"Koits nach Auschwitz"-Sager war für Geschworene keine Wiederbetätigung

Von Erik Famler   17.Jänner 2014

Auf einer einschlägigen Facebook-Seite schrieb der 39-Jährige: "mit dem kanackengesindel und der dazugehoerigen sympathisierenden Stadtregierung koits etc. muss aufgeraeumt werden. ich waere für eine gezielte umsiedlung weit in den osten zB ins kurhotel ausschwitz." (Original-Zitat, Anm.) Die Welser SP, das Antifa-Netzwerk und das Mauthausen-Komitee reagierten. Die Entgleisung wurde angezeigt und führte nunmehr zur Anklage.

Im Prozess sprachen ihn gestern die Geschworenen vom Vorwurf der Wiederbetätigung frei. Denn der Mann ist, wie erst während des Verfahrens bekannt wurde, seit vielen Jahren drogenabhängig, was vom Gericht als schuldmindernd anerkannt wurde: "Es war auch kein Vorsatz für Wiederbetätigung erkennbar", betonte sein Pflichtverteidiger Roland Heinrich.

Verurteilt wurde der Welser lediglich nach dem Waffengesetz, wofür er eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten erhielt. "Und das nur, weil bei einer früheren Hausdurchsuchung Waffen übersehen oder vergessen wurden", sagt sein Rechtsanwalt.

Der Angeklagte, der 2003 auf der FPÖ-Gemeinderatsliste kandidierte, entschuldigte sich später für Drohungen: "Ich weis nicht was mir bei diesem blöden Ausschwitzsager eingefallen ist. Ich muss auch dazu sagen das ich in diesem Moment unter Drogeneinfluss gestanden bin" (Original-Zitat, Anm.) postete er nach seinem "Auschwitz-Rülpser".

Die Welser FPÖ war schon im Vorjahr zu ihrem früheren Parteimitglied auf Distanz gegangen: "Er ist seit Jahren kein Mitglied mehr. Vor zehn Jahren war seine derzeitige Gesinnung nicht erkennbar", betonte Stadtparteiobmann Gerhard Kroiß.