Bei Sanierungen sind nun Fixzinskredite möglich

26.August 2017

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Montag die Novelle der Sanierungs-Verordnung beschlossen. Sanierungen seien wichtige Instrumente der Revitalisierung, hieß es.

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Fixzinsvariante. Künftig können Förderwerber für die Sanierung ihres Wohnhauses auch ein Fixzinsdarlehen vereinbaren.

Die Förderung des Landes Oberösterreich in Form von Annuitätenzuschüssen (Zuschüsse zu Tilgung und Zinsen) bleibt dabei unverändert.

Diese Novelle sei ein wichtiger Anreiz zur Forcierung von Sanierungen für private Wohnhäuser, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner. Sie könnten damit auch auf mehr Planungssicherheit und attraktivere Darlehen bauen.

"Wenn wir einer Verödung der Ortskerne und einer weiteren Bodenversiegelung entgegenwirken wollen, müssen wir Anreize dafür schaffen, dass bestehende Strukturen revitalisiert werden", sagt Haimbuchner.

Eine Belebung der Ortskerne habe zudem viele positive Nebeneffekte wie kürzere Wege zur Arbeit oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie schaffe außerdem wieder den "Nährboden für kleinere Nahversorger und Unternehmen", nennt der FP-Politiker weitere Ziele.