Rückblende auf 20. Oktober 2011: Kurz vor dem Ende der Treibjagd schießt ein Jagdgast aus Salzburg auf einen Hasen und trifft den knapp 50 Schritte entfernt stehenden Leitgeb. 21 Schrotkugeln bohren sich in in die rechte Hand, das rechte Knie und beide Unterschenkel. Der Stadlinger wird im Krankenhaus Schärding operiert, 14 Kugeln werden entfernt. „Sieben stecken nach wie vor in meinem Körper“, erzählt er.
Das ist auch Grund, weshalb sich das Gericht auf dem Zivilrechtsweg der Sache annehmen muss. „Wir klagen, weil die Versicherung des Beschuldigten keine Haftung für Dauerfolgen übernimmt“, sagt Leitgebs Anwalt Klemens Deixler aus Wels. Medizinische Sachverständige konnten nicht ausschließen, dass es künftig Komplikationen gibt und der Jäger neuerlich operiert werden müsse. Das Bezirksgericht in Schärding ist nun am Zug.
Strafverfahren eingestellt
Das Strafverfahren gegen den Schützen wurde bereits eingestellt. Der Welser Anwalt erklärt: „Es steht Aussage gegen Aussage, ob mein Mandant den ihm zugewiesenen Platz bei der Treibjagd verlassen hat.“
Faktum ist, dass es zwischen dem Schützen und dem Opfer keinen Sichtkontakt gab. Der für die Positionierung der Jäger verantwortliche Innviertler behauptet: „Wenn Leitgeb dort stehen geblieben wäre, wo ich ihn hingestellt habe, hätten sich er und der Schütze sehen müssen.“ Der Stadlinger soll sich mehr als zehn Meter vom zugewiesenen Platz entfernt haben. Das bestreitet Leitgeb vehement.
Irritiert ist der Stadlinger auch, weil die Polizei erst am 9. November von dem Zwischenfall erfuhr – durch einen vertraulichen Hinweis. Jagdleiter Franz Geweßler aus St. Roman begründet das gegenüber der Exekutive so: „Ich meldete die Sache bei der Bezirkshauptmannschaft.“ Dort hieß es, das Krankenhaus informiere durch die Verletztenmeldung die Polizei.
...Risiko hin oder her.
Hier geht es nicht darum welches Risiko dieser fragwürdige Zeitvertreib birgt, sondern darum, welches Risiko ein Schütze eingeht, wenn die Situation nicht absolut eindeutig ist, d.h. wenn er den Abzug betätigt, ohne zu wissen, ob sich jemand in seinem Aktionsradius befindet, oder sein potentielles Opfer nicht sehen kann. Solch ein Verhalten seitens des Schützen ist, ich will nicht behaupten vorsätzlich, jedoch zumindest grob fahrlässig. Insofern ist dieser Schütze nicht zum Führen einer Waffe geeignet. Sein Waffenschein sollte in jedem Fall eingezogen werden.
....mit einem ziemlich großen Hochgebirgsrevier, war ich einmal bei so einer Treibjagd eingeladen in NÖ! Fluchtartig habe ich noch vor Beginn dieser Veranstaltung mich ins nächstgelegene Wirtshaus verfügt; derart viele ahnungslose schußgeile Nifter, die dies als Vergnügen, als "Dazugehören" sehen! Jagd ist höchstens integrativer Bestandteil der Forstbewirtschaftung, Waldfleischhauerei - viel Arbeit, Mords ein Dreck und kaum Ertrag!Wer sich meist über eine Beteiligung eine Arbeit kauft ist ein Trottel! Aber das ist halt auch der Preis der Volksherrschaft, der Bauernbefreiung! Lebensmitteltechniker - scheiß Dich nicht an wegen der paar Schröteln, werden eh keine Rehposten sein!
Jeder Sport hat sein Risiko, sofern man die Jagd als Sport bezeichnen darf.
Bekommt ein Schachspiler, der während des Spiels zu fest auf die Uhr haut und sich weh tut schmerzensgeld?
Bekommt ein Skifahrer, der auf der Skipiste zu fall kommt, Schmerzensgeld.
Bekommt ein Fußballspieler (kein Profi), der beim Hobbykick gefault wird, und sich weh tut Schmerzensgeld - wohl kaum!
Also was will der Schießwütige überhaupt?
Soll er Entenfüttern gehen, das ist nicht so gefährlich, außer ein eifersüchtiger Erpel attakiert ihn!
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