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32-Jähriger wollte eigene Mutter vergewaltigen: Sechs Monate Haft

Von nachrichten.at/apa, 13. Juni 2018, 16:33 Uhr
Prozess Gericht
(Symbolfoto) Bild: APA

EISENSTADT. Fünf bis sechseinhalb Liter Bier hatte ein 32-jähriger Burgenländer am 9. Februar intus, als er sich auf seine Mutter gestürzt und den Wunsch nach Sex geäußert haben soll. Am Mittwoch wurde er zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Bereits im Sommer 2017 soll er - ebenfalls in alkoholisiertem Zustand - seine Hose in der Küche runtergelassen haben. "Da hat er nichts von Sex gesagt. Ich habe mit ihm geschimpft und er hat sich gleich wieder angezogen und dann hab ich ihn aus der Wohnung getrieben", sagte die 65-jährige Mutter vor Gericht.

Ihr angeklagter Sohn gab an, sich nicht an den Vorfall erinnern zu können. Er soll in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Bei Pflegeeltern aufgewachsen

Am 9. Februar 2018 ist der Angeklagte, der als achtjähriger Bub gemeinsam mit dem älteren Bruder bei Pflegeeltern untergebracht worden ist, sturzbetrunken mit seinem Moped zur Tankstelle gefahren. Das Zigarettenpapier war ihm ausgegangen. Dass er dort nach einem langen Aufenthalt und weiterem Bierkonsum mit seinem Moped einen Unfall hatte und von der Polizei zur Mutter gebracht wurde, wisse er nicht mehr. "Ich habe ein Kurzzeitgedächtnis", sagte er. Auch was danach geschah, wisse er nicht mehr.

"Wie ein wildes Viech"

Nachdem ihm die Beamten zur Mutter gebracht hatten, soll sie ihm geholfen haben, sich niederzulegen. "Er war so stockzu, dass er nicht einmal gewusst hat, dass er bei mir war. Er konnte nicht mehr alleine gehen", gab sie bei der Einvernahme, die via Video eingespielt wurde, zu Protokoll. Kurz nach dem Schlafengehen sei er plötzlich "wie ein wildes Viech" in ihr Zimmer gekommen und habe sich auf sie gelegt. "Er hat mich beim Hals genommen und mir den Mund zugehalten." Dabei habe er mit derben Worten immer wieder den Wunsch nach Sex geäußert. Ob sie glaube, dass er wusste, dass er mit seiner Mama rede? "Ich weiß es nicht, ich glaube nicht."

Der Angeklagte selbst meinte dazu kopfschüttelnd: "Also bei meiner eigenen Mutter glaube ich nicht, dass ich das gemacht habe". Außerdem könne er sich nicht vorstellen, dass er in der besagten Nacht im heurigen Februar seiner Mutter nachgelaufen sei.

Nachbarin hörte Hilfeschreie

Eine Nachbarin, die die Hilfeschreie im Stiegenhaus hörte und schließlich die Polizei verständigte, untermauerte die Aussagen der Mutter. Den Angaben der 65-Jährigen glaubte auch der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Doris Halper-Praunias. "Das Urteil basiert auf den nachvollziehbaren und glaubhaften Angaben des Opfers", sagte sie. Außerdem sehe man "keinen Grund, warum sie ihren Sohn derartig belasten hätte sollen".

Der Südburgenländer wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, wobei er sechs Monate unbedingt verbüßen muss, nicht rechtskräftig verurteilt. 

Mit einer Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher soll dem 32-Jährigen die Chance gegeben werden, "sein weiteres Leben in den Griff zu bekommen", so die Richterin abschließend.

 

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