Warum die Bundesregierung die Ernennung eines Bischofs „absegnen“ muss
Der Ministerrat hat die Ernennung von Manfred Scheuer zum Linzer Diözesanbischof bereits abgesegnet“, war vergangene Woche in den OÖNachrichten zu lesen.
So mancher Leser wird sich gefragt haben, was denn eine Bundesregierung in Österreich bei der Bestellung eines katholischen Bischofs abzusegnen hat. Nun, es handelt sich bei dieser Regelung um ein heute nur noch formal gültiges Relikt aus dem Konkordat (Staatskirchenvertrag) zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl, das, bis 1933 verhandelt, gleichzeitig mit der neuen Verfassung des autoritären Ständestaats wirksam wurde.