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F-Punkt ist gratis, der ganze Name kostet viel

Von Von Helmut Atteneder, 17. März 2009, 00:04 Uhr
F-Punkt ist gratis, der ganze Name kostet viel
Die Berichterstattung über den Inzest-Prozess kann teuer kommen, wenn die Spielregeln missachtet werden. Bild: VOLKER WEIHBOLD

Welche Gründe auch immer Josef F. gestern hatte, sein Gesicht mit einem blauen Ordner zu verdecken, den Medienhäusern und Rundfunksendern dieser Welt hat diese Verhüllung viel Geld erspart.

Welche Gründe auch immer Josef F. gestern hatte, sein Gesicht mit einem blauen Ordner zu verdecken, den Medienhäusern und Rundfunksendern dieser Welt hat diese Verhüllung viel Geld erspart. Denn jedes Bild des mutmaßlichen Täters, das nicht unkenntlich gemacht worden ist, kostet. Genau so wie jeder voll ausgeschriebene Familienname, der in Zeitungen oder auf dem Bildschirm erscheint oder genannt wird. Dem gegenüber ist „F-Punkt“ (F.) gratis. „Schuld“ an diesem Faktum ist der Paragraf 7a des Mediengesetzes, in dem es sinngemäß heißt, dass die schutzwürdigen Interessen von Opfer(n) und Verdächtigen nicht verletzt werden dürfen. Im Fall des Josef F. ein Gummiparagraf.

Klar, die Interessen der Opfer, also der Kinder, sind schutzwürdig. Deshalb gar keine Namensnennung. Beim mutmaßlichen Täter ist das anders. Josef F. ist längst zur Person öffentlichen Interesses geworden, völlig egal, ob sein Name abgekürzt oder ausgeschrieben wird – die ganze Welt kennt ihn. Weil aber auch seine Kinder seinen Nachnamen tragen, gilt auch für ihn F-Punkt.

Jeder einzelne Verstoß gegen diesen Paragrafen kostet viel Geld. Je nach Reichweite des Mediums bis zu 20.000 Euro. Für Opfer und Verdächtige eine sprudelnde Einnahmequelle. Neben „normalen“ Verteidigern ist es längst üblich, sich einen „Medienanwalt“ zu besorgen, der nichts anderes tut, als Zeitungen auf derartige Gesetzesverstöße durchzublättern und im Sinne der Mandanten Geldforderungen aufzustellen. Diese Vorgangsweise geht in Österreich auf den Fall „Blauensteiner“ zurück. Die „Schwarze Witwe“ machte aus den Namens-Schreibfehlern unvorsichtiger Medien bare Münze.

ORF: Teure Mischform

Während ausländische Medien beinah ausnahmslos den vollen Namen des Inzest-Verdächtigen und seiner Kinder ausschreiben, gibt es in heimischen Medien eine Art Mischform in der Namensschreibung. Die „Krone“ hat am Sonntag ihre Leser darüber informiert, dass sie künftig nur noch „F.“ schreiben wird, denn der volle Name „kostet Geld“.

Ungeniert mit vollem Namen nennen der „Kurier“ und „Österreich“ Täter und Opfer. Der gebührenfinanzierte Staatsfunk ist ebenfalls wenig sensibel – und hat offenbar keine einheitliche, hausinterne Vorgangsweise. Meist wird in ORF-Beiträgen der volle Name gewählt, häufig wird in einzelnen Beiträgen – so auch im Teletext – einmal F., dann wieder der volle Name genannt ...

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1  Kommentar
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shakesbeer (1.048 Kommentare)
am 17.03.2009 07:48

Aber Dr.ecksau darf man schon sagen oder?

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