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Beleidigungen und Unwahrheiten in Internet-Foren sind strafbar

LINZ. Der Ton in Internet-Diskussionsforen ist oft rau, falsche Tatsachen sind schnell behauptet – es schützt ja meist ein Pseudonym, ein Nickname. Irrtum, sagen Juristen.

Eine Beleidigung im Internet ist nichts anderes als eine im „richtigen“ Leben: Sie ist ein Ehrdelikt, das strafbar ist und neben Widerruf des Gesagten auch saftige Geldstrafen nach sich ziehen kann. Ein Nickname (=Spitzname), wie ihn viele Foren-Benützer verwenden, schützt da so gut wie gar nicht vor Strafverfolgung.

„Das ist ein Irrglaube, dass ein Nickname vor Ansprüchen wegen Kreditschädigung schützt“, sagt der Linzer Anwalt Gerald Waitz von der Kanzlei Waitz-Obermühlner. Kann jemand glaubhaft machen, dass ein anderer über ihn (oder seine Firma) Unwahrheiten verbreitet, muss der Forumsbetreiber den Eintrag löschen bzw. die Daten der Person, die hinter dem Nickname stehen, herausrücken. In der Praxis wird diesem Wunsch aber „überraschend oft nicht nachgekommen“, so Waitz, zum Teil aus rechtlicher Unkenntnis, vermutet er. Wenn jemand freilich einen Phantasienamen hinter dem Nickname verwendet, wird die Sache in der Praxis kompliziert.

Doch selbst dann ist noch nicht aller Tage Abend. Internet-Ombudsmann Franz Haslinger: „Jeder PC oder Laptop ist über seine Netzwerkkarte eindeutig identifizierbar.“ (Die übliche Computer-Kennung, die IP-Adresse, ist nicht eindeutig.)

Das Problem ist, dass man bei Beleidigungen „relativ schlechte Chancen hat, sein Recht durchzusetzen“, sagt der Strafrechts-Professor an der JKU, Alois Birklbauer, denn das Prozessrisiko trägt der Kläger. Aber: Bei übler Nachrede muss der Angeklagte beweisen, dass er die Wahrheit gesagt hat, nicht umgekehrt.

Nach einer jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz, die von Waitz erwirkt wurde, kann man bei entsprechendem Anlass auch von einem Forum, das außerhalb Österreichs in der EU betrieben wird, Auskunft über einen Nickname-Träger verlangen bzw. auf Unterlassung und Widerruf klagen.

Unter Jugendlichen verlagert sich Mobbing zunehmend ins Internet. Auch hier können Verunglimpfungen bestraft werden: „Täter“ sind erst ab dem 14. Lebensjahr deliktsfähig, „Opfer“ können ihre Rechte altersunabhängig geltend machen. Mobbt also ein 16-Jähriger einen 13-Jährigen im Internet, könnte Letzterer sich gerichtlich zur Wehr setzen.

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Danke O.Ö.N. Posting Forum! · von GunterKoeberl-Marthyn (3259) · 17.03.2010 17:42 Uhr

Jeder meiner Einträge müssen der Wahrheit entsprechen! Manchmal habe ich Dokumente mit sämtlichen Daten hier eingetragen und oft wurde mir durch die "Behörden -Heinzelmänchen" geholfen!
Der Beweis fehlt mir, aber es ist so! So bin ich jetzt am 25.3.2010 in der "Dublin" Angelegeneheit für Florim beim Bezirksgericht für einen anberaumten Zeitraum von 2 Stunden geladen! Die wollen jetzt wirklich diese "Odysee" wissen! Der "Nickname" ist der O.Ö. Nachrichten Redaktion bekannt und damit ist das "Pseudonym" für rechtliche Schritte gelüftet! Auch mit dem "Nicknamen" trägt man die Verantwortung, was man schreibt! Ich schreibe unter meinen Namen und habe keine Probleme und liebe die Kritik, die mir hilft, manche Dinge aus einer anderen Perspektive zu sehen und zu betrachten! Oft kommt für mich eine Hilfe, mit der ich nie gerechnet hätte! "Alle" haben aber eines gemeinsam. "Sie wollen eine Verbesserung der Gesellschaft", das kann ich wirklich sagen! DANKE OÖN Postig-Forum!

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Guten Abend Gunter - · von LadyChatterfield (1851) · 17.03.2010 19:26 Uhr

ich wünsche Ihnen am 25.3. viel Glück
für Florims Sache, damit er seinen Sohn
nach so langer Zeit wiedersehen darf und
hoffe, daß alles zum Guten erledigt wird.

Das Leben ist ein Kampf und kämpfend
müssen wir unser Dasein erringen.

Hoffen wir auf eine gute Welt.

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liebe lady · von oblio (9573) · 17.03.2010 19:41 Uhr

wie verträgt sich die deine aussage :
"das leben ist ein kampf!"
mit
"hoffen wir auf eine gute welt!"
ich meine:
das leben ist
eine immerwährende anstrengung !!
auch im hinblick
auf
eine gute welt !!

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Artikel 17. März 2010 - 00:04 Uhr
Von Ulrike Rubasch
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