Frist versäumt, weil Antrag um 15.40, nicht um 15.00 Uhr einlangte
Reinigungsfirma Schmidt verlor Chance auf Millionenauftrag, weil Verwaltungsgerichtshof Beschwerde nicht mehr annahm.
In der Führungsebene der Reinigungsfirma Schmidt in Ried im Innkreis ist die Verärgerung groß. Wegen eines Formalfehlers haben die Innviertler ihre Chance verwirkt, einen verlorenen Millionenauftrag doch noch zu bekommen.
Konkret geht es um folgenden Sachverhalt: Firmenanwalt Armin Grünbart hat am Montag dieser Woche um 15.40 Uhr eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebracht. Um 24 Uhr dieses Tages lief die sogenannte Stillhaltefrist ab, bis zu der gegen die Vergabe eines Großauftrages protestiert werden konnte. Am Tag darauf teilte der BVwG mit, die Eingabe sei nicht fristgerecht erfolgt. Der Amtstag hätte um 15 Uhr geendet. "Das ist Bürokratie-Wahnsinn und die größte Frechheit in dem Verfahren, das noch dazu auf einen anderen Anbieter zugeschnitten war", schimpft Firmeneigentümer Wenzel Schmidt. "Wozu steht im Vergabegesetz 24 Uhr?"
Die Firma mit mehr als 1000 Mitarbeitern hatte sich um die Reinigung des Unfallkrankenhauses Salzburg der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) beworben. Bei einem Auftragswert von mehr als 1,1 Millionen Euro waren die Rieder um 15.000 Euro billiger als die Markas GmbH, die Österreich-Tochter eines italienischen Mitbewerbers. Allerdings bekam Markas bessere Qualitätspunkte. "Hier wurden wir mit unlauteren Mitteln vernichtet", sagt Geschäftsführer Karl Dauerböck.
So sei vor einer Probereinigung nicht definiert worden, wie diese zu erfolgen habe. Bewertet wurde ein Generalputz – der aber nicht Inhalt der Ausschreibung war, so die Kritik. Schmidt sieht eine "subjektive Wertung". "Wir haben 30 Jahre Erfahrung in der Krankenhaus-Hygiene. Aber wie hier vorgegangen wurde, das hatten wir noch nie." Pikant laut Schmidt zudem: Die AUVA müsse sparen und verzichte bei fünf Jahren Laufzeit auf ein Sparpotenzial von 60.000 Euro.
der Zug wartet auch nicht, wenn ein Paasagier zu späte kommt.
5 x 15.000 = 75.000 Euro und nicht 60.000.
Vielleicht ist es eh besser, wenn Markas die Ausschreibung gewonnen hat und auch mehr Qualitätspunkte erreicht hat.
Der liebe Herr Beschwerdeeinbringer hätte bloß mal die FAQ lesen müssen (per Google auffindbar "Verwaltungsgerichtshof einbringung beschwerde")
"Wird die Revision postalisch eingebracht, reicht es, wenn sie am letzten Tag der Frist zur Post gegeben wird (Poststempel entscheidend)."
Man soll halt nicht immer alles elektronisch machen. Oder zumindest doppelt, dann wäre es auch kein Problem gewesen von der Frist her.
15.000 Euro bei 1,1 mio sind für eine freie Angebotseinholung ein Lercherl. Das wirkt nach außen so wie die 931 mio gegenüber des früher anbietenden Zweitbestbieters 930 mio bei der BUWOG.
Wann war die Auftragsvergabe?
Wann wurde der Herr Rechtsanwalt eingeschaltet?
Hat dieser bewusst (wie es heute schon üblich ist) bis "zum letzten Drücker" gewartet?
Von all dem habe ich hier nichts gelesen. Hauptsache, auf ein Gericht hinpecken.
Hätte Schmidt gewonnen und der unterlegene Anbieter 40 Minuten zu spät beeinspruchen dürfen, wäre das Geheul (korrekterweiese) ebenfalls groß gewesen.
Jammern ist eh okay und verständlich. Aber es gibt nun mal Spielregeln und solche Einsprüche bringt üblicherweise nicht der Portier ein, sondern ein Fachrechtsanwalt. Von dem darf und muss man erwarten, dass er auch die Spielregeln kennt.