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Niederlage für Pechstein - Klage zurückgewiesen

Von nachrichten.at/apa, 07. Juni 2016, 14:48 Uhr
SSKATE-GERMANY-DOPING-JUSTICE
Claudia Pechstein Bild: ULI DECK (APA/AFP/dpa/ULI DECK)

KARLSRUHE. Die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat in ihrem langjährigen Prozess eine herbe Niederlage einstecken müssen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage der fünffachen Olympiasiegerin wegen ihrer Dopingsperre gegen den Eislauf-Weltverband (ISU) für unzulässig und widersprach damit dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom Jänner 2015.

Pechstein meinte, ihr fester Glauben in die deutsche Justiz habe einen Dämpfer erhalten. "Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht", beklagte die Berlinerin, nachdem ihr durch den BGH die Möglichkeit verwehrt wurde, vor deutschen Zivilgerichten zu klagen. Sie kündigte an, eine Sportlergewerkschaft zu gründen.

Pechstein ging gegen eine zweijährige Sperre vor, die der Eislauf-Verband 2009 aufgrund auffälliger Blutwerte ohne positiven Befund gegen sie verhängt hatte. Die 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück. Pechstein verklagte deshalb die ISU auf rund fünf Millionen Franken (4,52 Mio. Euro).

Das Gericht begründete seine Entscheidung u.a. damit, dass Pechstein die Schiedsgerichtsvereinbarung freiwillig unterschrieben habe, wonach das Oberste Sportgericht in Lausanne als letzte Instanz im Sport zuständig sei. Wäre die Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts zugunsten Pechsteins ausgefallen, hätte dies ein Beben in der Sportschiedsgerichtsbarkeit nach sich gezogen. Künftig wäre dann jedem Athleten die Möglichkeit offen gestanden, zwischen Sport- und Zivilgerichten zu wählen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 07.06.2016 15:03

UNGLAUBLICH wie UNSCHULDIGEN Menschen / Sportlerinnen bestraft werden und wie umgegangen wird obwohl man wusste dass sie NICHT schuldig ist und Ihr eine Klage verweigert !
Anderen die bewusst gedopt und damit MILLIONEN " ergaunert " haben werden NICHT bestraft.
Siehe US Radler und Sprinter und die Russen . traurig

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marchei (4.370 Kommentare)
am 07.06.2016 15:22

und die Briefmarkensammler grinsen

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 07.06.2016 15:46

Es ist tatsächlich möglich, dass ohne jegliches Doping die Werte des roten Blutbildes überhöht sind! Insbesondere die Zahl der Erythrozyten und das Hämoglobin! Das Mittel der Wahl ist dann ein Aderlass, ansonsten besteht Gefahr, einen Schlaganfall zu erleiden! Das ist eine ernste Thematik und es ist völlig unverständlich, dass eine Klage wegen einer ungerechtfertigten Dopingsperre nicht einmal geprüft, sondern gleich abgelehnt wird!

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