Aus Zorn auf Radfahrer schlug Autolenker zu: Nasenbeinbruch

Von Friedrich M. Müller   10.Mai 2011

Von Sommerschwüle war Donnerstagnachmittag noch nichts zu spüren, dennoch lagen bei einem Autofahrer die Nerven völlig blank. Gegen 16.30 Uhr radelten Nachwuchstrainer Michael W. (44) aus Marchtrenk und sein 16-jähriger Sohn Andreas auf der Oberfeldstraße Richtung Osten. Es war die letzte Trainingsfahrt gewesen, bevor der junge RC-Wels-Sportler ins U17-Nationalteam einrückte.

In Höhe des Baumarktes Zgonc hupte ein Autofahrer wie wild, obwohl die beiden hintereinander fuhren. Dann bremste er zwei Mal seinen Wagen so stark ab, dass Andreas W. beinahe zu Sturz kam. „Als der Wagen stand, fuhr ich zur Fahrertür nach vorne und fragte: Was soll das?“, erzählt der Radclub-Funktionär. Sie sollten sich auf den Radweg schleichen, bekam er als Antwort. Dann sei der Mann ausgestiegen und hätte ihm ohne jeden Kommentar einen Faustschlag ins Gesicht versetzt.

„Ich war ganz benommen und setzte mich auf den Gehsteig“, erinnert sich W. „Dann hat der Autofahrer nochmals zugeschlagen.“ Dann wollte der 16-Jährige die Lage beruhigen, begab sich aber dadurch ebenfalls in Gefahr. „Dass der Mann abgelassen hat, verdanken wir einer Zeugin auf der anderen Straßenseite: Sie rief, dass sie die Polizei verständigt habe“, sagt W.

Der Autofahrer behauptet gegenüber der Polizei: Der Radler sei gestürzt und habe dabei die Fahrertür beschädigt. „Gott sei Dank kann die Zeugin bestätigen, dass es anders war“, sieht W. einem Gerichtsverfahren optimistisch entgegen. Nach der Einvernahme in der Neustädter Polizeiinspektion fuhr W. ins Klinikum. Die Ärzte diagnostizierten einen Nasenbeinbruch und eine Platzwunde. „Mein Auge ist mittlerweile ganz zugeschwollen“, sagte der Radfahrer am Wochenende, der sich auch über die Ignoranz anderer Verkehrsteilnehmer wundert. „Ein Lkw-Lenker rief aus seiner Kabine: Ja, gib’s dem Radfahrer ordentlich ...“

 

Keine Pflicht

Prinzipiell gilt für Radler eine Benützungspflicht für Radwege – allerdings nicht für Rennräder bei einer Trainingsfahrt. Ausrüstung und Sportgerät sind die Kriterien für solche Fahrten: Außerdem dürfen sie nebeneinander fahren – nicht aber über die gedachte Mittellinie.