Auch Mönche müssen Unterhalt bezahlen
WIEN. Ein Vater, der in ein Kloster eintritt, muss trotzdem für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen. Das stellte der Oberste Gerichtshof fest und ließ damit einen Mann mit seinem Antrag abblitzen, ihn als Mönch von Zahlungen für seine Tochter zu befreien.
Der OGH bestätigte damit Entscheidungen erster und zweiter Instanz. Der Vater war früher als Werkmeister tätig, bezog zuletzt Arbeitslosen- bzw. Krankengeld und war zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 300 Euro verpflichtet. Nach seinem Eintritt in ein Kloster beantragte er, ihn von seiner Unterhaltsverpflichtung zu entheben. Dieses Ansinnen lehnten die Gerichte ab.
"Geht ein Unterhaltspflichtiger in Kenntnis seiner Unterhaltsverpflichtung seiner Berufung als Mönch nach, erzielt kein Einkommen und kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach, ist er so zu behandeln, als bezöge er Einkünfte, die er bei zumutbarer Erwerbstätigkeit bzw. Antragstellung (z.B. Arbeitslosengeld) hätte erzielen können", erläuterte der OGH. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit werde dadurch nicht verletzt, befand der "Oberste". Denn in Abwägung der Interessen steht jenes der unterhaltsberechtigten Tochter höher.
Solange der Vater kein Einkommen erzielt, kann das Kind Unterhaltsvorschuss vom Staat beziehen, ergänzte OGH-Sprecher Christoph Brenn. Der Staat wird sich allerdings bemühen, dass er den Vorschuss zurückerhält - sei es, indem er auf ein eventuell vorhandenes Vermögen zurückgreift oder den Vater zur Kasse bitte, falls dieser sich nach ein paar Jahren als Mönch doch wieder für eine weltliches Leben inklusive Berufstätigkeit entscheiden sollte. Wenn der Vater ohne Einkommen bleibt und kein Vermögen hat, gibt es für den Staat allerdings nichts zu holen.
Das ist doch typisch für die katholische Kirche. Die Arbeitskraft dieses Klosters fällt dem Kloster zu, das Kind des Klosterbruders soll von der Luft oder der Nächstenliebe leben. So sind die Klöster zu ihrem Reichtum geworden. Gott sei Dank funktioniert das heute nicht mehr. Als Werkzeugmacher mit Meistertitel muss er einfach tagsüber arbeiten und abends kann er doch Mönch spielen. Sich einfach vor seiner Verantwortung drücken ist zwar typisch und äußerst katholisch jedoch unmenschlich und unchristlich einfach pfui!
Solche Dreistigkeit ist eines Mönches unwürdig.
Man fragt sich auch, wie die Gemeinschaft, in die er eingetreten ist, dazu steht. Kloster ist schon gut, aber nicht auf Kosten des eigenen Kindes und dessen Mutter.