Trotz Hitze: Vermieter kann Klimaanlage verhindern

26.August 2017

Mieter, die eine Klimaanlage auf eigene Kosten einbauen wollen, stehen aber vor einer unklaren Rechtslage.

Die Zustimmung des Vermieters kann nicht mit Sicherheit via Schlichtungsstelle oder Gericht erzwungen werden. Das betonte Arbeiterkammer-Rechtsexperte Walter Rosifka im Radio Ö1. "Die Problematik ist, dass das Gesetz dem Mieter nur dann das Änderungsrecht gegen den Willen des Eigentümers gibt, wenn diese Änderung ‘verkehrsüblich’ ist und einem ‘wichtigen Interesse des Mieters’ dient", sagt Rosifka.

Keine sofortige Miet-Erhöhung

Der Mieter müsse also auch beweisen, dass eine bestimmte Art von Klimaanlage verkehrsüblich sei. "Und da gibt es noch Unklarheiten", sagte Rosifka und verwies auf eine abschlägige Entscheidung eines Landesgerichts, die vor einigen Jahren getroffen wurde.

Die Chance sei aber bei Dachgeschoßwohnungen sehr hoch, dass sich mittlerweile die Ansicht, was verkehrsüblich ist, "sehr geändert haben kann". "Ich höre immer wieder von Bauträgern, dass sie neue Dachgeschoßwohnungen gar nicht mehr ohne Klimaanlage bauen."

Als durchaus verkehrsüblich schätzt Rosifka hingegen die Installation einer Gas-Etagenheizung ein, mit der der Mieter eine Koks- oder Ölheizung ersetzen will. Auch wenn der Vermieter das verbieten wolle, schätzt Rosifka, "dass ich über eine Entscheidung des Gerichts diese Änderung jedenfalls durchsetzen kann". Diese Aufwertung der Wohnung durch den Mieter berechtigt den Vermieter übrigens nicht zu einer sofortigen Mieterhöhung – die Abgeltung für die Aufwertung der Wohnung könnte dieser erst vom nachfolgenden Mieter verlangen. Bei baulichen Änderungen haben es Wohnungseigentümer den Angaben zufolge generell leichter, sich gegen etwaige Miteigentümer durchzusetzen: "Hier spielt dann die Frage der Verkehrsüblichkeit keine Rolle, wenn das wichtige Interesse bejaht wird."