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Stadtkontrolle will die Politiker-Gehälter bis 2009 durchleuchten

13. Februar 2017, 02:37 Uhr
Stadtkontrolle will die Politiker-Gehälter bis 2009 durchleuchten
Ex-SP-Vize Hermann Wimmer Bild: SPÖ

WELS. Messepräsident Hermann Wimmer kassierte pauschal für Aufsichtsratsposten und verstößt so gegen Bezügebegrenzungsgesetz.

Von der Bezüge-Affäre sind mehr Politiker betroffen, als bisher angenommen. Das Bezügebegrenzungsgesetz gilt seit 1. August 1997. Vor mehr als 20 Jahren rückte der verstorbene FPÖ-Bundesparteiobmann Jörg Haider Mehrfachbezüge von Funktionären ins Rampenlicht – Stichwort: "Er hält bei Fernseh-Debatten Tafeln mit Gehaltssummen vor die Kameras."

Als Strafe sieht das Bundesgsetz die Rückzahlung der Bezüge vor; es gilt keine Verjährung.

Der Welser Kontrollausschuss mit Obmann Walter Teubl (Grüne) beauftragte in der Vorwoche den Stadtrechnungshof, die Einkommen der Stadtsenats-Mitglieder bis 2015 zu durchleuchten. Weshalb nur bis 2015? "Weil es dann so lange dauert, bis der Bericht vorliegt: Ich hoffe, dass wir bei unserer nächsten Sitzung im April bereits darüber diskutieren können." Dann werde man debattieren, ob die vergangene Legislaturperiode auch angesehen wird.

Unter den betroffenen Politikern ist – wie berichtet – auch der ehemalige SP-Chef und Messepräsident Hermann Wimmer. Er sei nicht betroffen, sagte er den OÖNachrichten: Weil er sich ab 2001 für seine Arbeit im Messeaufsichtsrat nur seine tatsächlichen Aufwendungen habe ersetzen lassen. Später habe er allerdings aufgrund des so bedingten großen Verwaltungsaufwandes wieder eine pauschale Abrechnung umgestellt.

Daher verstößt auch er gegen das Gesetz, das nicht mehr als zwei Bezüge aus öffentlichen Rechtsträgern erlaubt. Wimmer kassierte zusätzlich als Vizebürgermeister und in der Wels-Holding, der Dachgesellschaft stadteigener Betriebe. Dort im Übrigen nur, weil er mit den damaligen Mitstreitern Bernhard Ploier (ÖVP) und Bernhard Wieser (FPÖ) auf eine Entlohnung drängte. Aus dem Rathaus erfuhr die Welser Zeitung nun: "Ursprünglich sollte in diesem Gremium keine Entschädigung bezahlt werden." Im Stadtsenat sei nie über gesetzliche Schranken für Politikerbezüge gesprochen worden, sagt Bürgermeister Andreas Rabl (FP): "Ihm sei das Gesetz bis zur Anfrage der OÖNachrichten in der Vorwoche nicht bekannt gewesen."

Vor seiner Wahl zum Bürgermeister habe er sich das Thema freilich angeschaut: "Für mich war klar, dass Geld für Arbeit im Aufsichtsrat nicht dazuzählt." (müf)

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32  Kommentare
32  Kommentare
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docholliday (8.075 Kommentare)
am 23.02.2017 15:41

In Wels regierte wirklich ein Sumpf der Korruption und der Gier. Und das waren die so sozialen Roten zwinkern Aber macht ja nichts, der Herr hat ja eh einen guten Posten bei der Messe Wels bekommen, wo das Kassieren schön weitergeht zwinkern Was leistet der eigentlich? Kann das jemand erklären?
Einen Genierer darfst wirklich nicht haben, wenn Du in der Politik weiterkommen willst!

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schutzengel75 (280 Kommentare)
am 14.02.2017 09:11

Gemeindeautonomie aufheben, Kontrolle durch LRH...

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 13.02.2017 19:07

Eins müsst IHR euch üeberlegen.

Wenn bei Bezüge die Gesetze nicht eingehalten werden,
wie ist es dann wenn BÜRGER beim Magistrat Wels Ansuchen stellen.

Es betrifft genau diejenigen im Stadtsenat,
die deine BÜRGER Ansuchen beurteilten seit JAHREN!

Bis restlos alles aufgeklärt ist, gehört der ganze Stadtsenat und alle JURISTEN - Mitarbeiter Magistrat, Wels die davon wussten derer Bezüge ruhend gestellt.

Es gehört nicht nur die Staatsanwaltschaft Wels informiert, sondern alle BÜRGER AKTEN untersucht bzw. ZUWENDUNGEN vom Stadtsenat.

Dieses Achtergespann kann immerhin ohne Behandlung im Gemeinderat über Tod oder Leben von Bürgern und derer Anfragen in NOT bestimmen.

Warum tut die ÖVP Wels nichts dagegen - SCHWEIGEN = MITTÄTER bzw. die anderen Gemeinderäte? Nur abkassieren IST ZUWENIG!

JETZT könntens zeigen, welche MORAL das besitzen unsere bekannten Gemeinderäte und Funktionäre.

Sitzt ja nicht nur Teubl in der KONTROLL- und
Revisionsstelle.

Da steckt noch viel mehr dahinter.

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Plasch (493 Kommentare)
am 13.02.2017 18:23

Zumindest werden nun Missstände aufgeklärt -die unter einem SPÖ Bürgermeister Wimmer niemals
aufgeklärt worden wären!

So hat sich wenigsten der Wechsel schon gelohnt!

Es wäre schon interessant zu wissen wieviele Leichen noch im Magistratskeller liegen?

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 13.02.2017 19:10

Was für ein Fortschritt, wenn SPÖ-Mißstände durch FPÖ-Mißstände ersetzt werden...
(da hätte man auch die alten Mißstände behalten können, dann wären uns wenigstens die ideologische Übergriffe auf die Kindergärten und die völlig sinnlose Pseudo-Bürgerbefragung erspart geblieben.)

Wobei: Koits hat sich soweit bekannt zumindest ans Gesetz gehalten- im Unterschied zu "Saubermann" Rabl ....

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 13.02.2017 19:12

Nachtrag: DANKE den OÖN für's Aufdecken!

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Eulenschnabel (1.589 Kommentare)
am 13.02.2017 18:03

ja ja der Neid ist was furchtbares!

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leitnerf. (932 Kommentare)
am 13.02.2017 13:54

Natürlich war es vom Rabl ein Fehler, jedoch kommt es nun darauf an, wie er darauf reagiert. Wenn alles, was unrechtmäßig genommen wurde, zurückbezahlt wird, ist es meiner Meinung nach in Ordung.
Es haben hier quer durch alle Parteien zuviel bekommen, was aber keine Ausrede sein darf, auch nicht für den Bgm.

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Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 13.02.2017 15:05

ok, .... ich will es dir erklären, ... das ist kein Kavaliersdelikt, ... und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ...... grad Herr Rabl als Jurist und Anwalt sollte sich besser in der Materie auskennen, .... da gehört Anzeige erstattet, .... gegen alle, die sich bereichert haben, ....

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wootwo (882 Kommentare)
am 13.02.2017 15:15

Eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt!

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wootwo (882 Kommentare)
am 13.02.2017 15:12

Einer Person die keine Ahnung von der Materie hat und irgendwo hineinschlittert verzeiht man eher als jemand der die fachliche Kompetenz hat. Unregelmäßigkeit bleibt Unregelmäßigkeit, gerade wenn diese auf Druck öffentlich wird. Es gibt keine Entschuldigung!

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 13.02.2017 16:55

Also wenn ein ertappter Bankräuber die Beute zurückgibt und sagt, dass er nicht wusste, dass Bankraub illegal wäre, dann ist wieder alles ok?

Seltsames Rechtsverständnis.

Bei Rabl kommt erschwerend dazu, dass er ja Jurist ist ....

Nur verwunderlich, dass er noch immer auf seinem bequemen Sessel klebt- ich hätte sogar ihm mehr Charakter zugetraut...

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Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 13.02.2017 12:43

Ganz ehrlich, diejenigen Politiker (ungeachtet der Farbe, die sich bereichert haben, sollten geschlossen zurücktreten, .... aber wir sind hier in Österreich weis heisst: der Steuerzahler hat Glück, wenn die Damen und Herrschaften das Geld überhaupt zurückzahlen müssen, ..... passieren wird nix, .... und dann wundert man sich, dass dem "normalen Steuerzahler" dieses System der Bereicherung immer mehr widerstrebt, .....

Ich finde es ja faszinierend, dass keiner dieser Damen und Herrschaften moralische Bedenken hat, wenn er sich so ein Aufsichtsposterl neben dem Gehalt vergüten lässt,.... aber wenn man zu moralisch ist schafft man es wahrscheinlich nicht so weit nach oben, ....

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 13.02.2017 13:50

und auch GEmeinden und Politiker, die jahrelang Behördenwillkür betreiben müssten eigentlich vom Land genauer unter die Lupe genommen werden. Aber außer Versprechen bei Sprechtagen ist da vielfach nichts übrig.
Politik braucht viel mehr KOntrolle, aber nicht durch Sie selber.

Und zudem sollte nicht alles gemacht werden können, was gerade nicht verboten ist, das fängt bei Spekulation an und hört bei komischen privatrechtlichen VEreinbarung an, die niemand mehr versteht, nicht einmal das Gericht auf die SChnelle.

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glingo (4.941 Kommentare)
am 13.02.2017 15:25

hast sicher recht das mehr und genauer kontrolliert werden sollte (durch Spezialisten die die Gesetzeslage kennen)
nur bei über 440 Gemeinden ist das natürlich auch ein enormer Aufwand!
und gegen eine Zusammenlegung der Gemeinden ist die Bevölkerung

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 13.02.2017 12:10

Es brauchen nur möglichst viele eine Gesetzesübertretung praktizieren, dann wird es in der Praxis straffrei ausgehen. So ist es in Österreich üblich. Der Einzelne hat das Nachsehen und wird hart bestraft.

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Gugelbua (31.805 Kommentare)
am 13.02.2017 11:40

Witz des Tages ? grinsen
Wels ist eben eine geheimnisvolle Stadt grinsen

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 13.02.2017 11:39

Sich blöd und unwissend zu stellen, war bisher immer noch die beste Strategie in Österreich, wenn es um Zuverdienst und Steuerrecht geht.

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wilhelmsburg (539 Kommentare)
am 13.02.2017 11:22

worüber noch diskutieren ?
Gesetzlich gedeckt oder eben nicht?

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max1 (11.582 Kommentare)
am 13.02.2017 11:11

"Andreas Rabl (FP): "Ihm sei das Gesetz bis zur Anfrage der OÖNachrichten in der Vorwoche nicht bekannt gewesen."

Was ist das für ein Bürgermeister? Was ist das für ein Anwalt?
Eine vertrauenswürdige Person?

Am besten wäre alle auszutauschen die im Stadtsenat und Gemeinderat herumsitzen und schweigen zuvörderst Herr Dr.Rabl, bis auf Herrn Täubl der offenbar aufgewacht ist, wurde auch Zeit denn er ist schon länger im Prüfungsausschuss Obmann.

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Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 13.02.2017 09:59

Was für ein Sumpf!

Ein Sumpf quer durch alle Farben...

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renele (3.081 Kommentare)
am 13.02.2017 09:26

Richtig wäre es jetzt in ganz Österreich von allen Politikern die Einkommen zu durchleuchten. In den Kommentaren wird schon wieder auf den Fpö Bürgermeister hingewiesen, was ich persönlich als sinnlos empfinde. Er bleibt trotzdem der bessere Politiker in Wels.

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Orlando2312 (22.250 Kommentare)
am 13.02.2017 10:13

Und was ändert das an den Fakten? Hat er nun die Kohle genommen oder nicht? Und war das gesetzeskonform oder nicht?

Das ist nicht eine Frage von Sympathie sondern der Tatsachen.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 13.02.2017 11:13

Nicht ablenken hier geht es um den Sumpf in Wels in dem die FPÖ genau so steckt wie die SPÖ und ÖVP.

Mehr als einen Chauffeur zu versetzen hat er nicht zusammengebracht der Herr Dr.Rabl.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 13.02.2017 16:56

.. netter Versuch!
grinsen

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Orlando2312 (22.250 Kommentare)
am 13.02.2017 09:19

".... weil er mit den damaligen Mitstreitern Bernhard Ploier (ÖVP) und Bernhard Wieser (FPÖ) auf eine Entlohnung drängte."
Ex-Vize Hermann Wimmer, er war immer voll und nur im Interesse der Welser Bürger am werken. grinsen

"Ihm sei das Gesetz bis zur Anfrage der OÖNachrichten in der Vorwoche nicht bekannt gewesen." Und auch der amtierende Bürgermeister verdient sich seinen Smiley. Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss. grinsen

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 13.02.2017 08:56

Die FPÖ´ler kennen Bezüge-Regelungen offenbar prinzipiell nur dann, wenn sie selbst in Opposition sind und auf die "Altparteien" mit dem Finger zeigen können.

Wenn sie dann selbst an den "Futtertrögen" sitzen bzw. völlern, dann vergessen sie diese Gesetze schnell wieder, auch wenn sie selbst studierte Juristen sind, so wie BGM Rabl.

Jaja, so schnell wurde aus der FPÖ eine "Altpartei". Vertreter der "Anständigen" und "Fleissigen"?

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wootwo (882 Kommentare)
am 13.02.2017 08:07

"Ihm sei das Gesetz bis zur Anfrage der OÖNachrichten in der Vorwoche nicht bekannt gewesen, sagt Bürgermeister Andreas Rabl (FP)"

"Das Bezügebegrenzungsgesetz gilt seit 1. August 1997. Vor mehr als 20 Jahren rückte der verstorbene FPÖ-Bundesparteiobmann Jörg Haider Mehrfachbezüge von Funktionären ins Rampenlicht":

Als Bürgermeister, als RA und vor allem als ehemaliger Mitarbeiter von Haider ist es etwas schwer zu glauben, das Gesetz nicht zu kennen ....

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Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 13.02.2017 09:59

Einfach eine miese Ausrede.
Jeder Jurist und Politiker kennt dieses Gesetz, verdrängt es aber sehr sehr gerne zu seinem eigenen Vorteil...

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Normalverbraucher (97 Kommentare)
am 13.02.2017 11:17

Vor 20 Jahren war Rabl 24 Jahre alt! Rechtsanwalt???? Haiders Mitarbeiter????? Beides unmöglich!

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wootwo (882 Kommentare)
am 13.02.2017 11:23

Dann dürfte er auch das AGBG nicht kennen, da gibt es Paragraphen die mehr als 100 Jahre alt sind und heute noch Gültigkeit haben!

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wootwo (882 Kommentare)
am 13.02.2017 11:29

ABGB natürlich

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