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Bürgermeister steht wieder vor Gericht

Von Erik Famler, 04. November 2013, 00:04 Uhr
Harald Piritsch, FPÖ-Bürgermeister in Steinhaus
Man hat mir vorgeworfen, dass ich meiner Frau zu wenig verrechne. Dieser Vorwurf ist bereits ausgeräumt.« Harald Piritsch, FPÖ-Bürgermeister in Steinhaus Bild: FP

STEINHAUS. Das Gemeindeoberhaupt soll jahrelang für das Haus seiner Frau keine Kanalgebühren vorgeschrieben haben. Erst im Juni wurde Piritsch wegen zweier Schwarzbauten verurteilt.

Gegen den Steinhauser Bürgermeister Harald Piritsch (FPÖ) läuft ein neuerliches Gerichtsverfahren wegen Amtsmissbrauchs. Heute wird am Landesgericht Wels die so genannte Kanalgebühren-Affäre verhandelt. Unmittelbar vor der Wahl im Jahr 2009 waren Vorwürfe aufgetaucht, wonach für das Haus seiner Frau, in dem auch er lebt, zwei Jahre lang keine Kanalgebühren bezahlt wurden. Am 9. September stand der Bürgermeister wegen desselben Deliktes schon einmal vor dem Kadi. Die Verhandlung wurde aber vertagt, um weitere Zeugen anzuhören. Für Piritsch gilt die Unschuldsvermutung.

Im Gespräch mit der Welser Zeitung gibt sich der FPÖ-Politiker optimistisch: „Ich rechne mit einem Freispruch. Der Landesprüfer hat als Zeuge bereits eingestanden, dass er sich verrechnet haben muss. Jetzt geht es genau genommen nur noch um eine Formalität.“

Der Bürgermeister hatte einen Bescheid an seine Frau mit eingescannter Unterschrift abgezeichnet. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte sich Piritsch für befangen erklären müssen. Den Bescheid an die Landwirtin und Ehefrau hätte demnach nicht er unterschreiben dürfen, sondern allenfalls sein Vizebürgermeister.

Das Steinhauser Ortsoberhaupt rechtfertigt sich, dass derartige Bescheide als Serienbriefe versandt werden. Eine Unterfertigung hätte seine handschriftliche Signatur tragen müssen. Weil diese fehlte, sei er auch nicht befangen gewesen.

Piritsch steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Wie berichtet, wurde er im Juni dieses Jahres wegen Amtsmissbrauchs zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Da er nichts oder zu wenig gegen zwei Schwarzbauten unternahm, geriet der Bürgermeister, der zugleich Bauamtsleiter ist, in die Fänge der Justiz. Das Ersturteil von fünf Monaten bedingtem Freiheitsentzug und 6000 Euro Geldstrafe wurde schließlich in zweiter Instanz abgeschwächt.

Während Piritsch demonstrativ gelassen der heutigen Verhandlung entgegenblickt, ist in der Landesregierung von einer Entlastung des Bürgermeisters keine Rede: „Zwischen unserem Prüfer und dem Steinhauser Bürgermeister gibt es Auffassungsunterschiede über die Nutzung der Räumlichkeiten. Das Prüfungsergebnis des Landes bleibt aber unverändert und wurde auch in der ersten Verhandlung nicht relativiert“, sagt Uwe Deutschbauer vom Büro Ackerl.

Der Strafrahmen bei Amtsmissbrauch reicht von sechs Monaten bedingter bis zu fünf Jahren unbedingter Haft. Im Falle einer Verurteilung wird Piritsch Berufung anmelden. Einen Amtsverlust erleidet der Steinhauser Bürgermeister erst dann, wenn er zu einer unbedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt wird. Die politische Optik im Falle einer neuerlichen Verurteilung auch bei geringerer Strafe wäre allerdings fatal und könnte Piritsch bei seinen Amtsgeschäften zumindest behindern.

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15  Kommentare
15  Kommentare
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RRLWE (4 Kommentare)
am 05.11.2013 23:32

Meiner Meinung nach ist der gute Mann rücktrittsreif, unabhängig des Strafausmaßes. Und diese wärein dieser Situation auch jeder andere Bgmst, egal welcher Partei! Es gehört dahingehend eine gesetzliche Regelung geschaffen --> Veruteilung = Amtsverlust!

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sipsap (115 Kommentare)
am 05.11.2013 16:12

"Wer ein Schaf stiehlt, wird gehängt. Wer die ganze Herde stiehlt, wird gefeiert." Bei allem was Recht und Ordnung bedeutet, muss sich die Gerichtsbarkeit schon eine Frage gefallen lassen: Was ist ihre Verhältnismäßigkeit, wenn man zu erkennen glaubt, dass schon seit langem die ausgesprochenen Strafausmaße vor allem bei Gewalt- und auch Vermögensdelikten in keinem Reim mehr zur Bestrafung von vereinfacht gesagt "Ungehorsamsdelikten" stehen.

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observer (22.145 Kommentare)
am 04.11.2013 20:41

schon die Frage gefallen lassen, ob man hier nicht als Partei Konsequenzen ziehen muss, sollte es eine weitere Verurteilung geben. Sauberkeit und Kriminal vertragen sich schlecht - irgenwann ist das Mass voll. Derweilen gilt allerdings in Causa II noch die Unschuldsvermutung.

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strasi (4.410 Kommentare)
am 04.11.2013 19:25

Wie kommt ein Bürgermeister dazu, auch wenn es sich um Auffassungsunterschiede handelt, eigenen Akt auch nur in die Hand zu nehmen. Alles andere als sich völlig herauszuhalten ist Befangenheit und alles andere sind auch nur blöde Ausreden.
Ob so ein Mann, der das 2. Mal wegen Amtsmißbrauch vor Gericht steht als Bürgermeister haltbar ist, erscheint mehr als fraglich.

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( Kommentare)
am 04.11.2013 17:27

ich wundere mich, wie intensiv die "unabhängige justiz" gegen den fpö-bürgermeister der gemeinde steinhaus ermittelt !!!

wo bleiben die ermittlungen bzw. die gerichtsverfahren wegen amtsmissbrauchs (!!!) gegen die övp und spö-bürgermeisterInnen ???

gerade in kleineren gemeinden, die überwiegend von övp-bürgermeisterInnen "regiert" werden, sind bei baubewilligungen, sowie gravierende mißstände beim abfallwirtschaftgesetz, etc., die freunderwirtschaft an der tagesordnung !!!

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Steirerman (350 Kommentare)
am 04.11.2013 14:39

... Mandi Haimbuchner wird halt seinen Parteigenossen decken und schützen, oder?!? Ist ja klar, in der Partei der Nächstenliebe, oder? So stand´s zumindest auf den Plakaten, die ich erste jetzt so richtig verstehe. Also danke Herr Bürgermeister, dass Ihre Frau keine Kanalgebühren berappen musste, denn damit ist mir ein Licht aufgegangen. Alles Sumpf, diese Politiker-Kaste, für mässige Leistungen top bezahlt und sich dann noch das Geld ersparen, wo´s nur geht - einfach nur anstandslos - pfui Teifl!

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 04.11.2013 14:35

für die linken Krakeeler...
grinsen

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Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 04.11.2013 13:37

Ich bitte darum diesen Artikel sofort zu löschen, ... da dieser Herr der FPÖ angehört, können diese Anschuldigungen sofort für nichtig erklärt werden, ... denn das ist die Partei, die für den kleinen Mann in die Bresche springt und Ehrlichkeit auf den Fahnen stehen hat!!!!!!!
Die würden sowas nieeeeeeeeee machen!!!!! zwinkern

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( Kommentare)
am 08.11.2013 21:10

beantragen,weil de Partei der Ehrlichen und anständigen Leut` sowas nie machen täten !
Und wenn scho so a Bledsinn in de Nachrichten steht,dann is eh a Verleumdungskampagne von de
Sozis.
Weil de Effler san grundehrliche Menschen und kämpfen für saubere Politik ohne Freinderlwirtschaft und Korruption.

I könnt mi totlachen vor soviel Schwachsinn was die uns weismachen woin.

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wassaduda (5.597 Kommentare)
am 04.11.2013 13:25

da steht ein effler im visier und die effler poster sprechen gleich vom kleinen bürgermeister und is ja nicht so tragisch und schauts euch die grossen an!ist doch völlig egal,wer beschei..., aber dann sollens halt auch die grösse haben,die konsequenzen zu tragen,wenns erwischt werden!der ist schon einmal verurteilt worden und soll sich aus den öffentlichen ämtern gefälligst zurückziehen!das ist er dem angelobten uneigennutz schuldig!

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( Kommentare)
am 04.11.2013 12:26

der is do von de Tüchtigen Anständigen und Ehrlichen

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christ13 (816 Kommentare)
am 04.11.2013 11:29

wenn der abgestraft wird, dann müßte der linzer bürgermeister bis ans lebensende ins häfn! aber der dürfte in der oö.landesregierung gar nicht aufscheinen oder geführt werden, da der swap gar nicht relevant ist bei der neuverschuldung des landes! eh nur 60 mille! a lercherlschaß!

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( Kommentare)
am 04.11.2013 10:01

genauso ists auch in unsrer gemeinde und hat keine konsequenzen-im gegenteil- unser bürgermeister segnete im nachhinein einen schwarzbau (3m hohe grundaufschüttung OHNE! drainagierung im hangbereich) eines neu zugezogenen arztes ab und unser grundstück/garten wird seither bei regen "ertränkt" und ich darf nun am zivilrechtsweg schaun daß ich mein grundstück wieder nutzen kann ohne ganzjährig gummistiefel tragen zu müssen - man läuft bei sämtl. behörden gegen wände und wird als strafe fürs anzeigen schikaniert wos nur geht-anzeigen bei der volksanwaltschaft halfen nicht viel, gings doch um einen arzt für den der bürgermeister sogar die volksanwaltschaft belog und es wurde daraufhin alles eingestellt, nichts überprüft,kein lokalaugenschein gemacht - auf der strecke bleibt: der "kleine arbeiter" der sich mit viel arbeit u. mühe ein zuhause geschaffen hat...

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freistaedter (269 Kommentare)
am 04.11.2013 09:02

dass sich der Hr. Piritsch aus dem Amt verabschiedet. Er ist schon längst untragbar.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 04.11.2013 08:51

für ihn galten die Braunen in Kärnten als Vorbild

Übrigens sollte man es nicht für möglich halten, welche Möglichkeiten sich in Gemeinden ergeben, und wo da überall getrixt werden kann.
Da sind Bürgermeister oft wirklich Wunderwuzzi Zuständige - wenn alles vom Gemeinderat abgesegnet ist, dann hält das auch juristisch stand.
Gerade "arme" Gemeindebedienstete müssen bei den einen oder anderen Gebühren ja ein bisserl verschont bleiben...

Zu viel Macht und Möglichkeiten und umgekehrt bei Dingen, wo sie total überfordert sind und bei Angelegenheiten die zum Beispiel die Bh oder Polizei regeln müsste, müssen sie auch überall die Nase reinstecken.

Unsere intransparente komplizierte Bürokratie eröffnet viele Schlupflöcher für Trixser.

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