gasaustritt in ihren Bescheid geschrieben. Im Original-Messprotokoll war aber 0,0 gestanden. Der Wohnungseigentümer kam daher der Aufforderung seiner Hausverwaltung, die Reparatur vornehmen zu lassen, nicht nach. Es folgte ein Bescheid des Magistrats, gegen den er Einspruch einlegte. Das LVwG stellte sich auf die Seite des Bewohners.

Heikles Urteil zu Gasaustritt in Wohnungen
Anwalt Erich Kaltenbrunner (l.), Eigentümer-Vertreter Horst Urban

Anwalt Erich Kaltenbrunner (l.), Eigentümer-Vertreter Horst Urban

Diesen Fall und eigene Recherchen über unterschiedliche Messergebnisse von verschiedenen Prüfbetrieben bei denselben Wohnungen nehmen der Dornacher Eigentümergemeinschafts-Obmann Horst Urban und der Linzer Anwalt Erich Kaltenbrunner zum Anlass, Kritik am Gesetz zu üben.

Toleranzgrenze in Deutschland

Denn jene Firmen, die Gasleitungen prüfen, dürfen auch die Abdichtung vornehmen. Das berge einen "Interessenkonflikt", sagt Kaltenbrunner. Die beiden Bereiche sollten getrennt werden. Oft seien es nämlich nicht die Eigentümer selbst, sondern Hausverwaltungen, die sich um diese Sache kümmern. Und hier werde meist dieselbe Firma für die Prüfung und die allfällige Reparatur beauftragt.

Außerdem wird kritisiert, dass es in Österreich keine Toleranzgrenze wie in Deutschland gibt, wo man bei einem Gasverlust von bis zu einem Liter noch nicht sanieren muss. "Bei einer an sich sinnvollen gesetzlichen Maßnahme treten leider wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund", sagt Urban. Die Kosten seien hoch, je nach Wohnung zwischen 900 und 2500 Euro für eine Abdichtung.

Anders sieht das Christoph Stoiber, Geschäftsführer der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker: Die Bewohner könnten auch andere Betriebe mit der Prüfung beauftragen, etwa Rauchfangkehrer und Zivilingenieure. Zur Toleranzgrenze sagt er: "Sicherheit geht vor."

Anton Mangelberger von der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht des Landes betont, dass es in Deutschland zwar die Toleranzgrenze von einem Liter gebe. Bei einem Gasaustritt müssten Bewohner dann aber jedes Jahr wieder eine Prüfung vornehmen lassen. Und das koste auch etwas.

Mangelberger erklärt, dass man alle Betriebe, die auf der Prüfer-Liste des Landes stehen, engagieren könne. Hier gebe es Gasinstallateure, aber auch Firmen und unabhängige Stellen, die nicht gleichzeitig die Gasabdichtung durchführen.

Sollten Bewohner Bedenken haben, könnten sie sich jederzeit an das Land wenden, so Mangelberger.