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Landesverwaltungsgericht lässt Mindestsicherung prüfen

20. Dezember 2017, 00:05 Uhr

LINZ. Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, ob die Differenzierung zwischen befristetem und unbefristetem Aufenthalt rechtens ist.

Die oberösterreichische Mindestsicherungsregelung wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Konkret geht es um die Frage, für wen die im Juli 2016 beschlossene Novelle gilt.

Das oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz sieht vor, dass Asylberechtigte mit befristetem Aufenthalt und subsidiär Schutzberechtigte nur 560 Euro beziehen. Asylberechtigte mit unbefristetem Aufenthalt sind von dieser Kürzung nicht betroffen.

Eine asylberechtigte Familie legte Beschwerde ein mit der Begründung, man könne befristet und unbefristet Aufenthältige nicht unterschiedlich behandeln. Der Landesverwaltungsgerichtshof (LVG) legt diese Frage nun dem Europäischen Gerichtshof vor. Denn während die Status-Richtlinie der EU erlaubt, Sozialleistungen für subsidiär Schutzberechtigte einzuschränken, ist dies für befristeten Aufenthalt nicht eindeutig definiert.

Der Unterschied: Subsidiär Schutzberechtigte müssen jährlich um Verlängerung ihres Aufenthalts ansuchen. Hingegen wird ein befristetes Asylrecht nach drei Jahren zu einem unbefristeten, sofern es keinen Aberkennungsgrund gibt. Wer unbefristeten Aufenthalt bekommt, muss einem Staatsbürger laut EU-Recht bei Sozialleistungen gleichgestellt werden.

"Die Status-Richtlinie ist in Bezug auf befristet und unbefristet nicht eindeutig. Deshalb haben wir die Frage, ob man diese beiden Aufenthaltstitel unterschiedlich behandeln kann, dem EuGH zur Klärung vorgelegt", sagt Stefan Herdega, Pressesprecher des LVG. Mit einer Entscheidung sei im kommenden Jahr zu rechnen.

Auf diese Entscheidung wird auch die Bundesregierung ein genaues Auge haben. Denn das Regierungsprogramm sieht vor, dass das oberösterreichische Modell durch ein Grundgesetz in ganz Österreich gelten soll.

"Das ist ein schwerer Rückschlag für ÖVP und FPÖ, die diese rechtlichen Problematiken bis zuletzt nicht wahrhaben wollten", sagt Birgit Gerstorfer (SP), als Soziallandesrätin zuständig für die Mindestsicherung – und Kritikerin: "Ein Gesetz, das von Anfang an die Gerichte beschäftigt, kann kein Vorbild für eine bundesweite Ausrollung sein." Auch die Grünen sind nicht überrascht: "Wir haben konsequent darauf hingewiesen, dass diese Regelung nicht halten wird und Rückzahlungen drohen", sagt Sozialsprecher Stefan Kaineder. Die ÖVP Oberösterreich rechnet mit einer Bestätigung der Novelle. "Es gibt bereits eine entsprechende Entscheidung der Höchstrichter für Großbritannien, dass Sozialleistungen nach Herkunft der Bezieher differenziert werden dürfen", sagt VP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer. Nun gelte es, "zügig eine nationale Umsetzung auf den Weg zu bringen."

Auch das niederösterreichische Modell wird derzeit verhandelt. Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob die Wartefrist von fünf Jahren rechtmäßig ist. (eiba)

Mindestsicherung in Oberösterreich

Bezieher insgesamt: 14.948

davon:

unbefristete Asylberechtigte: 4829

befristete Asylberechtigte: 177

subsidiär Schutzberechtigte: 494

(Stand Oktober 2017)

 

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26  Kommentare
26  Kommentare
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observer (22.145 Kommentare)
am 20.12.2017 18:54

Ich sehe schon kommen, dass bei einem Entscheid des EuGh nach dem Begehren der Klägerin eben für alle die Mindestsicherung gekürzt wird. Und noch was, es ist höchste Zeit, ein Anrecht auf die österr. Staatsbürgerschaft nach einer Zeit X abzuschaffen. Maximal kann man Mindesterfordernisse definieren, vor deren Erfüllung es keine österr. Staatsbürgerschaft geben darf. Aber eine automatisches Anrecht auf diese gehort abgeschafft und zwar sofort.

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observer (22.145 Kommentare)
am 20.12.2017 18:58

Und noch was, wofür haben wir einen andesverwaltungsgerichtshof (LVG), wenn der nicht entscheidet, sondern Entscheidungen delegiert. Für mich läuft so was unter Entscheidungsschwäche und Feigheit. Zumindest sollte man nachdenken, ob man bei einem solcehn Verhalten nicht die Personalreessourcen dort kürzen sollte´- soweit eben rechtlich möglich. An anderen Gerichten gibt es ohnehin zu wenig RichterInnen.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 20.12.2017 19:06

Den Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft schaffen unsere neuen Volksvxxxxxxxxx wieder nicht ab.

Der Zeitablauf bis zum Anspruch wird um vier Jahre erhöht werden, das ist alles.

Und auch künftig wird eine grundlegende Voraussetzung, nämlich während dieser Jahre UNUNTERBROCHEN rechtmäßig in Ö aufhältig gewesen zu sein, vor der Verleihung nicht kontrolliert werden - wie bisher.

Es wurde ja nicht einmal der Asylwerberstatus aberkannt bei nachweislichen Trips ins ach so gefährliche Heimatland.

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jago (57.723 Kommentare)
am 22.12.2017 13:24

Dein Vorschlag, das Recht auf die Staatsbürgerschaft abzuerkennen - wäre das eine hohe Verwaltungssache oder eh nur ein ganz ordinäres Gesetz aus dem Landtag auf Anordnung/Gesetzesvorschlag der Landesregierung? traurig

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Selten (13.716 Kommentare)
am 20.12.2017 13:32

Für mich der Kernsatz:

"Hingegen wird ein befristetes Asylrecht nach drei Jahren zu einem unbefristeten, sofern es keinen Aberkennungsgrund gibt."

Für euch mein Nachsatz:

Wer es geschafft hat, sich hier drei Jahre als Asylberechtigter zu halten, wer also nicht schwer kriminell geworden ist, bleibt für immerdar UND hat aktuell nach sechs, künftig nach zehn Jahren RECHTSANSPRUCH auf Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft – INKLUSIVE FAMILIE!!

Wetten darauf, wie der EuGH entscheiden wird, brauche ich nicht. Ich weiß es jetzt schon.

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( Kommentare)
am 20.12.2017 18:35

Rechtsanspruch nur, wenn er/sie es sich finanziell leisten kann. Staatsbürgerschaften kosten einiges...

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Selten (13.716 Kommentare)
am 20.12.2017 19:14

ja, den Steuerzahler!

Verleihung

§ 10. (1) Die Staatsbürgerschaft darf einem Fremden, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, nur verliehen werden, wenn
7.
sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist oder der Fremde seinen Lebensunterhalt aus tatsächlichen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen dauerhaft nicht oder nicht in ausreichendem Maße sichern kann

(1b) Nicht zu vertreten hat der Fremde seinen nicht gesicherten Lebensunterhalt insbesondere dann, wenn dieser auf einer Behinderung oder auf einer dauerhaften schwerwiegenden Krankheit beruht, wobei dies durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen ist.
(5) Wird in den letzten geltend gemachten sechs Monaten unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt Kinderbetreuungsgeld bezogen, so gilt in dem Zeitraum in dem Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, der Lebensunterhalt jedenfalls als hinreichend gesichert.

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jago (57.723 Kommentare)
am 22.12.2017 13:20

Auf Kosten der "Steuerzahler" - - - ohne smiley

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forensik (859 Kommentare)
am 20.12.2017 08:06

Die Legalität ist zu prüfen, der Nutzen der Kürzung zu hinterfragen.

Das Argument, die Sozialleistungen der Mindestsicherung für Asylwerber würden die Verschuldung fördern, ist schlichtweg falsch.

In den letzten 20 Jahren hat sich die Wirtschaftsleistung Österreichs verdoppelt, der Wohlstand ist rasant gestiegen. Die Schuldenentwicklung ist auf https://staatsschulden.at/ ab 1970 nachzulesen.

Deutlich sichtbar ist der Anstieg der Staatsschulden von 2008 und 2009, die Auswirkung Finanzkrise. Gewinner der Krise waren Einzelpersonen.
Die Finanzwirtschaft, wie sie derzeit unreguliert ist, zwingt alle Staaten der Welt sich zu verschulden.

Langfristig kann die Wirtschaft nur wachsen, wenn die Bevölkerung wächst. Europa braucht Zuzug oder die Wirtschaft wird deutlich schrumpfen.

Der Schuldenabbau wird nur gelingen, wenn das weltweite Geldsystem, das auf Schulden aufgebaut ist, geändert wird. Niemals durch Sparprogramme, die der Wirtschaft mehr schaden als sie Nutzen bringen.

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vinzenz2015 (45.950 Kommentare)
am 20.12.2017 15:16

Danke für diese faktenbezogene Analyse
betr.humanitärer Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates!

Wer eine positioven Asylbescheid erhalten hat -
dessen Situation wurde genauestens überprüft!!

Da muss man sich nur anschauen wegen welcher oft schwerwiegender Verfolgungsgründe ein Asylantrag DENNOCH ABGELEHNT wird!

"Positiv" bekommt kein einziger Flüchtling "einfach so"!!

Was aber zu den diversen fremdenfeindlichen Postings hier zu sagen ist:

Der Gleicheitsgrundsatz als MENSCHENRECHT (!)
ist durch die FP-Demagogie
in den Hirnen der nationalistischen Sozialegoisten
schon längst aufgeweicht!

Wonn uns die EU vurschreiben wü, wos a Menschnrecht ist - donn is uns des völlig wurscht!
Gratulation zur menschlichen und juristischen
Selbst-Disqualifizierung!

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forensik (859 Kommentare)
am 20.12.2017 19:47

Kein Wunder, die Fremdenfeindlichkeit ist im Regierungsprogramm enthalten, sachliche Analysen fehlen.

Die Seite 28 Ordnung und Sicherheit trägt unschwer erkennbar die Handschrift des Herrn Kurz, bemüht, aber unreif und realitätsfern.

Rot: Stopp der illegalen Migration, daneben härtere Strafen
für Gewalt- und Sexualstraftäter und Moderne Polizei.
Beschämend unterstellend durch die grafische Gestaltung.

Illegale Migration wird nicht definiert, jeder Flüchtling ist illegal, steht unausgesprochen im Raum.

Das Thema Integration wird im Programm weitgehend ausgeklammert.

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forensik (859 Kommentare)
am 20.12.2017 20:12

Weiter im Programm:

Die Einführung Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort,
das Bekenntnis der Republik zu Wachstum.

Fortsetzung und Stärkung des öst. Beitrags zu internationalen Auslandseinsätzen, mit Fokus auf den EU Außengrenzschutz, Westbalkan, Nordafrika und Migrationsrouten.

Statt Aufnahme von Flüchtlingen wird ausschließlich von Hilfe vor Ort geschrieben. Das Ziel der EZA wird festgelegt mit Bekämpfung extremer Armut und Verhinderung von Migrationsströmen.

Für Entwicklungshilfegelder eine verstärkte Koppelung an die Bereitschaft von Drittstaaten zur Kooperation bei der Rücknahmen abgelehnter Asylwerber.

Das Beharren auf das alte neoliberale Wirtschaftssystem und der gestrige Nationalismus wecken wenig Hoffnung auf 'Neue Zeiten'.
Eher auf harte Zeiten.
Nachhaltige Geldpolitik der EU könnte sozial ausgleichend einwirken, man könnte das Geldwesen demokratischer gestalten.

Nichts davon ist auch nur ansatzweise im Programm.
Es ist nur erschreckend kleingeistig, egoistisch.

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OidaTranslationsCompany (124 Kommentare)
am 20.12.2017 06:21

Jetzt wird es auch unsere Landsleute treffen, denn sollten die befristet Asylberechtigten nach dem EuGH Urteil so wie die Österreicher zu behandeln sein, dann wird diese Bundesregierung die Mindestsicherung auch allen Österreichern kürzen. Das wäre der perfekte Vorwand für die weitere Vorantreibung des geplanten Sozialabbaues. Das käme also nur gelegen und ist strategisch gesehen vielleicht sogar so vorgesehen.

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Pippilangstrumpf008 (2.145 Kommentare)
am 20.12.2017 08:21

Wo ist das Problem, dann führt man halt eine andere Leistung ein, mit Voraussetzung z,B. mindestens 5 Jahre in Österreich gearbeitet zu haben.
Ich glaube ich nicht das unsere Neue Regierung so ungeschickt ist wie die Alte und sich von der EU ständig gängeln lässt. Man könnte auch die Geldleistung für sogenannte Asylanten ganz streichen, denn laut EUGH dürfen wir alles an unseren Grenzen zurückschicken ( Drittstaaten Regelung) und laut Menschenrechts Konvention sind wir verpflichtet echten Flüchtlingen Kost und Logis und Medizinische Grundversorgung zu geben von Geld ist hier nirgends die Rede. Abgesehen davon ist Österreich von sichern Drittstaaten umgeben wir können also eigentlich gar keine echten Flüchtlinge haben.

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wassaduda (5.597 Kommentare)
am 20.12.2017 08:36

liebe pippi! sehen sie doch endlich ein, dass wir teil der eu sind! das wäre dann einmal die grundlage für etwaige weitere "diskussionen"

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archlili (45 Kommentare)
am 28.12.2017 10:38

Grenzgenial - denn dann wären wieder die "befristeten" Schuld und nicht die entsprechenden Politiker

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athena (3.249 Kommentare)
am 20.12.2017 05:58

UMSO MEHR SICH DIESE EU einmischt umso mehr distanz u wut bekommen die europäischen bürger ! die tage der eu sind dann gezählt!

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SRV (14.567 Kommentare)
am 20.12.2017 06:07

Dank blauer Propaganda und mangelnder politischer Bildung dürften Sie auch zu den Menschen gehören, die nicht wissen, wie so eine EU-Mitgliedschaft funktioniert...

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vinzenz2015 (45.950 Kommentare)
am 20.12.2017 15:22

SRV -
es ist leider nicht so,
dass der Wahlkampf vorbei wäre:

der intellektuelle Müll,
der dumpfdumme Sozialneid usw. ...

es gärt dieser antifaktische Propagandamist und
er stinkt ekelig vor sich hin!

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 20.12.2017 15:25

Wasch dich und mach das Fenster auf, wenn es so stinkt!

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archlili (45 Kommentare)
am 28.12.2017 10:45

Hirnfürze sind physisch nicht feststellbar, also hilft kein öffnen von Fenstern. Aber das Öffnen vom Hirn und erkennen von fake news basierten Lügen und Tatsachen, könnte sich physisch positiv auswirken auf Menschen die das Recht solche zu sein zugesprochen bekommen. Glaubst wirklich, dass jeder Mühlviertler (ich bin eine -In) mehr Recht auf Mensch sein hat als andere, die nicht dankbar dafür sein können hier geboren zu sein und zu leben?

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Selten (13.716 Kommentare)
am 20.12.2017 13:37

Solange genug Mitgliedstaaten profitieren (zB durch Macrons Schuldenvergemeinschaftung etc) und wenn die Nettozahlerstaaten dem Beispiel unserer BReg folgen und Stimmen aus dem Volk, die einen Austritt befürworten prophylaktisch von der demokratischen meinungsbildung ausklammern, desto dramatischer wird sich der Wille der Bürger, die das Spektakel in vielerlei Hinsicht bezahlen müssen, äußern.

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( Kommentare)
am 20.12.2017 00:53

"Das ist ein schwerer Rückschlag für ÖVP und FPÖ, die diese rechtlichen Problematiken bis zuletzt nicht wahrhaben wollten"

Ich freue mich schon auf eine aufwändige Aufrollung der eingekürzten Hilfen und Nachzahlung inkl. Zinsen...

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athena (3.249 Kommentare)
am 20.12.2017 05:59

sie zahlen anscheinend keine steuern!

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( Kommentare)
am 20.12.2017 08:23

Genug und gerne.

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Flachmann (7.126 Kommentare)
am 23.12.2017 16:22

Alles ist relativ!

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