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RIED/EBERSCHWANG. Der Verkäufer jener Kugelbombe, die einen 17-jährigen Innviertler beim Jahreswechsel aus dem Leben riss, ist wegen grob fahrlässiger Tötung zu zwölf Monate Freiheitsstrafe, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.