Georgische Familie will wieder Normalität in Wels
WELS/THALHEIM. Von Abschiebung bedroht - vorerst gibt es ein "Happy End". Vater mit beiden Kindern wieder in neuer Heimat.
Noch gibt es keinen Grund für eine ausgelassene Feier: Die am Samstag zu Ferienbeginn von der Polizei zur Abschiebung nach Georgien abgeholte Familie ist zwar wieder in Wels. Bis das Ergebnis über die Beschwerde gegen den negativen Asylbescheid beim Verfassungsgerichtshof vorliegt, wird es noch dauern.
Ulrike Nill, pensionierte Jugendrichterin, unterstützt seit Jahren Vater Suliko (32), seine Frau Anna (30) und die beiden Kinder Mariami (13) und Georgi (7). Sie sagt: "Jetzt ist es zumindest ein Etappensieg, vielleicht ist bis zum Ende des Schuljahres alles entschieden."
Die Familie will wieder zurück zur Normalität, denn Abenteuer im negativen Sinn waren die Ereignisse in der Vorwoche ohnehin genug. Die Kinder werden wieder die Schule besuchen: Georgie die Thalheimer Volksschule, seine Schwester die Neue Mittelschule in Buchkirchen. Das Angebot der Pädagogen, noch einige Tage zu Hause zu bleiben, lehnte das Mädchen ab.
Wie berichtet, war die Familie Samstag um 6 Uhr von Polizisten in Zivil in ihrer Welser Wohnung abgeholt worden. Via Athen hätten sie nach Tiflis gebracht werden sollen. Der Linzer Anwalt Helmut Blum konnte das im letzten Moment stoppen: Der Verfassungsgerichtshof verlieh seiner Beschwerde gegen den negativen Asylbescheid aufschiebende Wirkung.
Damit kehrte der Vater mit den beiden Kindern Ende der Vorwoche wieder nach Österreich zurück. Von Normalität kann dennoch keine Rede sein, denn Mutter Anna befindet sich seit Tagen aufgrund der enormen psychischen Belastung in Spitalsbehandlung. Dass die in Wels und Thalheim gut integrierte Familie ausgewiesen werden sollte, hat viele Proteste ausgelöst: Beide Eltern arbeiten, die Familie hat eine Wohnung, die Sprachhürde ist gemeistert. Mutter Anna flüchtete 2015 mit ihrer Familie, nachdem sie von einem Babyhändler-Ring bedroht worden ist. Sie hatte entdeckt, dass auch sie als Säugling verkauft worden ist. Ihr Ehemann desertierte als Sicherheitsbeamter – auch er wäre bei einer Rückkehr in Lebensgefahr. (müf)
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Falls jemanden noch nicht klar ist warum ein 4 jähriges Einreiseverbot ausgesprochen wurde, so ist die Begründung ab Seite 51 von 55 zu lesen. Den link hat “Selten” weiter unten als pdf zum d/l angeführt.
Auch interessant, von heute:
https://diepresse.com/home/ausland/eu/5378601/Migration_Fluechtlinge_So-schotten-sich-die-Mitgliedstaaten-ab
Auffällig versteckter Artikel, diesmal.
Hinweisen möchte ich noch auf einen Leserbrief vom 20.02.18 in dieser Sache mit folgendem Zitat:
„Wir brauchen keine falsche Aufarbeitung unserer braunen Vergangenheit, die lässt sich sowieso nicht leugnen, wir brauchen das Aufmerksammachen auf unsere braune Gegenwart.
Josef Auzinger, Thalheim“
Meiner Ansicht nach wurde die schlepperunterstützte Einreise nach Österreich gewählt, da die Berufsausbildung weder von bP1 noch bP2 zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot Karte gereicht hätte.
nicht gereicht hätte?
Typo: .......Rot-Weiß-Rot Karte "NICHT" gereicht hätte. sri
„wieder in neuer Heimat“.
Man enthält uns weiter die Sichtweise des BVwG und der belangte Behörde vor.
Hier das Erk des BVwG vom 6.2.18, GZ L518 2174670-2:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20180206_L518_2174670_2_00/BVWGT_20180206_L518_2174670_2_00.pdf
Berufstätigkeit und gemeisterte Sprachhürde:
„BP 2 ehrenamtlich in Pfarre tätig, Deutschkurse besucht, Prüfung A1 bestanden, A2 nicht, kann sich aber in D ausdrücken, HAT SEIT KURZEM GEWERBE ANGEMELDET UND ALS REINIGUNGSKRAFT CA EIN MONAT LANG GELD VERDIENT.
BP 1 in keinen Vereinen tätig, UNREGELMÄSSIGE GEMEINNÜTZIGE HILFSARBEITEN, Deutschprüfung A1, SPRICHT GERINGFÜGIG DEUTSCH.“
Fluchtgrund der Frau und Desertion:
Drohende Freiheitsstrafe wegen Desertion ist kein A-Grund. Auch im ö MilStG gibt es bei unerlaubter Abwesenheit empfindliche Freiheitsstrafen.
Die Frau wurde von der leiblichen Mutter (nicht von Babyhändlerring oder Staat) bedroht. Im Gegenteil, sie hat in G ähnlichen Rechtsschutz wie in Ö.
Insgesamt waren die Vorbringen nicht übereinstimmend und wurden in Varianten dargeboten.
Der Fluchtweg:
Zuerst bis Sarpi Georgien, an der türkischen Grenze. Ab dort reisten sie schlepperunterstützt und unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Gebiet der Union und nach Ö.
Sie hätten nur die Grenze in die TR passieren müssen um in Sicherheit zu sein. Georgiern ist die Einreise in die TR problemlos möglich, ihren russischen Verfolgern, die kein E-Visum beantragen können, nicht.
Die Türkei ist nach Fläche und Einwohnern fast 10x größer als Ö. Dennoch fühlten sie sich dort nicht vor Verfolgung geschützt, während ihre zurückgelassene Tochter Ihren Angaben zufolge, sogar in Georgien ohne Gefährdung gewesen ist.
Asyl dürfte ziemlich sicher der falsche Aufenthaltstitel sein, ein Arbeitsvisum oder ähnliches wäre zu empfehlen.
Warum geht man nicht diesen Weg? Interessiert diese Frage die OÖN Redaktion etwa gar nicht?
Aus dem Wrkenntnis des BVwG:
"Ebenso indiziert die rechtswidrige und schlepperunterstützte Einreise den Umstand, dass den bP die Unmöglichkeit der legalen Einreise und dauerhaften Niederlassung bewusst war, da davon auszugehen ist, dass sie in diesem Fall diese weitaus weniger beschwerliche und kostenintensive Art der legalen Einreise und Niederlassung gewählt hätten."
BVwG-Erkenntnis
Mit etwas Vision ist diese Familie ein Gewinn für unsere Zukunft und die Bemühungen der erfolgreichen Integration wird aufblühen! Wir wissen niemals, ob wir selber nicht auch einmal Flüchtlinge werden, ich selber bin ein "Naturflüchtling", ein Fels hat unsere Haus in Obertraun zerstört, die Hochwasser- und Lawinengefahren und Naturkatastrophen werden stärker und nur der Zweitwohnsitz hat uns vor der Obdachlosigkeit gerettet! Weg vom Gas und runter vom hohen Ross und ein bisschen mehr Herz, manche hat es eben durch die Verstrahlung der Tschernobyl Katastrophe erwischt und dafür müssen wir auch Verständnis zeigen! Ich freue mich sehr über die erfolgreiche Rückkehr und habe auch einen mir möglichen Beitrag dazu geleistet! Vielen hier fehlt die Geschichte von Jesus und der hat gelebt, dazu braucht man keinen Glauben, seine Worte haben der Menschheit aus der Rohheit geholfen und die Herzen erobert und das ist unser Wegweiser und beendet die "Hartherzigkeit" hier im feigen Pseudonym!
Umgekehrt, Tschenobyl hat uns hier in Ö besonders viel Verstrahlung beschert.
Entschädigung wurde nicht einmal angedacht.
und darum gehören in den vghf leute mit Rückgrat und keine umfaller.sonst brauchen wir die ganzen Überprüfungen nicht,wenn die anderen wieder dagegenarbeiten.