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Überraschung beim Swap-Prozess: Bawag redet wieder von Vergleich

Von OÖN, 31. Oktober 2017, 00:04 Uhr
Überraschung beim Swap-Prozess: Bawag redet wieder von Vergleich
Swap-Richter Pablik Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN / LINZ. Rechtsvertreter der Bank nennt keine Summe, im Bawag-Prozess könnte es nach vier Jahren zu einem Richterwechsel kommen.

Im Zivilprozess um den desaströsen Swap 4175 zwischen der Stadt Linz und der Bawag gab es gestern eine neuerliche Tagsatzung vor dem Handelsgericht Wien. Mit einer Überraschung: Die Bawag-Rechtsvertretung brachte wieder die Aufnahme von Vergleichsgesprächen ins Spiel.

Verhandlungen um einen Vergleich, im Swap-Prozess geht es um einen Streitwert von rund einer halben Milliarde Euro, waren in der Vergangenheit stets im Ansatz gescheitert. Vor rund einem Jahr sprach der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SP) von einem möglichen Vergleichs-Angebot von 100 Millionen Euro – was der damalige Bawag-Vorstandschef Byron Haynes brüsk zurückwies.

Eine Summe nannte der neu zum Prozess dazugestoßene Bawag-Vertreter gestern allerdings keine. Es gehe darum, "den Schaden vernünftig aufzuteilen"; man sei aber "auf die Gegenseite angewiesen", sagte der Bawag-Vertreter. In der "Vergangenheit zu kramen", bringe nichts. "Auch die Leute in der Bawag haben sich verändert", spielte er auf die Entwicklungen in der Bank an. Haynes wurde als Vorstandschef vom US-Amerikaner Anas Abuzaakouk abgelöst. Und die Bawag ging an die Börse.

Linzer Anwalt: "Skurril"

Verblüfft reagierte der Rechtsvertreter der Stadt Linz, Gerhard Rothner: "Das ist das Skurrilste, was ich bisher gehört habe." Auch Richter Andreas Pablik wunderte sich offensichtlich und erinnerte sich daran, dass er selbst mehrfach erfolglos für einen Vergleich plädiert hatte: "Ich bin Ihnen jahrelang hinterhergerannt, um eine sinnvolle Lösung zu finden. Ich glaube es nicht mehr und laufe Ihnen nicht mehr hinterher." Aus seiner Sicht sei die Grundlage für einen Vergleich gescheitert, sagte Pablik.

Ob das Swap-Geschäft nicht grundsätzlich rechtsunwirksam war, soll eine Zwischenfeststellungsklage der Stadt Linz beim Obersten Gerichtshof (OGH) klären. Dabei geht es darum, worauf sich die 15-Prozent-Grenze für den Schuldendienst, ab der neue Schulden vom Land genehmigungspflichtig sind, genau bezieht: auf die Einnahmen nur im ordentlichen Haushalt oder auf die Gesamteinnahmen. Erst wenn das geklärt ist, will sich Pablik anderen Themen widmen. Erneut forderte er von der Bawag gestern auch die Herausgabe von Telefon-Mitschnitten über das Zustandekommen des Geschäfts.

Nach gut vier Prozessjahren könnte es auch zu einem Richterwechsel kommen. Er werde im kommenden Jahr "länger nicht da sein", sagte Pablik. In der Zwischenzeit werde ein Vertreter das Verfahren leiten. Der könnte aber auch zu einer "anderen Meinung über den Prozessverlauf" kommen, Pablik tendierte eher dazu, dass der Swap womöglich rechtsunwirksam zustande gekommen sei.

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30  Kommentare
30  Kommentare
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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 31.10.2017 19:41

Ganz komisch ist auch dass man jetzt zum ersten Mal erfährt dass ein Prozess wegen der Gültigkeit des SWAPS beim Obersten Gerichtshof ist, wenn dem so ist gibt es Urteile des Handelsgerichtes und des Oberlandesgerichtes, von diesen Urteilen und deren Inhalten hat man aber nie etwas gehört , für eine Qualitätszeitung gehörte sich das nicht.

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 31.10.2017 19:14

Jetzt heißt es für Linz d'ran bleiben und Druck machen.
Die BAWAG macht nicht umsonst ein Vergleichsangebot, sondern sie wissen, dass die Causa verloren ist. Der OGH wird auf Nichtigkeit entscheiden, dann wird die Klagsforderung der BAWAG abgewiesen, die Stadt Linz jedoch bekommt € 70 mio an Zinsen plus die Prozesskosten zurück. Ungeachtet welche politische Färbung man hat, als Linzer Bürger_in sollte uns das freuen.

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 02.11.2017 20:40

Wenn das Geschäft ungültig ist muss es rückabgewickelt werden, so einfach ist das nicht. Und erst einmal abwarten . In anderen Zeitungen steht nichts von einer Entscheidung vom Obersten Gerichtshof sondern nur davon dass Gutachten zur Gültigkeit des Geschäftes in Auftrag gegeben wurden. Es ist ganz komisch, wenn ein Richter zu Rechtsfragen Gutachten in Auftrag gibt, denn um die Rechtsfrage zu lösen ist ja er da. Gutachter sind dazu da, dem Gericht zu helfen bei Fremdthemen, wie Technik, Rechnungswesen, weil da haben die Richter eine sehr schlechte Ausbildung, und so weiter, aber nicht dazu da, für den überforderten Richter die Rechtsfrage zu lösen.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 31.10.2017 16:11

will die BAWAG , bzw. Cerberus die Aktien nach OBEN treiben ? grinsen grinsen

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 31.10.2017 10:54

Rothner und Pablik wären gut beraten, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen, als schmollend im Winkerl zu stehen.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 31.10.2017 10:56

Welches Angebot? "Rechtsvertreter der Bank nennt keine Summe"

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am 31.10.2017 11:05

FH,
Warum sollen die auch eine Summe nennen? Linz verliert an Glaubwürdigkeit, nur weiß das die Stadt nicht. Finanzgeschäfte sind eine verdammt heikle Angelegenheit.
Die Bonität der Stadt Linz für Kreditgeschäfte ist wegen dem SWAP um 500 Millionen Euro geringer. Das weiß die BAWAG. Das engt nicht die BAWAG ein, das engt die Stadt Linz ein.

Bankgeschäfte sind kein Kuhhandel, da stecken andere oft sehr wichtige Entscheidungskriterien dahinter und nicht Warten wir auf ein Gegenargument und dann treff ma uns in da Mittn. Das sind beinharte Rechenaufgaben, nur davon hat die Stadt Linz keine Ahnung.

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M44live (3.838 Kommentare)
am 31.10.2017 10:36

sollte dieses Geschäft für nichtig erklärt werden -> wer gibt der Stadt Linz dann noch neue Kredite -> das Stadtstatut Linz ist in der Kreditvergabe leider nicht so einfach - man lese sich einfach § 58ff des Statutes (ich sag nur aufsichtsbehördliche Genehmigungen) - mit kurzfristigen Finanzierungen etc. wirds dann düster

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 31.10.2017 11:13

Das wird für ALLE Gemeinden viel komplizierter, wenn man sich durch jedes Gemeindestatut wühlen muss zum Kredithergeben. Ich wittere ja hinter dieser Geschichte Unseriosität, um es sehr höflich auszudrücken, dass das rote Linz das Geschäft abschloss, um die Bilanz der der damals noch roten BAWAG zu behübschen und dass es von Anfang an vorgesehen war, den Käufer der BAWAG ins Gras beißen zu lassen.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 31.10.2017 10:01

Jetzt vertraut man in Linz darauf dass der Oberste Gerichtshof das Geschäft für ungültig erklärt, scheitert das dann sieht es wieder anders aus. Erbärmlich auch, dass eine Stadtverwaltung darauf hinarbeitet dass eigene Geschäfte für " ungültig " erklärt werden, wie das sonst nur bei Dementen der Fall ist.

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 31.10.2017 09:52

Der große Geschädigte in der Geschichte ist auf jeden Fall die österreichische Wirtschaft. Derartige Aktionen , wie dass US- dominierte Unternehmen in Österreich ihr Geld verlieren durch zwielichtige Geschäfte der öffentlichen Hand, das wird von allen internationalen Investoren registriert. Und wenn die Stadt Linz und die damals noch rote Bawag ungültige Geschäfte abschlossen, bei denen die nunmehr us- geführte BAWAG dann ganz durchfällt, dann wird das ein teurer Sieg für Österreich. Meines Erachtens ist auch der Umstand, dass sich die Wiener Börse viel schlechter von der Krise 2008 erholt als andere , derartigen Missständen gechuldet. Wenn das Geschäft ungültig war sollte sich die BAWAG bei Novotny regressieren.

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schickaneder (96 Kommentare)
am 22.11.2017 11:03

siehe auch Hypo Alpe Adria

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am 31.10.2017 09:03

Nützt doch endlich die Chance, einen Vergleich einzugehen.
Jeder ist froh, sowohl die BAWAG, als auch die Stadt Linz, dieses Thema vom Tisch zu bekommen und abschliessen zu können. Der Schaden wird für Beide, von Tag zu Tag immer größer. Es gibt keinen Gewinner. Es sind beide Verlierer.

Es gehört auch Mut dazu, dieses einzugestehen. Hat die Stadtverwaltung Linz diesen Mut? Ich fürchte nein! Die sind es, wie man bei vielem sieht gewohnt, die Dinge von einer Legislaturperiode zur anderen auszusitzen. Weiter müssen die ja nicht denken.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 31.10.2017 09:29

Wie immer, wenn es um Linz geht, verdrehen Sie die Fakten. Die Stadt Linz - und Richter Pablik, wie auch im Artikel steht - bemühten sich lange um einen Vergleich. Die BAWAG wies diesen stets zurück. Nun kommt sie aber selbst damit daher. Damit hat sich die Lage entscheidend geändert. Man wird sehen, wie ernst es der Bank damit ist. Das lässt sich jedoch erst mit der Vorlage eines konkreten Angebots beurteilen.

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am 31.10.2017 09:44

FH,
bei einem Streitwert über 500 Millionen, zu einem Vergleich 100 Millionen mit der Begründung "wir dürfen nicht mehr ausgeben" anzubieten, ist doch nicht ernst gemeint.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 31.10.2017 09:51

Die Vergleichssumme orientiert sich weniger am Streitwert als mehr am voraussichtlichen Prozessausgang und den zu erwartenden Kosten für beide Parteien.

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am 31.10.2017 10:07

Habe ich was anderes behauptet?
Bei einem Streitwert von 500 Mill. sind auch die Prozesskosten schnell auf 100 Mill. Vorallem die erforderlichen Gutachten gehen hier in die Beträge. Und die werden nicht wenige sein, bei lang andauernden Prozessen.

Die Verantwortlichen der Stadt Linz sind nicht in der Lage mit anderen in Verhandlung zu gehen. Gleichgültig bei welchem Problem. Vom Parkplatz über die Pendler, bis eben hier zur BAWAG. Warum wurde nach dem nicht angenommenen Vergleichsbetrag nicht weiterverhandelt?
Linz hat den SWAP am Deckel. Linz bekommt keine Kredite, bis dieses Damoklesschwert beseitigt worden ist. Linz schreibt Verluste, nicht die BAWAG.

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 31.10.2017 11:08

Sie Optimist, planen Sie bei einem Verfahren das über alle Instanzen geht für den Worst Case bei einem Streitwert von 100 000 ebenfalls 100 000 Euro Prozesskosten ein. Das wird sich nach oben hin einpendeln, aber ich schätze das sind auf beiden Seiten inclusive Anwalts- Gutachter- Gerichtskosten schon mindestens 200 Millionen beisammen. Und dass ein Richter am Handelsgericht nicht kapiert dass nach dem Börsengang der BAWAG für diese manches leichter als vorher ist, ist auch eine traurige Sache.

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observer (22.145 Kommentare)
am 31.10.2017 08:44

Wenn die Karten schlechter sind, dann redet man von Vergleich - aber es kommt eben darauf an, wie man sich vergleicht. Wenn man gute Karten hat, dann pfeift man af einen Vergleich, weil man nichts zu verschenken hat.

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am 31.10.2017 08:11

4 Jahre sind ins Land gezogen, über viele bunte Rechtsanwaltssocken wurde berichtet...

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milli34 (3.636 Kommentare)
am 31.10.2017 08:04

.........was für ein gesockse Verwaltet unser Steuergeld?
Aber noch viel Schlimmer diese Banken? die solchen Schund anbieten "Aufräumen" aber schnell!

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 31.10.2017 09:54

Das war noch die rote, ögb-eigene BAWAG schreiben Sie das der SPÖ, dem ÖGB und Novotny der damals Generaldirektor der BAWAG war.

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naalso (2.144 Kommentare)
am 31.10.2017 05:52

Wenn der Swap tatsächlich rechtsunwirksam zustande gekommen ist müssen diejenigen, diè dafür verantwortlich sind, hart bestraft und schadensersatzpflichtig gemacht werden.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 31.10.2017 07:58

Hart bestraft? Wo niemand genauer weiß, was die genauen Bedingungen für die Rechtsunwirksamkeit sind?

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naalso (2.144 Kommentare)
am 31.10.2017 17:21

Die Stadt beruft sich darauf, also muss es entsprechende Vorschriften geben.
Ich glaube jedenfalls nicht, dass die BAWAG verpflichtet ist, die Dienstverträge von Missjö le Penn und vom Sparbuch-Experten zu prüfen, ob die dürfen oder nicht.

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simi47777 (2.009 Kommentare)
am 31.10.2017 05:46

Wenn Kleinkinder einen Kreditvertrag eingehen, dann ist dieser ungültig. Ich denke viele unserer Politiker brauchen auch so einen Schutzmechanismus.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 31.10.2017 07:42

@simi47777: Du hast recht und einen solchen Schutzmechanismus gibt es bzw. gab es. Man lese nach im ABGB, Ausgabe 1811:
§. 21.: "Diejenigen, welche wegen Mangels an Jahren, Gebrechen des Geistes, oder anderer Verhältnisse wegen, ihre Angelegenheiten selbst gehörig zu besorgen unfähig sind, stehen unter dem besonderen Schutze der Gesetze. Dahin gehören: Kinder, die das siebente; Unmündige, die das vierzehnte; Minderjährige, die das vier und zwanzigste Jahr ihres Lebens noch nicht zurückgelegt haben; dann: Rasende, Wahnsinnige und Blödsinnige, welche des Gebrauches ihrer Vernunft entweder gänzlich beraubt oder wenigstens unvermögend sind, die Folgen ihrer Handlungen einzusehen; ferner: diejenigen, welchen der Richter als erklärten Verschwendern die fernere Verwaltung ihres Vermögens untersagt hat; endlich: Abwesende und GEMEINDEN."

Der Gesetzgeber hat also damals vorausgesehen, dass Gemeinden/Städt sich in Finanzdingen wie Wahnsinnige und Blödsinnige gebärden und völlig unmündig

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 31.10.2017 07:44

agieren, man nehme als Musterbeispiel die Stadt Linz unter Multi-Akdademiker aber leider nur Bausparer- und Sparbuchexperte Johann Mayr, Ex-Finanzstadtrat.

Leider ist der Gesetzgeber danach sorgloser geworden und hat nicht sämtliche Gemeinden unter Sachwalterschaft gestellt. Das Ergebnis sind Cross-Border-Leasinggeschäfte und SWAP-Spekulationen etc. mit dem Geld der Steuerzahler...

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 31.10.2017 09:15

Geh bitte tuns mir doch den tumben Mayr Hansi net so hochjubeln! Der ist oder war niemals Bausparexperte, sondern war lediglich des Lesens und Verstehens ebendieses mächtig. Experte war er lediglich im brutalen Abzocken; so mussten seine roten Brüder extra einen Job für ihn schaffen, um ihn von der Rückkehr in die GKK abzuhalten. Um es mit den Worten unseres unglücklichen zukünftigen Exkanzlers auszudrücken: er hat sich halt genommen, was ihm zustand!

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 31.10.2017 13:18

Für Linz wird dieser besondere Schutz aber nicht zum Tragen kommen, weil Linz eine Stadt mit eigenem Statut ist, das heißt sie nimmt auch die Kompetenzen der Bezirkshauptmannschaft weitgehend wahr. So billig wird sich Linz nicht davonschleichen können und die Reaktion des Linzer Anwaltes, die meines Erachtens sehr ungehobelt war, ist wahrscheinlich auch noch unrealistisch.

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