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VfGH-Präsidentin Bierlein: "Ich war nie bei einer politischen Partei"

26. Februar 2018, 00:04 Uhr
VfGH-Präsidentin Bierlein: "Ich war nie bei einer politischen Partei"
Brigitte Bierlein, neue Präsidentin des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Bild: apa

WIEN/LINZ. Die neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes verteidigt die Nominierung von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (VP).

Am Freitag wurde Brigitte Bierlein zur ersten Präsidentin des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) angelobt, gestern meldete sie sich in dieser Funktion erstmals öffentlich in einem Interview mit der Austria Presse Agentur zu Wort.

Dabei ging es ihr vor allem darum, die parteipolitische Unabhängigkeit des VfGH herauszustreichen: "Ich war nie bei einer politischen Partei", sagte Bierlein, die 2003 in den VfGH berufen worden war – auf Wunsch des damaligen ÖVP-Kanzlers Wolfgang Schüssel. Letzteres sei für sie aber irrelevant. "Unabhängigkeit ist für mich eine Selbstverständlichkeit", sagt Bierlein. Bei jedem VfGH-Mitglied beginne sofort die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit zu greifen, "und die Richter leben diese auch", so Bierlein. Das sehe man in den Beratungen und Abstimmungen. "Die vorschlagenden Gremien würden sich mitunter über das Abstimmungsverhalten der von ihnen Nominierten wundern", sagte Bierlein. Für Verfassungsrichter gehe es um die Verfassung und die Grundrechte – "das ist unser Maßstab und kein anderer", so die neue VfGH-Präsidentin.

Brandstetter ist "Bereicherung"

Bierlein verteidigt auch die Berufung von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter in den VfGH, Brandstetter soll morgen angelobt werden. Er sei eine "Bereicherung", so Bierlein.

Zuvor hatte Irmgard Griss, Neos-Mandatarin und frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Brandstetters Wechsel von der Regierung in den VfGH scharf kritisiert. Brandstetter müsse im VfGH über Gesetze entscheiden, die er als Minister selbst zu verantworten hatte. "Absolut unpassend. Das ist ganz schlechter Stil", so Griss.

VfGH-Präsidentin Bierlein verwies im Zusammenhang mit dieser Kritik auf die gängige Praxis im VfGH: "Die Befangenheitsregeln werden bei uns sehr, sehr ernst genommen." Jedes VfGH-Mitglied, bei dem "auch nur im Entferntesten der Anschein einer Befangenheit entstehen könnte", nehme sich selbst aus dem entsprechenden Fall heraus.

Kritik sah sich am Wochenende auch der Linzer Rechtsprofessor Andreas Hauer ausgesetzt. Hauer soll wie berichtet auf einem FPÖ-Ticket in den VfGH einziehen, vergangenen Freitag absolvierte er sein Hearing im Parlament. Die Neos bezeichnen eine Berufung Hauers als "untragbar", weil dieser in einem Vortrag im Jahre 2010 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als "mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft", die sich in Westeuropa etabliert habe, bezeichnet hatte.

Hauer ist – wie FPÖ-Landeschef Manfred Haimbuchner – Mitglied der Burschenschaft Corps Alemannia Wien zu Linz und gilt wie der Wiener Anwalt Michael Rami als FP-Wunschkandidat für den VfGH.

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