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"Jagdgesetz enteignet Grundbesitzer"

Von Josef Lehner, 10. Dezember 2016, 00:04 Uhr
"Jagdgesetz enteignet Grundbesitzer"
Gegen Jagddiktat: Karl Keplinger Bild: UBV

Das sagt der Chef der Unabhängigen Bauern – Sie fordern zeitgemäßes Recht.

Das oberösterreichische Jagdgesetz ist eine Enteignung der Grundbesitzer und für einen modernen Rechtsstaat völlig unzeitgemäß." Mit dieser Feststellung gießt der Landesobmann des Unabhängigen Bauernverbandes (UBV), der Mühlviertler Karl Keplinger, Öl in die Wald-Wild-Diskussion.

Der oö. Landtag will kommende Woche mit einer Novelle zum Jagdgesetz die Stellung der Grundbesitzer bei der Klärung von Wildverbiss schwächen, um willkürliche Klagen mit hohen Schadenersatzforderungen zu unterbinden.

Keplinger stellt die einschlägige Rechtsordnung insgesamt in Frage. Der Grundbesitzer habe keinen Einfluss darauf, wer auf seinem Eigentum die Jagd ausübt. Ausnahme: Er hat mehr als 115 Hektar Grund und erfüllt damit die Bedingungen für eine Eigenjagd. Die kann er selbst ausüben oder verpachten. Dabei handelt es sich um Kniefall vor dem Großgrundbesitz.

Für alle anderen Grundbesitzer vergibt der Jagdausschuss der Gemeinde, bestehend aus Gemeinderäten, die Vergabe der Jagd. Dem Grundbesitzer ist ein Verpachtungszwang auferlegt. Als Entschädigung erhält er ein paar Euro pro Hektar und Jahr, je nach Region. In der Regel betrauen die Gemeinderäte eine örtliche Genossenschaft aus Jägern mit der Jagdausübung. Die ist so gut vor ortsfremder Konkurrenz geschützt. "Jeder Grundbesitzer muss selbst entscheiden dürfen. Er soll die Jagd entweder selbst ausüben oder an andere vergeben dürfen", sagt dagegen der UBV-Chef. Auch Vorarlberg und Tirol hätten mittlerweile das Modell, Bayern habe es längst.

Die Jägerschaft will dazu keine Diskussion, weil das die Ausübung des Weidwerks erschweren würde. Sie findet Unterstützung bei Politikern und anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die auch gerne auf die Pirsch gehen.

Kommenden Montag werden Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker die Novelle zum Jagdgesetz vorstellen. Künftig tragen Grundbesitzer, wenn ihre Bäume von Wild geschädigt werden, bei Klagen ein Kostenrisiko. Die Landwirtschaftskammer willigte ein, weil das Land zwei Experten finanziert, die Grundbesitzer bei Wildschäden beraten.

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3  Kommentare
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Gratistester (292 Kommentare)
am 12.12.2016 16:31

Schon wieder so viel Schwachsinn...

In OÖ sind 71% der Waldfläche in privater Hand, Rest ist nahezu ausschl. Eigentum der ÖBF. Der durchschnittliche Privatwald ist unter 10 ha groß. Jetzt bitte erkläre jemand, wie auf einer solchen Fläche sinnvoll Jagd betrieben werden soll, wenn jeder seinen eigenen bejagt? Aber vielleicht wäre es ganz gut, wenn alle Waldbesitzer verpflichtend die Jagdprüfung machen müssten, dann würde sich der Herr vom UBV rasch aus dem Staub machen müssen und es würde gaaaanz schnell wieder ruhig werden. Was es grundsätzlich ja ist, denn 99,9% der Waldbesitzer haben mit den Jägern ein gutes Einvernehmen und finden auch das System für zweckdienlich, ein paar laute Schreier gibt es halt, denen die Medien viel Platz bieten, weil´s sich gut verkaufen lässt...

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( Kommentare)
am 10.12.2016 18:13

Die Jägerschaft will dazu keine Diskussion, weil das die Ausübung des Weidwerks erschweren würde. Sie findet Unterstützung bei Politikern und anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die auch gerne auf die Pirsch gehen.

-------------

Da liegt der Luchs begraben .........mit "Jägerschaft" sind offenbar die Baumeister, Industrielle etc. gemeint, die mit ihren SUVs im Wald herumbrettern, sich um garnix sch...., und jeden Radlfahrer zur Rede stellen, der ihnen in die Quere kommt.

Der kleine Bauer kommt abermals unter die Räder, die Großen haben es sich mit den Giebelkreuzlern wieder gerichtet.

Und dass speziell einige Regierungsmitglieder OÖs selbst Jäger sind, beschleunigt die Werdung solch unsinniger Gesetze.

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bartgeier (1.024 Kommentare)
am 10.12.2016 13:44

Der Herr irrt gewaltig, nur die Grundbesitzer (heißen in Genoßenschaftlichen Jagdgebieten, Jagdgenossen) legen fest wer auf ihren Grundstücken die Jagd ausübt. Wenn man mit der bestehenden Wildschadensituation nicht zufrieden ist , kann sich der Herr Kepplinger einen Berufsjäger einstellen der seine Ziele umsetzt. Kostet allerdings, aber viel Jagdpacht kassieren und über die Jagdausübenden zu jammern, entspringt einem für die Landwirtschaft typischem Denken.

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