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Vertagung bei der Mindestsicherung

Von OÖN, 12. Oktober 2018, 19:41 Uhr
Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof Bild: APA

LINZ/WIEN. Der VfGH trifft die Entscheidung über die Oberösterreich-Regelung erst im Dezember.

Das oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz, das für Familien bzw. Wohngemeinschaften einen „Deckel“ von 1512 Euro pro Monat vorsieht, liegt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Prüfung; doch diese verzögert sich. Der VfGH hat die Entscheidung auf seine nächste Beratungsrunde vertagt, die Ende November beginnt. Eine Entscheidung könnte es daher erst im Dezember geben.

Damit kommt die Bundesregierung unter Druck. Eigentlich hätte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FP) schon im Juni einen Entwurf für ein bundesweites Mindestsicherungs-Gesetz präsentieren sollen, zuletzt ließen Regierungsvertreter durchklingen, man wolle den VfGH-Entscheid abwarten: eine „Punktation“, die Ende Mai präsentiert worden war, hatte sich an wesentlichen Eckpunkten des oberösterreichischen Gesetzes orientiert.

Hartinger-Klein werde den Entwurf „wie geplant im November“ in Begutachtung schicken, hieß es am Freitag aus ihrem Büro. Man rechne nicht mit einer Verzögerung wegen der Vertagung der VfGH-Entscheidung.

Bei ihrem Treffen in Salzburg forderten die Länder-Sozialreferenten von Hartinger-Klein, „ehestmöglich“ einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. „Eine Husch-Pfusch-Aktion wollen wir vermeiden“, sagte der derzeitige Vorsitzende, der Salzburger Heinrich Schellhorn (Grüne). Denn man erwarte sich noch vor der Begutachtung einen „fachlichen und politischen Austausch“.

In Oberösterreich sagte FP-Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, er stehe „mit der Ministerin in Kontakt“, er wünsche sich ein bundesweites Rahmengesetz „nach dem Modell Oberösterreichs“. Details wollte Haimbuchner nicht vorgreifen, es solle aber wie in Oberösterreich einen Integrationsbonus bei geringerer Grundsicherung für ausländische Bezieher geben sowie „keinen Vermögenszugriff bei jenen, die lange ins Sozialsystem einbezahlt haben“.

Video: Diese Änderungen sind bei der Mindestsicherung geplant

 

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14  Kommentare
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europa04 (21.652 Kommentare)
am 12.10.2018 21:46

DAS SOLLTE GLEICH THEMA DER GESPRÄCHE SEIN.

Verschlechterung statt Reparatur. ÖVPFPÖ-Regierung streicht erhöhte Familienbeihilfe für Behinderte.
380 Euro haben oder nicht haben, ist für Menschen mit Behinderungen eine Frage der Existenz.

Antrag bringt keine Reparatur, sondern Verschlechterungen!
Nach heftigem Protest hat die Familienministerin Bogner-Strauß (ÖVP) eine Reparatur angekündigt. Betroffene und ihre Familien waren zunächst erleichtert. Doch der Initiativantrag im Parlament bringt Ernüchterung:
Behinderte Menschen verlieren die erhöhte Familienbeihilfe, wenn sie die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen oder in einer betreuten Einrichtung untergebracht sind. Nicht einmal die rückwirkenden Aberkennung der erhöhten Familienbeihilfe wird ausgeschlossen. Betroffenen drohen dann hohe Rückzahlungen.

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meierswivel (7.334 Kommentare)
am 12.10.2018 23:01

Was arbeiten Sie eigentlich hauptberuflich..? Das Ihnen nicht die Luft ausgeht😂

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 12.10.2018 23:34

@ mitdenk - danke für den sachlichen Input - das wusste ich nicht - es ist erschütternd, wie mit Behinderten umgegangen wird

-> dass sie Integrationsklassen immer noch streichen wollen, trotz heftigen Protest, das weiss ich

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 12.10.2018 23:34

gute Arbeit, mitdenk, wollte ich noch schreiben

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( Kommentare)
am 12.10.2018 18:07

bekommen viele österreichische pensionisten nur 863euro,welche aber zumindest über 30jahre einbezahlt haben.und die Asylanten soviel,obwohl die nichts einbezahlt haben,oder wie darf man das verstehen?

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 12.10.2018 18:35

das ist nicht vergleichbar. Die Pension ist eine Versicherungsleistung und richtet sich nach dem was und wie lange man Beiträge gezahlt hat. Die Mindestsucherung ist eine Sozialleistung. Es gibt keinen Beitrag vom Lohn für die Mindestsicherung. Auch das ist ein Argument gegen die Regierungspläne. Ich bekomme eine Sozialleistung, wenn ich in ein anderes System eingezahlt habe? Ob das hält ist zweifelhaft. Außerdem: Den von Ihnen genannte Betrag beziehen viele Menschen, die weniger oder gar nicht in die Pensionsversicherung eingezahlt haben: viele Verwitwete, meist Frauen, die zeitlebens Hausfrauen waren. Sie haben nichts einbezahlt.
Und die Mindestsicherung ist eben eine Untergrenze für die nötigsten Bedürfnisse. Soll also jemand, der in der Leistungsgesellschaft nicht besteht, null Euro bekommen?

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Tofu34 (2.493 Kommentare)
am 12.10.2018 20:47

Es soll keiner Mindestsicherung bekommen, der nie etwas ins System eingezahlt hat... Bei Asyl auf Zeit eben in der Zeit des Schutzes in der Grundsicherung mit Möglichkeiten der Weiterbildung um bei der Heimkehr etwas fürs Heimatland leisten zu können

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 12.10.2018 22:10

was verstehen Sie unter "nie ins System eingezahlt hat"? zB sind geringfügig Beschäftigte nur unfallversichert und ihr Einkommen liegt unter der Grenze der Lohnsteuerpflicht. Nicht berufstätige Ehepartner zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und logischetweise auch keine Lohnsteuer.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 12.10.2018 23:30

Grundsicherung als Synonym für Mindestsicherung?
-> ist es gerecht, Menschen untere elenden Bedingungen nicht zu unterstützen?

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Orlando2312 (22.301 Kommentare)
am 12.10.2018 17:42

Alles zielt vordergründig darauf ab, Zuwanderer zu benachteiligen. Dass dabei auch viele Österreicher auf der Strecke bleiben, die es wohl von allen am allerschwersten haben wird kaltlächelnd in Kauf genommen.

Menschen, die geistig oder körperlich benachteiligt sind und daher auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben sind die wirklichen Verlierer. Die sollen sich künftig mit weniger als €600 pro Monat durchfretten.

Danke werte "soziale Heimatpartei"

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hn1971 (1.997 Kommentare)
am 12.10.2018 17:37

Schade, dass die Hartinger-Klein nicht im Endspurt ihres Amtes ist!

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 12.10.2018 17:26

also: wer zumindest B1 Niveau hat, wer einen ö.Pflichtschulabschluss hat, wer lange eingezahlt hat soll mehr bekommen. Gilt das kumulativ? Oder alternativ? Was ist "lange" eingezahlt? Was ist mit kürzeren, aber höheren Einzahlungen? Was ist mit Menschen, die intellektiell beeinträchtigt sind und keine/wenige Arbeitsstellen bekommen und auch keinen Pflichtschulabschluss haben? Und:Mindestsicherung bedeutet im Wortsinn die Deckung von Grundbedürfnissen. Diese hängen aber nicht von Bildung und Sprachkenntnissen ab. Oder darf ein Mensch unter B1 Niveau weniger essen, sich weniger pflegen? Hoffentlich schafft der VfGH Klarheit. Diese Klamaukregierung schafft das nicht.

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Vivere (1.088 Kommentare)
am 12.10.2018 12:38

Ungleiches kann wohl kaum gleich behandelt werden!

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 12.10.2018 23:31

-> nicht für alle gleich sondern möglichst gerecht soll ein Sozialsystem sein

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