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Zehn Fragen zur neuen Pickerl-Überprüfung

Von Carsten Hebestreit, 10. Februar 2018, 00:04 Uhr
Zehn Fragen zur neuen Pickerl-Überprüfung
Prüfung bestanden? Findet das System einen Fehler im OBD-Speicher, wird dies auf dem Display angezeigt. Bild: W.J. Hofer

Unter Autofahrern herrscht Unsicherheit über das neue OBD-Verfahren – OÖN und ÖAMTC haben die Antworten.

Mit der Ankündigung, Autos nicht mehr mittels Endrohrmessung zu überprüfen, sondern auf die OBD-Analyse (Onboard-Diagnose) umzusteigen, überraschte Verkehrsminister Norbert Hofer (FP) Österreichs Autofahrer. Seither herrscht große Unsicherheit. Wir geben mit Hilfe des ÖAMTC-Technikers Manfred Schöberl Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen.

1 Ab wann gilt die neue §57a-Regelung?

Der Start der OBD-Prüfung (Onboard-Diagnose) muss erst in der 9. PBStV-Novelle (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung) veröffentlicht werden. Insider sprechen von Mitte Februar.

2 Welche Autos sind betroffen?

Alle Fahrzeuge ab der Erstzulassung 1. Jänner 2006.

3 Was ändert sich bei der Überprüfung konkret?

Bei der §57a-Begutachtung wird derzeit noch bei Dieselmotoren die Abgastrübung (Opazität) mittels Lichtsensoren gemessen. Und dies bei Vollgas ohne Last. Je weniger Licht am Lichtsensor ankommt, umso schlechter ist der Abgaswert. Diese Methode wird seit 1998 eingesetzt. Eine Messung bei Fahrzeugen mit Partikelfilter (ab 2003) sei mit dieser Messtechnologie allerdings nicht mehr zeitgemäß, sagt der ÖAMTC. OBD-Werte plus Sichtprüfung würden ein klareres Emissionsbild ergeben, so der Club.

4 Gelten dadurch andere Umweltnormen bei der Überprüfung?

Die Abgasnormen werden durch geänderte Messmöglichkeiten nicht verändert.

5 Wird die Überprüfung durch den Umstieg auf die OBD-Analyse strenger? Werden mehr Autos die Umweltstandards nicht schaffen?

Die Überprüfung wird grundsätzlich nicht strenger, aber der eine oder andere abgasrelevante Fehler könnte früher zum Vorschein kommen und dazu führen, dass kein positives §57a-Gutachten ausgestellt werden kann.

6 Sollte die OBD-Analyse nicht eindeutig sein, kann dann die Endrohrmessung als zweite Überprüfungsart zusätzlich veranlasst werden?

Ältere Dieselfahrzeuge (bis Baujahr 2006) werden auch weiterhin mittels Endrohrmessung bei der §57a-Überprüfung getestet. Und selbst bei neueren Modellen kann diese Prüfmethode alternativ angewendet werden.

7 Sind alle Werkstätten auf die neue Methode vorbereitet, oder braucht man für die OBD-Analyse eigene Hard- bzw. Software?

Mit den geeigneten Diagnosegeräten können die Fehlerspeicher der Steuergeräte problemlos ausgelesen werden, Fehlfunktionen ermittelt und abgasrelevante Bauteile auf ordnungsgemäße Funktion geprüft werden.

8 Müssen die Mechaniker für die neue Überprüfung eigens geschult werden?

ÖAMTC-Techniker drücken mehrere Tage pro Jahr die Schulbank, da werde das Thema auf dem Schulungsplan stehen.

9 Welche Abgase werden bei der Endrohrmessung gemessen?

Beim Diesel wird nur der Rußpartikelausstoß anhand einer Trübungszahl gemessen. Es wird dabei lediglich festgestellt, ob der Partikelfilter eingebaut ist und funktioniert. Weder mit der Endrohrmessung noch mit der OBD können Schadstoffe gemessen werden. Bei der OBD werden jedoch viel mehr Daten erfasst.

10 Wird die §57a-Pickerl-Überprüfung durch den Umstieg auf die OBD-Analyse teurer?

Die Kosten bleiben für beim ÖAMTC für Mitglieder gleich.

Video: Was sich bei der "Pickerl-Überprüfung" ändert und ob dies mit zusätzlichen Kosten versehen sein wird, erklärt uns der ÖAMTC.

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