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Sicherungshaft: SPÖ erteilte Regierung erneut Absage

Von nachrichten.at/apa, 14. März 2019, 16:48 Uhr
Was wurde aus der alten Bundesregierung?
Jörg Leichtfried   Bild: Schwarzl

WIEN. Es sei das erste und letzte Gespräch zu diesem Thema gewesen, bestätigte der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jorg Leichtfried nach der kurzen Unterhaltung auf parlamentarischer Ebene.

Man werde nicht für Verfassungsänderungen, welche die persönliche Freiheit einschränken, zur Verfügung stehen, sagte Leichtfried nach einem Treffen mit den Klubobleuten August Wöginger (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) am Donnerstag.

ÖVP und FPÖ wollen nicht aufgeben

Dennoch wollen ÖVP und FPÖ nicht aufgeben und hoffen auf die Parteispitze. "Wir haben bestätigt bekommen, dass es in der SPÖ unterschiedliche Meinungen gibt", so Wöginger. Daher hoffe man nun auf Parteichefin Pamela Rendi-Wagner, die klären solle, "was Sache ist".

Verständnis zeigten die Klubchefs der Regierungsfraktionen auch für das Anliegen der SPÖ, den auslösenden Fall in Dornbirn aufzuklären, wo ein Sozialamtsleiter erstochen wurde. Dazu habe es sogar eine Einigung gegeben, so Rosenkranz: Der ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten solle sich damit befassen. Laut Rosenkranz ist dies ein "gangbarer Weg" und ein "konstruktiver Vorschlag".

Video: Statement von Leichtfried (SPÖ)

Scharfe Kritik an den Neos

Dennoch wollen ÖVP und FPÖ parallel an einem Gesetz arbeiten. Konkrete Vorschläge könne man noch nicht vorlegen, einen Entwurf solle es aber in ein bis zwei Wochen geben. Scharfe Kritik gab es indes an den NEOS, die ein Gespräch über die Materie grundsätzlich verweigerten. Wöginger bezeichnete diese Haltung als "bedauerlich". Die Oppositionspartei hatte schon im Vorfeld des Treffens von einem "Show-Meeting" gesprochen, bei dem man nicht mitspiele.

Obwohl es offiziell noch keinen Gesetzesentwurf gibt, berichtete der "Standard" online über angebliche Konkretisierungen der Regierungspläne zur Sicherungshaft. Konkret solle jene Passage der Verfassung abgeändert werden, in der die Schubhaft geregelt ist. Ein Richter müsse außerdem die Gefährlichkeitseinschätzung der Behörde spätestens 48 Stunden nach der Inhaftierung überprüfen. Die Sicherungshaft könnte maximal 18 Monate dauern.

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