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Verluste im E-Anlagenbau: Welser VP geht mit eww-Gruppe hart ins Gericht

Von (müf), 26. März 2015, 00:04 Uhr

WELS. Der Aufsichtsrat der eww-Gruppe diskutiert heute die Bilanz 2014: Wie gestern exklusiv berichtet, wird das beste Ergebnis der Firmengeschichte durch einen 1,9-Millionen-Euro-Verlust beim Elektroanlagenbau überschattet.

VP-Obmann Peter Csar sagt nun: "Schuster bleib bei deinen Leisten: Würde sich die eww-Gruppe auf ihre Kernkompetenz konzentrieren, gäbe es Spielraum für eine Strompreissenkung. Dann könnten 1,9 Millionen Euro in günstigere Tarife investiert werden." Durch ständig steigende Betriebskosten seien Entlastungen beim Wohnen vorrangig.

eww-Vorstandssprecher Florian Niedersüß lässt die Rechnung von Csar nicht gelten: "Weil wir in einer unserer neun Sparten bedauerlicherweise einen Verlust eingefahren haben, werden die anderen Bereiche ihren Marktauftritt nicht verändern." Der Aussicht, dass Gewinn anderer Bereiche in eine Senkung der Stromtarife fließt, erteilt Niedersüß also eine Abfuhr.

Der Welser Volkspartei ist auch ein Dorn im Auge, dass die eww-Gruppe sowohl im Installateur-Gewerbe als auch bei Großprojekten als Generalunternehmer auftritt. Der Vorwurf von Parteiobmann Csar lautet: "Das E-Werk fährt mit Dumpingpreisen rein und ruiniert den Markt für Kleinbetriebe und mittelständische Unternehmen."

"Preisdifferenz nur ein Prozent"

eww-Vorstand Niedersüß sagt dazu: "Dieser Vorwurf ist falsch: Bei öffentlichen Ausschreibungen gewinnen wir von 15 Angeboten eines. Die Preisdifferenz zum nächstbesten Angebot liegt bei etwa einem Prozent. Hier von Dumpingpreisen zu sprechen, ist völlig vermessen." Außerdem sei die Gruppe bereits seit Jahren im Installateur-Gewerbe aktiv.

Der E-Anlagenbau schrieb 2014 nach Jahren des Erfolges 1,9 Millionen Euro Defizit – auch, weil bei einem Großprojekt durch fremdverursachte Terminprobleme teures Leasingpersonal eingesetzt werden musste. 

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4  Kommentare
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WelserBuerger (2.106 Kommentare)
am 26.03.2015 12:16

Dazu wären jedenfalls Details interessant.

Wenn ich als Unternehmen einen fixen Abnahmetermin vertraglich zusage (bei ansonstiger Vertragsstrafe), dann sollte doch hoffentlich hier auch ein Starttermin für die vereinbarten Arbeiten fixiert werden.

Kann dieser aufgrund verspäteter Vorleistungen nicht eingehalten werden, trifft auch die im Nachgang beauftragten Firmen kein Verschulden an etwaigen Verspätungen.

Also wurde hier meiner Meinung nach ein unnötiger Mehraufwand mit Leasingpersonal betrieben oder ein mangelhafter Vertrag abgeschlossen. So oder so: eindeutig ein eww-Management-Fehler und nicht fremdverschuldet!

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max1 (11.582 Kommentare)
am 26.03.2015 08:14

wie kann man auch annehmen dass die EWW ein Schuldeingeständnis der Unfähigkeit abgeben würden? Es sind doch nur die besten parteipolitsch vernetzten Mitarbeiter eingesetzt die Ausschreibungen bis in das kleinste Detail verstehen, dazu haben sie ja auch eine eigenen Juristerei im Hause.
Hauptsache ist dass die kleinen Endkunden überhöhte Tarife zahlen.

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( Kommentare)
am 26.03.2015 09:05

max1, den Blödsinn den Sie da von sich geben, hat Ihnen den wer eingesagt oder entspringt das tatsächlich Ihrer eigenen Fantasie ?

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Mestor (64 Kommentare)
am 26.03.2015 12:26

Wusste gar nicht dass sie auf Halluzinogene sind, anders kann ich mir den Schwachsinn den sie von sich geben nicht erklären.

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