Männer überlegen, ob sie, ganz Gentleman, die Frau zum Essen einladen oder sich doch lieber modern und aufgeschlossen geben sollen. Frauen probieren zehn verschiedene Outfits an. Gerade wenn man sich im Internet kennen gelernt hat, werden die Erwartungen an den Date-Partner oft enttäuscht. Der witzige Chatpartner entpuppt sich als graues Mäuschen, humorloser Geizkragen oder überheblicher Macho.
Hier einige Verhaltensregeln, damit das erste Date nicht zum Flop wird, sondern zum Ausgangspunkt für viele weitere schöne Treffen. Das sollten Sie nicht machen:
Jeder freut sich über nette Worte und ein Kompliment. Zu weit hergeholt sollten diese Aufmerksamkeiten aber nicht sein. Komplimente die nicht ehrlich gemeint sind, werden schnell durchschaut.
Beim ersten Date haben Erzählungen vom Exfreund oder der Exfreundin nichts verloren. Wer nur über die verflossene Liebe spricht, hat sie vielleicht noch nicht überwunden und sollte vielleicht noch einmal überlegen, ob man schon bereit ist, eine neue Beziehung einzugehen.
Alkohol lockert die Zunge, und mit einem kleinen Schwips redet es sich leichter, und man öffnet sich mehr. Gegen ein Bier oder ein Glas Wein ist beim ersten Date sicher nichts einzuwenden. Wer jedoch aus lauter Nervosität so tief ins Glas schaut, dass kein vernünftiges Gespräch oder ein gerader Gang mehr möglich sind, macht sich lächerlich und hinterlässt nur einen peinlichen Eindruck.
Jeder möchte beim ersten Date den besten Eindruck beim Flirtpartner hinterlassen. Leicht verführt das dazu, sich als jemand zu geben, der man nicht ist. Da man aber beim ersten Date nicht weiß, was der andere erwartet, hat jegliche Schauspielerei keinen Sinn.
Geschenke sind beim ersten Date tabu, es sei denn, man kennt sich schon durch mehrere Telefonate und weiß, worüber sich das Gegenüber freuen könnte. Von ganzen Sträußen oder roten Rosen ist aber abzusehen.
Massive Verkehrsprobleme durch Schneemassen
Eurokrise bringt Credit Suisse ins Straucheln
CAS verurteilt Ex-Radprofi Jan Ullrich wegen Doping
Neue Vorwürfe gegen Grasser in der Causa "Telekom"