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Verfassungsgerichtshof wies Wahlanfechtung zurück

Von Hannes Fehringer, 27. November 2015, 00:04 Uhr
Verfassungsgerichtshof wies Wahlanfechtung zurück
F. Reinisch Bild: (feh)

MOLLN. Fritz Reinisch (VP) geriet irrtümlich in die Stichwahl und ist als Mollner Bürgermeister jetzt bestätigt.

Unglaublich schnell hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach den Wirrnissen bei der Bürgermeisterwahl in Molln entschieden. Mit dem Urteil vom Dienstag wurden die Anfechtungen der Bürgerliste BIM und der SP zurückgewiesen, womit Fritz Reinisch (VP) rechtens Bürgermeister der Gemeinde ist. Reinisch hatte die Stichwahl gegen SP-Kandidat Manfred Hofbauer gewonnen, war aber nur wegen eines Schreibfehlers in das Finale gelangt. Wäre das Ergebnis aus dem Wahlsprengel in Frauenstein korrekt in den Computer getippt worden, wäre BIM-Kandidat Andreas Russmann statt Reinisch in die Stichwahl gekommen.

Der Fehler ist bekannt geworden, nachdem die Einspruchsfristen bei der Wahlkommission verstrichen waren. Aus ebenfalls Formalgründen hat der VfGH jetzt die Anfechtungen verworfen. Reinisch hatte stets erklärt, dass er kein Bürgermeister sein wolle, "dem das Amt nicht zusteht". Um die Sache nicht weiter zu komplizieren, ließ er sich bei der konstituierenden Gemeinderatssitzung angeloben. SP und BIM riefen gestern Reinischs Versprechen in Erinnerung und forderten diesen zum umgehenden Rücktritt auf. Damit wäre der Weg frei, dass die Bürgermeisterwahl in Molln von Anfang an wiederholt werden kann. Reinisch sagte, er wolle über das VfGH-Urteil "einmal schlafen". Mehr lesen Sie unter www.nachrichten.at/steyr

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