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Strafrecht: Regierung beschließt Vorhaben zur Verschärfung

Von nachrichten.at/apa., 10. Februar 2019, 12:43 Uhr
(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Daniel Scharinger

WIEN. Die Regierung wird am Mittwoch ein umfangreiche Vorhabenpaket zum Strafrecht beschließen. Der Fokus liegt dabei auf der Verschärfung der Strafen bei Gewaltverbrechen.

So soll die Mindeststrafe für Vergewaltigungen künftig gehoben werden. Gänzlich bedingte Haftstrafen für Vergewaltiger soll es nicht mehr geben. Für Wiederholungstäter werden die Strafen verschärft, hieß es gegenüber der APA. Bisher betrug die Mindeststrafe für Vergewaltigung ein Jahr, diese soll künftig auf zwei Jahre erhöht werden. Zudem wird bei diesem Delikt, geht es nach den Plänen der Regierung, keine gänzlich bedingte Strafnachsicht mehr möglich sein. Damit wird nur mehr eine teilbedingte Strafnachsicht möglich, ein Verurteilter muss jedenfalls einen Teil der Freiheitsstrafe tatsächlich "absitzen".

Eine Verschärfung plant die Regierung auch beim Stalking-Paragrafen ("Beharrliche Verfolgung"). Hier ist eine Erweiterung der Tatbestände um die "Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung" geplant.

Eine Verschärfung ist auch bei fortgesetzter Gewaltausübung geplant. Wenn der Täter Gewalt gegen Unmündige oder Wehrlose länger als ein Jahr ausübt, drohen ihn ein bis zehn Jahre Haft, bisher waren es sechs Monate bis fünf Jahre.

Wiederholungstäter härter bestrafen

Erhöhungen der Höchststrafen für Wiederholungstäter sind ebenfalls im Paket enthalten. Dies etwa bei zwei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten fünf bzw. zehn Jahre wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, Freiheit oder die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.

Bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen oder wehrlosen Person wird zudem ein lebenslanges Verbot der Tätigkeit mit Kindern oder wehrlosen Personen ausgesprochen.

Die Maßnahmen wurden von der Taskforce Strafrecht unter der Federführung von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) erarbeitet. Der Katalog umfasst etwa 50 Maßnahmen und soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Für die erste Jahreshälfte ist ein konkretes Gesetzespaket angepeilt. Einzelne Maßnahmen sollen schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Änderung des Strafrechts soll bis Ende des Jahres im Parlament beschlossen werden und ab 2020 gelten.

Einig zeigten sich die Spitzen der Koalition. "Wenn kleine Wirtschaftsdelikte in Österreich härter bestraft werden als Gewalttaten an Frauen und Kinder mit oft lebenslangen psychischen und körperlichen Folgen, dann läuft etwas in die falsche Richtung", kommentierte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Pläne. "Diese Kurskorrektur nehmen wir nun vor."

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) meinte dazu: "Die zunehmende physische und auch psychische Gewalt gegen Frauen und Kinder ist unerträglich. Hier muss energisch ein Riegel vorgeschoben werden." Nur harte Strafen seien dabei zielführend. "Wer sich an Frauen und Kindern vergreift, hat mit härtesten Konsequenzen zu rechnen."

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74  Kommentare
74  Kommentare
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Selten (13.716 Kommentare)
am 12.02.2019 02:07

Ich hoffe, dass bei dieser Reform auch eine Revision des Jugendstrafrechts vorgenommen wurde.

Es geht nicht an, dass die Kinderfreunde am Welttag der Kinderrechte Volksschüler darüber aufklären, dass es ihr Recht sei, bei der Urlaubsplanung mitzubestimmen und darüber wo es welche Beschwerdestellen gibt, wenn die Erziehungsberechtigten ungemütlich sind, man mit 16 wählen darf und mit 17 Auto fahren, aber mit 21 strafechtlich noch immer unter Naturschutz steht und das Verfahren und der Vollzug mehr von Sozialakademikern bestimmt wird als von Richtern und Vollzugsbeamten.

Wenn wählen und Auto fahren darf, wer noch nicht imstande ist, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, dann ist wohl der Maßstab gehörig verrutscht.

Da man sich vermutlich nicht getraut, das Wahlrecht dieser "Kinder" zurückzunehmen, bleibt nur mehr, das Strafrecht ihrer Reife beim Wählen anzupassen.

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 11.02.2019 14:15

Wenn man sich die Stellungnahmen und Reaktionen
von Juristen,
von Psychologen die unmittelbar mit Opfern und Tätern arbeiten, mit Richtern und Leitung von Fraunhäusern anhört,

dann fragt man sich schon woran eine "Daskfoaz"
unter der Leitung von ÖVP-Edtstadler
EIN Jahr lang "gearbeitet" hat - vor allem wie!!??
So viel Inkompetenz schreit zum Himmel!!

Die FPÖ inkl. ÖVP-Edtstadler(!)
treibt ein unwürdiges Spiel
mit der elitären

populistischen Luftschwinger-Symbolpolitik,

die faktisch, realpolitisch nutzlos, folgenlos ist,

NUR heiße blaune Luft
um die Rache-Phantasien fernab von Rechtsstaatlichkeit
a bisserl populistisch zu besänftigen!

.

Wenn ÖVP-Edtstadler den Mund aufmacht, dann hört man Kickl reden...

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mape (8.838 Kommentare)
am 11.02.2019 14:38

Alle sind inkompetent - nur vinzenz kennt sich überall aus !
Gratuliere !

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 11.02.2019 22:59

So viel Lob überfordert meine Bescheidenheit.

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primavera13 (4.190 Kommentare)
am 11.02.2019 13:49

Lange wird es nicht mehr dauern und Österreich wacht mit dieser Regierung als Demokratur auf.

Kurz und Strache machen hier einmal mehr Anlassgesetzgebung. Nicht das einzelne Zahnrad bringt den Rechtsstaat ins Wanken, sondern die vielen "Einzelfälle"-Zahnräder der Regierung.

Morgen, am 12. Februar, jährt sich zum 85. Mal der Bürgerkrieg in Österreich.

12.02.1934
12.02.2019

Wehret den Anfängen der Diktatur in Österreich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratur

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=b%C3%BCrgerkrieg+%C3%B6sterreich

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2good4U (17.495 Kommentare)
am 11.02.2019 12:55

"Einig zeigten sich die Spitzen der Koalition. "Wenn kleine Wirtschaftsdelikte in Österreich härter bestraft werden als Gewalttaten an Frauen und Kinder mit oft lebenslangen psychischen und körperlichen Folgen, dann läuft etwas in die falsche Richtung", kommentierte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Pläne."

Diese Aussage ist sexistisch und männerverachtend, zumal Männer entgegen der landläufigen Meinung im öffentlichen Raum die häufigsten Opfer von Gewalttaten sind.
Da aber die Täter auch meinstens Männer sind denken viele "Täter meistens Männer bedeutet Opfer meistens Frauen". Das ist ein Trugschluss.

Frauen sind hingegen in den eigenen vier Wänden öfters Opfer. Sie werden also öfter Opfer von ihren Männern/Lebenspartnern/ Familienmitgliedern.

Da die Opferrolle aber von der Frauenbewegung derart stark vereinnahmt wird vergessen leider viele auf die männlichen Opfer.

Ob eine Erhöhung des Strafrahmens etwas nutzt ist fraglich, wird er doch meist nicht ausgeschöpft.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 11.02.2019 17:29

umsonst hat der Kurz das Jusstudium nicht geschafft

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goach (77 Kommentare)
am 11.02.2019 10:18

Über das Strafausmaß lässt sich gut law-and-order Politik machen, den Betroffenen wird das wenig helfen (siehe Todesstrafe-Experte USA mit 8 mal so vielen Tötungsdelikten pro Kopf wie Ö.). Bei uns erleben ca. 30% der Frauen sexuelle Gewalt, Vergewaltigung wird kaum angezeigt bzw. wegen naturgemäß schlechter Beweislage gar nicht verfolgt. Hier oder gar präventiv anzusetzen erfordert anscheinend zu hohe Denkleistung, da schreit man lieber "härtere Strafen!".

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2good4U (17.495 Kommentare)
am 11.02.2019 12:57

"Bei uns erleben ca. 30% der Frauen sexuelle Gewalt, Vergewaltigung wird kaum angezeigt bzw. wegen naturgemäß schlechter Beweislage gar nicht verfolgt."

30% erscheint mir schon sehr viel. Kommt natürlich auch immer darauf an was man unter "sexueller Gewalt" versteht, aber mich würde dennoch Ihre Quelle interessieren.

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goach (77 Kommentare)
am 11.02.2019 18:37

Da gibts einige Studien, EU-weit die FRA-Studie 2014, Österreich die ÖIF-Studie 2011, sicher noch mehr "googlebar". Die 30% erscheinen mir ganz plausibel, weil Gewalterfahrungen über die Lebenszeit erfragt wurden und auch im Bekanntenkreis auffallend viel erlebt wurde.

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2good4U (17.495 Kommentare)
am 12.02.2019 12:59

Wenn die Gewalterfahrung über die gesamte Lebenszeit erfragt wird, so dürfte man nur alte Frauen kurz vor dem Sterben fragen.

Woher soll denn eine 30 jährige wissen ob sie mit 40 Opfer von Gewalt wird?

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penunce (9.674 Kommentare)
am 11.02.2019 03:57

Ein "Zudringling" der in Österreich (auch Gastland genannt) straffällig wird, gehört SOFORT abgeschoben zuerst in das Land in dem er vorher in die EU eingereist ist und dann unweigerlich in sein Land wo er die Flucht begonnen hat!

Asyl ist etwas Wichtiges für Menschen aller Art und Herkunft, sie beschütz die Schutzsuchenden vorm Krieg und in dem christlichem Land wo man Schutz sucht und auch findet, muss man sich auch entsprechend benehmen keiner Frau Gewalt antun und den nötigen Anstand bewahren!

Asyl auf die Zeit wo in der Heimat der Asylanten Krieg geführt wird, ist immer zu gewähren, aber dann wo in ihrer Heimat wieder der Frieden vorherrscht und der Wiederaufbau sämtlicher Strukturen des Landes vonnöten ist, dann ab in die Heimat!

Alles andere wurde zum Schaden der österreichischen Bevölkerung seit 2015 von den ROTEN praktiziert!

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franck (6.819 Kommentare)
am 10.02.2019 22:55

Was kommt da noch alles auf uns zu!

https://www.youtube.com/watch?v=e51qmh66v5c&feature=youtu.be

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 18:58

Stimmt das überhaupt, dass i.Ö. lt BK Kurz:

"kleine Wirtschaftsdelikte in Österreich härter bestraft werden
als Gewalttaten an Frauen und Kinder mit oft lebenslangen psychischen und körperlichen Folgen" ???

Stimmt dieser Vergleich von Kurz überhaupt??

StGB 201 Vergewaltigung:
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Schwere Vergew. 5-15 Jahre

§ 206 StGB Schwerer sexueller Mißbrauch
von Unmündigen ... gleiches Strafmaß 1-10 / 5-15Jahre

Jetzt wird d. Mindeststrafmaß von 1 auf 2 Jahre angehoben! Okay -
aber obs was nutzt??

::::

In der Wirtschaft:

Unterschlagung: Freiheitsstrafe BIS ZU sechs Monaten

Untreue: 3000 Euro übersteigenden Schaden .. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, ...50 000 Euro übersteigenden Schaden bis zu zehn Jahren

Beiträge zur Sozialversicherung .. vorenthält, ..Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren

Organisierte Schwarzarbeit bis zu 2 Jahren ...

usw.

Der Vergleich von Kurz ist flapsig und
stimmt nur SEHR EINGESCHRÄNKT!!!

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weiden1 (384 Kommentare)
am 10.02.2019 20:56

Was sich diese Regierung nicht alles traut ! Die Verschärfungen der Strafandrohungen bei Gewalttaten treffen ja zu einem großen Teil unsere ausländischen "Gäste", die die Vorgängerregierung so menschenfreundlich ins Land geholt hat ! Und der unsägliche Kickl hat scheinbar Recht, wenn er sagt, das Recht habe der Politik zu folgen ! Na, wer hat denn bisher Gesetze, also das Recht, beschlossen, geändert oder aufgehoben ? Gottlob sind ja die aktuellen bedauerlichen Einzelfälle von den Strafverschärfungen noch nicht betroffen.

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franck (6.819 Kommentare)
am 10.02.2019 21:22

Bist du ein Penunce Klon? Oder hast eine russenfinanzierte Gehirnwäsche nach rechts hinter dir? Mittels wochenblick, infodirekt und Wegscheider?

2015 kamen viele Flüchtlinge, weil sie in den Lagern hungerten und unter furchtbaren Verhältnissen lebten. Weil niemand Hilfslieferungen bezahlte.

Wer bringt Kickl endlich Politik bei? Seit der Magna Carta weiss jeder, dass das Gesetz auch für Herrscher gilt.

Strafverschärfung als reine Symbolpolitik ist gut für die Bösen.

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weiden1 (384 Kommentare)
am 10.02.2019 21:29

Weiter so ! Zu Ihrem Glück ist Realitätsverweigerung nicht strafbar, Dummheit auch nicht.

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franck (6.819 Kommentare)
am 10.02.2019 21:34

Kein Argument dagegen? Nicht das klitzekleinste?
Kein Wunder, die Wahrheit setzt sich durch.

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mape (8.838 Kommentare)
am 11.02.2019 07:45

Wie ist das doch mit der Zuwendung ?
17 366 Posts - der Großteil davon ziemlich .... na ja !

Lässt tief blicken!

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 11.02.2019 14:25

Falsche Firma -falsche Gewerkschaft!

Warum wollen Sie länger oames Opfa sein??

Schick Ihnen gern ein Beitrittsformular zu den gerichtlich beeideten Nebenerwerbspostern.
Die haben einen super KV, Gleitzeit und Urlaubsvertretung - und jede Menge Sozialleistungen - und ein spitzen Arbeitsklima!!

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2good4U (17.495 Kommentare)
am 11.02.2019 12:59

Der Vergleich von Kurz stimmt schon, nur versteht er unter "kleinem Wirtschaftsdelikt" vermutlich etwas anderes.
Kommt halt aus Kreisen wo 1 Mio die kleinste Zahl ist zwinkern

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 11.02.2019 17:31

Er hat Jus nicht geschafft ! JETZT WISSEN WIR WIESO

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 18:18

Vorhersagbar, wie das Amen im Gebet,

sind jene elitären postings,
die jenen anderen Postern,
die den Forderungen nach Varianten der "Rechtssprechung" des Dritten Reiches widersprechen,
u.U, persönlich die Billigung und Unterstützung von Gewaltverbrechern unterstellen.
Diese Unterstellungen treffen selbstredend
auch ausdrücklich die Grünen und die SPÖ -
weu de san jo on ois schuid!

Solche Postings subversiv begabter Mituser hatten wir zuletzt einige!

Unser Herrgott hat einen lieben Tiergarten!

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( Kommentare)
am 10.02.2019 21:09

Vinzi: Wie Amen im Gebet, kann es sein deine Formolierungen sind stark ähnlich wie die von GunterKoberl-Martin.
Ehrlich bist du verwandt mit ihm?

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 22:36

Sie wollen von mir eine Bestätigung ihres Vorteils - liab....

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 23:10

Vor ur teils!

Was würde es sachlich ändern wenn es so wäre?

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 10.02.2019 22:50

"Unser Herrgott hat einen lieben Tiergarten!"

IHR Herrgott, es gibt Leute die wollen damit nichts zu tun haben.

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 18:03

Unabhängige Rechtsprechung

Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen ist in Österreich ausschließlich Sache unabhängiger Richter.

Die Unabhängigkeit der Richter
ist verfassungsgesetzlich abgesichert.

Sie besteht in der WeisungsUNgebundenheit und darin,
dass Richter nur auf Grund eines richterlichen Erkenntnisses abgesetzt oder versetzt werden können.

Der Richter ist ausschließlich an die Rechtsordnung gebunden.

Keine Stelle inner- und außerhalb der Justiz

kann einem Richter eine Weisung zu einer bestimmten Sachentscheidung geben,

also auch NICHT der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz oder
das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.

Die Richter ernennt der Bundespräsident nach einem fairen und objektiven Auswahlverfahren;..

https://www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz/ziele-und-aufgaben/unabhaengige-rechtsprechung~8ab4a8a422985de30122a922702962f3.de.html

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FuerGerechtigkeit (1.462 Kommentare)
am 10.02.2019 18:02

„Verschärfung des Strafrechtes“

Na da werden die Rot-Grünen wieder Amoklaufen um das Gesetz zu verhindern, man kann ja die Wähler von Rot-Grün nicht noch höhere Strafen aufbrummen.

Vergewaltiger, Mörder und Räuber haben doch schon genug schaden wenn sie erwischt werden und sich ein paar Monate hinter Gitter begeben müssen.

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 18:08

1. Sie haben keine Ahnung betr. Strafausmaß bei Gewaltverbrechen! Monte? Wollens polemisieren? Oisdann!!

2. Ihre Ansichten zur UNABHÄNGIGKEIT DER RECHTSSPRECHUNG i.Ö. sind hanebüchen dumm und falsch!

3. Ihre Unterstellung an rot-grün können sie zum Müll schmeissen! Dort gehören sie hin!

https://www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz/ziele-und-aufgaben/unabhaengige-rechtsprechung~8ab4a8a422985de30122a922702962f3.de.html
... siehe auch oben!

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Commendatore (1.407 Kommentare)
am 10.02.2019 17:48

Keine 5 Sterne Gefängnisse sondern Arbeitlager für Gewalttäter sowie Drogenhändler für Mörder die Todesstrafe .

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linz2050 (6.557 Kommentare)
am 10.02.2019 17:54

...Vor allem für korrupte Politiker! So bleibt deine ÖVPFPÖ Regierung zusammen!

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 17:56

Was wollens denn eigentlich?
Zuwendung
in Form von wütenden Widerspruch?

Please dont feed the troll!

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 18:19

ging an @commend!

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Orlando2312 (22.298 Kommentare)
am 10.02.2019 18:05

Arbeitlager für Gewalttäter sowie Drogenhändler für Mörder die Todesstrafe

Das Recht des dritten Reiches wär wohl was für Sie. Dazu noch ein paar Richter a la Roland Freisler. Und noch ein paar Tausend Spitzel und Vernaderer. Der NS-Staat lässt grüssen.

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Orlando2312 (22.298 Kommentare)
am 10.02.2019 18:09

Die Höhe von Strafen verhindert keine Verbrechen, nur die Wahrscheinlichkeit gefasst zu werden.

Die Aufklärungsquote liegt aber leider unter 50%.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 11.02.2019 17:38

Sie unterstellen blanko rot/grün Wählern , dass sie kriminell sind ?
Sind sind offenbar krank von ihrer Parteibesoffenheit ?

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 11.02.2019 17:46

Was regen Sie sich auf, für Sie sind doch auch alle FPÖ-Wähler Nazis.

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betterthantherest (33.895 Kommentare)
am 10.02.2019 17:39

Denke der Strafrahmen reicht auch jetzt völlig aus.

Leider sind es die Richter, die beim Strafrahmen stets immer die untere Grenze als Orientierung für ihre Urteile nehmen.

Was mögen die Motive der Richter dafür sein?

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 10.02.2019 17:55

Genau wegen dieser Richter wird es Mindeststrafen geben! Diese Herrschaften kann man nicht einfach kündigen, man kann lediglich beim Nachwuchs besser schauen, wen man zum Strafrichter ernennt, und wer Nachbarschaftskonflikte oder Bassenastreitereien verhandeln darf.

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Orlando2312 (22.298 Kommentare)
am 10.02.2019 18:02

Hallo!!! kleinEmil aufwachen!

Was sagt Ihnen das Wort Strafrahmen? Mir sagt es, dass es bereits Mindest- wie auch Höchststrafen bereits gibt.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 10.02.2019 18:12

Dass man dir alles stets extra zerkauen muss. Wenn der Rahmen den Spielraum nach unten bis zu einer bedingten Nachsicht zulässt, dann soll man diesen Rahmen ändern. Nichts anderes plant unsere Regierung. Also selbst aufwachen, Orlando!

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Orlando2312 (22.298 Kommentare)
am 10.02.2019 18:34

Genau wegen dieser Richter wird es Mindeststrafen geben!

Nun muss er sich wieder mal herauswinden. grinsen

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 19:00

Bei Gewaltdelikten gibt es KEIN "bedingt"!!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 12.02.2019 01:32

Genau deswegen, um sie daran zu erinnern, dass sie Richter sind und nicht Therapeuten oder Pädagogen, muss der Rahmen, in dem sie sich bei diesen Delikten nach freier Beweiswürdigung bewegen können, redimensioniert werden.

Allzuoft wurde eine Straftat vom Richter zur Tat gemacht, indem eine bedingte Strafnachsicht ausgesprochen wurde - und das bei einem Delikt, das oft nicht angezeigt wird, wo also die Kontrolle über das Wohlverhalten nach dem milden Urteil nicht sichergestellt ist.

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Franz60 (512 Kommentare)
am 10.02.2019 17:31

Wenn man heute den Strafrechtsexperten Dr. Mayr in Ö 3 gehört hat, bringt das nichts, da bei Vergewaltigung auch eine schwere Körperverletzung vorliegt und die Mindeststrafe dann 5 Jahre beträgt.
Eine gänzliche bedingte Haftnachsicht wurde lt. Dr. Mayr von den Gerichten bei Vergewaltigung nie ausgesprochen.

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 17:52

Die FPÖ inkl. ÖVP-Edtstadler (!)
treibt ein unwürdiges Spiel
mit der elitären

populistischen Luftschwinger-Symbolpolitik,

die faktisch, realpolitisch nutzlos, folgenlos ist,

NUR heiße blaune Luft
um die Rache-Emotionen fernab von Rechtsstaatlichkeit
zu besänftigen!

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 10.02.2019 17:30

Höchst an der Zeit, dass die Regierung die gutmenschlichen Richter mit Mindeststrafen an die Kandarre nimmt.

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vinzenz2015 (46.125 Kommentare)
am 10.02.2019 17:47

"Richter an die Kandare nehmen"?
Soso!!??
= GRAUSIG!!!

Das wollen die FPÖ-Kickl etc.-Fans - die Orban/Putin friends,
die friends von lePen, Wilders, Kaszinsky u. Orban.!
Die ganze Horde der harcore-Gespielen von Vilimsky im EU Parlament!???

Rechtsstaat guade Nocht!

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( Kommentare)
am 10.02.2019 17:25

für die ausländischen Messerstecher ist unser häfn wie ein hotel,im Gegensatz zu den in ihren Heimatland.daher gehören die Begünstigungen bei uns auch eingestellt.

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