Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Neonazi-Prozess: Brüder verurteilt

Von Thomas Streif, 01. April 2014, 00:04 Uhr
Neonazi-Prozess: Brüder verurteilt
(Symbolbild) Bild: Reuters

BRAUNAU/RIED. Zwei vorbestrafte junge Männer, einer 20 Jahre, der andere 21 Jahre alt, betreten mit gesenktem Kopf den Saal im Landesgericht Ried. Von ihrer Vergangenheit als "Glatzen" in der rechten Szene sieht man ihnen nichts an.

Dem Brüderpaar aus dem Bezirk Braunau wird vorgeworfen, 2011 und 2012 in mehreren Fällen gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. "Meine Mandanten stellen sich der Verantwortung, sie streiten nichts ab", sagt der Verteidiger. Auf Fotos, die vor allem über Facebook veröffentlicht wurden, präsentierten die jungen Männer ihre einschlägigen Tätowierungen. Der Ältere soll auch eine Jacke mit dem Aufdruck "C18", einer neonazistischen Organisation, getragen haben.

Warum haben Sie diese Bilder im Internet veröffentlicht, will die Prozessvorsitzende Claudia Lechner wissen. "Ich habe zu viel getrunken." Überhaupt habe er mit den Tätowierungen nichts Besonderes aussagen wollen, behauptet der Mann. "Sie haben mir halt gefallen." Ob er sich früher als Neo-Nazi bezeichnet habe, will die Richterin wissen. Als Antwort erntet die Vorsitzende zuerst ein Schulterzucken, dann die lapidare Antwort: "Es war halt mein Freundeskreis."

Recht glaubwürdig klingt das nicht. Auch Bierflaschen mit einem Hitler- und Hakenkreuz-Etikett wurden stolz im Internet präsentiert. In einem "Partykeller" traf sich das Innviertler Brüderpaar aus dem Bezirk Braunau mit Freunden. Der fragwürdige Name der Gruppierung: "Braune Bierbüffel". Auf den Wänden des Partykellers sei "Heil Hitler" auf der Wand geschrieben gestanden. Eine Hakenkreuzfahne und Schlagringe waren an der Wand angebracht, zudem seien die beiden Männer im Besitz von einschlägiger Musik gewesen.

Schockierender Facebook-Eintrag

Ein Facebook-Posting des Angeklagten schockiert das Geschworenengericht und die zahlreichen Zuhörer besonders. "Ein Jude soll wie eine Lampe sein. Hängen bei Tag, Leuchten bei Nacht", hatte der Mann auf Facebook geschrieben. Mit dieser Gesinnung habe er aber nichts mehr am Hut, beteuert der Angeklagte. Er habe einen guten Job, eine Familie, seine Tochter sei ihm wichtiger als alles andere auf der Welt. Auch einen neuen Freundeskreis habe er sich aufgebaut: "Hauptsächlich Fischer sind das", sagt der Mann. Leises Gelächter im Gerichtssaal.

"Sie verniedlichen hier Ihre Taten. Ich nehme Ihnen Ihr Geständnis nicht zu 100 Prozent ab, sagt der beisitzende Richter Franz Maier. Der mittlerweile 20-Jährige behauptet, dass er der Jüngste der Gruppierung gewesen sei und halt dabei sein wollte. Von der ganzen Symbolik der rechten Szene will er, trotz zahlreicher einschlägiger Tätowierungen, nur wenig verstanden haben. "Ich habe zwar keine Ausländer gemocht, aber ich würde nicht sagen, dass ich ein Neo-Nazi war. Ich wollte halt äußerlich dazugehören und mit den Leuten fortgehen. Mit der NS-Zeit habe er sich kaum beschäftigt", behauptet der 20-jährige Angeklagte. "Das können Sie mir nicht erzählen, dass Sie überhaupt keinen Zusammenhang kapieren. Natürlich haben Sie sich dafür interessiert, denn sonst hätten Sie ja gleich Postkarten sammeln können", sagt Richterin Lechner.

Mit dem Tätowierer aus der rechten Szene, der für seine Dienste nichts verlangt haben soll, ist der Mann rückblickend unzufrieden. "Einmal hat er mich so verschandelt, da hätte er mir eigentlich was zahlen müssen." Er habe jetzt pro Monate zwei Termine bei einem Tätowierer, der ihm die einschlägigen Motive übertätowieren würde. "Glauben Sie nicht, ob Ihr Bruder auch regelmäßig mitgehen will? Vielleicht bekommen Sie ja einen Familienrabatt, denn es wird noch einiges zu investieren sein", so die Richterin.

Bedingte Haft für Brüderpaar

"Wenn ich Ihnen so zuhöre, dann sind Sie beide ganz weit weg von einem reumütigem Geständnis", so Staatsanwältin Ernestine Heger. Das Urteil: Der 22-Jährige wird zu acht Monaten bedingter Haft, der 20-Jährige zu sechs Monaten bedingter Haft, verurteilt. Die Angeklagten nehmen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

mehr aus Wels

Der Welser Bürgermeister Rabl und seine zwei Kronprinzen

17-jähriger Drogenlenker in entwendetem Mietauto erwischt

BH Wels-Land beobachtet Styrol-Ausbreitung

Eine Medaille für zwei Jubiläen

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen