Die Zahl der Erwerbstätigen ist in Österreich „nur“ um 12.300 auf 4,077.700 Personen zurückgegangen, geht aus den aktuellen Zahlen der Statistik Austria hervor. Gleichzeitig waren 2009 im Schnitt mit 204.400 Jobsuchenden um 42.100 Personen mehr arbeitslos gemeldet als im Jahr davor. Die Arbeitslosenquote kletterte von 3,8 auf 4,8 Prozent.
Der Abbau der Vollzeitstellen betraf größtenteils Männer, während vom Zuwachs der Teilzeit vorwiegend Frauen profitierten. Vollzeitjobs gingen 2009 in der Gütererzeugung, im Bau und im Handel verloren. Größere Zuwächse vor allem bei der Teilzeit gab es im Gesundheitswesen und im Gastgewerbe. Das Unterrichtswesen legte sowohl bei Vollzeit als auch bei Teilzeit zu.
Teilzeit ist nach wie vor weiblich: Die Quote stieg von 41,5 auf 42,9 Prozent, während der Anstieg bei den Männern um 0,6 Prozentpunkte auf 8,7 Prozent betrug.
„Teilzeit zu arbeiten ist ein vielfacher Wunsch der Frauen, weil es ihnen den Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht, und keinesfalls eine aufgezwungene Notlösung“, sagt die Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Anna Maria Hochhauser. 2009 sei die Nachfrage arbeitsloser Frauen nach Teilzeit-Jobs siebenmal höher gewesen als die beim AMS verfügbaren Stellen.
Weniger Verdienst für Teilzeit
Was die Teilzeitarbeit prekär macht: Teilzeitkräfte verdienen für die gleiche Arbeit weniger als Vollzeitkräfte, in manchen Branchen sind es bis zu drei Euro Unterschied beim Bruttostundenlohn. Das geht aus einer Studie zur Qualität von Teilzeitbeschäftigung hervor, die Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) am Dienstag präsentiert hat.
Für mehr Einkommenstrans-parenz in Betrieben soll bis Jahresmitte ein Gesetzesentwurf vorliegen. Betriebe sollen demnach künftig die durchschnittlichen Gehälter anonym offengelegen. Einsicht haben sollten das Wirtschafts-, das Sozial- und das Frauenministerium sowie die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Eine Kommission soll diese Einkommensberichte dann stichprobenartig prüfen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, könnten Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen drohen.
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