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U-Haft für 16-Jährigen, der siebenjähriges Mädchen erstach

Von nachrichten.at/apa, 17. Mai 2018, 16:45 Uhr
Am 12. Mai wurde die Leiche des Mädchens in einem Müllcontainer gefunden. Bild: HANS PUNZ (APA)

WIEN. Das Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstag über den 16-jährigen Gymnasiasten die U-Haft verhängt, der am vergangenen Freitag im "Dittes-Hof" in Wien-Döbling ein siebenjähriges Mädchen erstochen haben soll.

Als Haftgründe wurden Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit.

Der Bursch, gegen den von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes ermittelt wird, machte vor dem Haftrichter keine Angaben. Er wolle sich vor weiteren Aussagen mit seiner Rechtsvertreterin besprechen, meinte er. Die Verteidigung hat die Wiener Rechtsanwältin Liane Hirschbrich übernommen, die auf Rechtsmittel gegen den U-Haft-Beschluss verzichtete. Dieser ist damit vorerst bis zum 1. Juni rechtswirksam. Hirschbrich war auf mehrmalige Versuche für die APA am Donnerstag telefonisch nicht erreichbar.

Schule von Medienvertretern belagert

Unterdessen sorgt das ungebrochene mediale Interesse an dem Aufsehen erregenden Fall für Kritik auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden. Dort reagiert man etwa mit Unverständnis auf einen TV-Sender, der ein Interview mit einem siebenjährigen Nachbarsbuben zum Tod des gleichaltrigen Mädchens ausgestrahlt hat. Zuletzt wurde auch die Schule, die der Tatverdächtige besucht hatte, von Medienvertretern belagert, Schüler beim Betreten bzw. Verlassen des Gebäudes um Stellungnahmen zu dem 16-Jährigen gebeten. Dass an der AHS derzeit die schriftlichen Maturaprüfungen im Gange sind, blieb bei dem medialen Getöse unberücksichtigt.

Irritationen lösten justizintern auch namhafte psychiatrische Sachverständige aus, die bereitwillig Interviews zur möglichen psychischen Disposition des 16-Jährigen gaben, ohne den Akteninhalt und die Person des Tatverdächtigen zu kennen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat auf diese "Ferndiagnosen" insofern reagiert, als bewusst ein Experte zum Gutachter bestellt wurde, der sich zu dem Fall nicht öffentlich geäußert hat. Damit möchte die Anklagebehörde sicherstellen, dass der psychiatrische Sachverständige, der den Mordverdächtigen auf eine allfällige seelische Erkrankung untersuchen wird, unbefangen an seine Aufgabe herangeht.

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