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Buwog-Prozess: Starzer widerspricht Ex-Chef Scharinger

Von nachrichten.at/apa, 14. Februar 2018, 15:34 Uhr
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Der Angeklagte Georg Starzer. Bild: ROLAND SCHLAGER (APA/APA-POOL/ROLAND SCHLAGER)

WIEN/LINZ. Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere hat heute der langjährige frühere Raiffeisen-Vorstand Georg Starzer den Aussagen seines früheren Chefs, RLB-OÖ-Generaldirektor Ludwig Scharinger, widersprochen.

Starzer widerspricht Ex-Chef Scharinger

Scharinger war vor dem Prozess einvernommen worden und ist wie Starzer angeklagt, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig. Scharinger habe sich wohl geirrt und einiges durcheinandergebracht, sagte Starzer heute. Es ging um eine Vorstandssitzung der RLB OÖ im Juni 2004, in der heißen Phase des Bieterverfahrens um die Bundeswohnungen. Scharinger sagte in seiner Einvernahme im Zuge der Ermittlungen aus, dass ihm Starzer in der Sitzung den neu ermittelten Angebotspreis, nämlich 961 Mio. Euro, für die Bundeswohnungen gesagt habe und auch einen entsprechenden Antrag für dessen Genehmigung gestellt habe. "Das stimmt gar nicht", konterte Starzer heute.

In Wahrheit sei in der Sitzung gar nicht über den neuen Angebotspreis gesprochen worden, weil er noch nicht bekannt gewesen wäre. Hingegen habe Scharinger nach der Sitzung eine Art Aktenvermerk ins Protokoll schreiben lassen, wonach der Preis - 961 Mio. Euro - beantragt und beschlossen worden wäre - was aber laut Starzer während der Sitzung gar nicht so war. Scharinger habe offenbar das Protokoll "überschießend" geändert. Er habe das Protokoll unterschrieben, räumte Starzer ein, es habe aber keinen Schaden angerichtet. Eine Genehmigung des neuen Preises wäre im RLB-OÖ-Vorstand gar nicht notwendig gewesen, da er innerhalb des bereits genehmigten Pouvoirs gelegen sei.

Scharinger habe betreffend des Kärntner Vorkaufsrechts für die ESG nicht nur mit dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) telefoniert, sondern auch den Kärntner Finanzlandesrat Karl Pfeifenberger getroffen, soviel er wisse in Linz, sagte Starzer.

Scharinger habe auch den - nun Hauptangeklagten - früheren Finanzminister Grasser gekannt. Als Sektionsobmann für Banken und Versicherungen seien solche Kontakte "selbstverständlich", erklärte Starzer. Scharinger war auch Gastgeber der Veranstaltungsreihe der RLB OÖ für Kunden "Minister im Dialog".

Scharinger habe sich bei einem Unfall vor ein paar Jahren schwer verletzt, schilderte Starzer. Er habe bei einem Sturz über eine Treppe ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten, das fast letal (tödlich) gewesen sei. Nach diesem Unfall Scharingers habe er ihn kaum mehr gesehen.

Fragen-Marathon für Starzer

Der 16. Tag im Buwog-Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und weitere hat heute, Mittwoch, begonnen, wie er gestern geendet hat - mit einem langen Tag der Einvernahme des ehemaligen RLB-OÖ-Vorstands Georg Starzer. Ihm wirft die Korruptionsstaatsanwaltschaft Bestechung und Untreue vor, was Starzer bestreitet.

Belastet wird der ehemalige Raiffeisen-Manager von zwei weiteren Angeklagten, die in dem Verfahren bereits ausgesagt haben. Es waren dies der teilgeständige Ex-Lobbyist Peter Hochegger als auch Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics, der derzeit gerade eine sechsjährige Haftstrafe absitzt. Beide sagten aus, dass Starzer gewusst habe, dass die Provision aus dem Buwog-Verkauf in Höhe von 9,6 Mio. Euro an der Öffentlichkeit vorbei geschleust werden sollte. Laut Petrikovics hatte die RLB OÖ die eine Hälfte der Provision geleistet.

Starzer hingegen will Hochegger so gut wie nicht gekannt haben und verweist darauf, dass es keinen Vertrag mit und keine Zahlungen an Hochegger gegeben habe. Allerdings wurde bei Hochegger bei einer Hausdurchsuchung ein zerrissener, nicht unterschriebener Vertrag zwischen Hochegger und Starzer entdeckt. Außerdem fuhr ein Mitarbeiter von Starzer extra von Linz nach Wien, um mit Hochegger über die von ihm geforderten Zahlungen, die Starzer nach Eigenaussagen nicht tätigte, zu sprechen. Außerdem gab es E-Mails von Hochegger, in denen dieser Zahlungen einforderte.

Hochegger schrieb darin, dass seine "Projektpartner" ob der ausstehenden Zahlungen bereits ungeduldig würden. Laut Anklage sind diese Partner Grasser, der Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger und der Immobilientreuhänder Ernst Karl Plech - was diese bestreiten. Starzer meinte gestern, Hochegger habe damit wohl seinen Mitarbeiterstab gemeint.

Richterin Marion Hohenecker wollte heute zu Prozessbeginn im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts einmal mehr von Starzer wissen, wie gut er Hochegger kannte. Wie bisher auch schon zeigte sich Hohenecker sehr detailinteressiert, was bisher die eine oder andere Widersprüchlichkeit in den Aussagen der Angeklagten zutage brachte.

 

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13  Kommentare
13  Kommentare
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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 14.02.2018 22:32

die tollsten Vermittlungsprovision sind ja auch bei ÖBB Verkäufen geflossen und auch die Preise geben zu denken.

na, dann hat man halt Gutachten dazu gehabt, die beweisen, wie verschmutzt der Grund war.

Richter glauben das ja, wenn Gutachten vorliegen. Mit Hausverstand braucht manches nichts zu tun haben.

Und wenn es um Provisionen geht und gute GEschäfte, da kommt niemand zu kurz, der verköstigt werden will und wenn dann die Beziehungen untereinander auch noch stimmen, dann kann es schon rechtmäßig zugehen, aber allemal eigenartig Geld verbrennen.

Wieso werden Geschäfte mit öffentlichem Eigentum dann wiederum von Expolitikern geleitet und nicht einmal unter diesen Umständen transparent dargestellt.

Offenbar soll der Bürger einfach für blöd verkauft werden. Das konnten besonders diese Leute im schwarz blauen Dunstkreis noch viel perfekter, als Vorgänger.

Und jetzt wo braune Flecken gesucht werden in der FPÖ sucht man überall, nur nicht bei den Burschenschaftern. Bravo!

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1949wien (4.127 Kommentare)
am 14.02.2018 21:49

...die gehören alle bis zur Urteilsverkündung in U-Haft! Scharinger kann zum Gastwirt gehen, aber zur Verhandlung kann er nicht.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 14.02.2018 22:35

das eine ist gesundheits belastend, das andere gesundheitsfördernd, eh logisch. das hat nichts, aber gar nichts mit nicht wollen zu tun. bei meiner Ehr, ich lieb das Land so sehr!

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Commendatore (1.407 Kommentare)
am 14.02.2018 21:01

Einen guten Anwalt werden die Giebelkreuzler doch für Luigi Monetti haben.

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a1000 (377 Kommentare)
am 14.02.2018 19:50

Na das wenn er sich vor ein paar Jahren getraut hätte - dann wäre er schon viel früher ein Ex-Banker gewesen.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 14.02.2018 16:42

Scharinger wird wohl nicht mehr vor Gericht erscheinen können - hab ihn vor kurzem beim Lehnerwirt gesehen, der ist schon ordentlich bedient.

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Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 14.02.2018 18:34

Bis zum Lehnerwirt gehts,zur Verhandlung jedoch nicht,na ja,der Arzt seines Vertrauens wirds schon richten...

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 14.02.2018 16:39

werden heute wieder die unschuldigen vernommen, die mit der unschuldsvermutung?

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Berkeley_1972 (2.243 Kommentare)
am 14.02.2018 13:19

Auf diesem Photo kommt es für meinen Geschmack noch klarer zum Ausdruck, wie die ganze Choze - vom Wahrheitsgehalt aus juristischem Sinne einmal abgesehen - auf dem Beschuldigten lastet. Selbst wenn man davon ausgeht, daß alle unschuldig zum Handkuss gekommen sind, sind aufgrund des ständig schwebenden Damoklesschwerts trotzdem mehrere Lebensjahre auf nimmer wieder verloren (gilt aber in vielen Bereichen des Lebens auch; jahrelanger Scheidungsstreit/Ehekrach; Erbschaftsstreitigkeiten etc.)

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staatsbuergerin (2.279 Kommentare)
am 14.02.2018 15:38

Sollen jetzt Gerichtsverfahren abgeschafft werden - oder wie?

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max1 (11.582 Kommentare)
am 14.02.2018 17:48

Wenn man sich dss so vor Augen führt wie mit der möglichen Wahrheit umgegangen wird wäre es eine Kostenersparnis und für das gewöhnliche Volk vollkommen egal. Dieses wird ohnehin bestraft da es keine Lobby hat, weder von Anwälten, Richtern oder Staatsanwälten.
Der Wustsemmeldieb ist dran, egal ob er am verhungern war oder nicht.
Hab keinerlei Emotionen mit denjenigen die das Gesetz biegen und mit halben Wahrheiten davonkommen. Das Schweigen der Lämmer übertönt schon alles.

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jago (57.723 Kommentare)
am 14.02.2018 19:12

Ich sehe das Verfahren aus einem anderen Blickwinkel! Die Handaufhalter kommen, verglichen mit den Schmiergeldzahlern, viel zu glimpflich davon: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Dass sich der "schöne Grasser" bestens als Ziel des Volkszorns eignet, ist wohl so - aber den Grasser halte ich auch nur als Konto für die FPÖ, also für keinen persönlich bereichernden Handaufhalter. Wofür er nach meinem Zorn eingesperrt gehört, ist er gesetztlich als damals Regierender gedeckt: mit der Ust-Vorauszahlung. Und mein Zorn reicht nicht dafür, Regierende strafbar zu machen grinsen

Jetzt fangen die Gemeinden mit dem Unfug übrigens auch an. Der Anstand fällt in den Keller traurig

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 14.02.2018 16:30

"Chose" heißt das Wort. Man könnte aber auch ganz einfach "Angelegenheit" schreiben.

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