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Steuerreform: Lückenschluss bei Grunderwerb

20. Juni 2015, 00:04 Uhr

WIEN. Bei der im Zuge der Steuerreform geplanten Erhöhung der Grunderwerbsteuer hat die Regierung noch nachgebessert.

Zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge eines Grundstückes werden nun zusammengerechnet. Im bisherigen Gesetzesentwurf wäre es hier mit einem Trick noch möglich gewesen, Steuern zu sparen. Auch fallen Weitergaben in der Familie nun immer unter die gestaffelten Steuersätze.

Hat eine Wohnung oder ein Haus etwa zwei Besitzer, hätte ein Kind durch zwei Erwerbsvorgänge jeweils die Hälfte geerbt und damit weniger Steuern zahlen müssen. Diese Lücke wurde nun geschlossen. Im am Dienstag im Ministerrat beschlossenen Gesetzesentwurf wurde folgender Satz eingefügt: "Eine Zusammenrechnung hat auch dann zu erfolgen, wenn – durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge – eine wirtschaftliche Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfällt."

Staffeltarif in der Familie

Übergaben innerhalb der Familie fallen im neuen Entwurf immer unter den Staffeltarif. Bisher war vorgesehen, dass der Grunderwerb von Häusern und Wohnungen, auf die ein Kredit läuft, nicht als unentgeltlich gilt und damit nicht in den Genuss der Staffelung kommt. Nun ist die Weitergabe im Erbfall oder in der Familie unentgeltlich, egal ob Schulden mitübergeben werden oder nicht.

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