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Abrissbirne droht dem Bruckhof und zwei Häusern in Alt-Thalheim

Von Friedrich M. Müller, 16. Februar 2018, 00:04 Uhr
Die Abrissbirne droht dem Bruckhof und auch zwei Häusern in Alt-Thalheim
Die Häuser Aigenstraße 8 (Bild) und Aigenstraße 32 werden demnächst der Spitzhacke zum Opfer fallen. Bild: privat

WELS/THALHEIM. Denkmalschutz: Der Verein "Initiative Denkmalschutz" läuft gegen den Abbruch von drei alten Gebäuden in Thalheim Sturm – der Protest hat wenig Aussichten auf Erfolg

Aufschrei der Denkmalschützer nach dem gestrigen Bericht der OÖNachrichten über den drohenden Abbruch des knapp 700 Jahre alten Bruckhofes auf dem Reinberg. "In Thalheim werden Häuser geschleift, die für große Teile der Zivilgesellschaft als Kulturerbe gelten", sagt Albert Neugebauer. Der Welser Kaufmann ist Obmann der Welser Zweigstelle des Vereins "Initiative Denkmalschutz". Er schreibt Bürgermeister Andreas Stockinger (ÖVP): "Die Gemeinde verliert hier massivst an Identität und hätte die Möglichkeit, einzugreifen. Das Recht auf unser Kulturerbe – auch wenn es nicht unter Denkmalschutzschutz steht – ist ein Menschenrecht."

Wohnungen in altem Wirtshaus

Aktuell sind auch zwei Gebäude in der Aigenstraße, dem alten Zentrum von Thalheim, von der Abrissbirne bedroht. Statt dem Haus Nr. 8 wird ein Neubau mit sechs Eigentumswohnungen errichtet, die zwischen 49 und 111 m2 groß sein werden. Das Gebäude aus 1870 war früher Bauernwirtshaus und Sattlerei.

Dieses Haus wurde von Erben der ursprünglichen Eigentümer ebenso an einen Mühlviertler Bauträger verkauft, wie das Haus Aigenstraße 31. Bei der Villa neben dem ehemaligen Gasthaus Strasser aus 1885 loben Fachleute unter anderem die "reiche streng historische Putzgliederung". Das Gebäude sei in einem schlechten Bauzustand und werde daher abgerissen, sagt Ortschef Stockinger, der sich bewusst ist, dass hier ein Stück Alt-Thalheim verlorengeht. "Aber es gibt einen sehr strengen Ensemble-Schutz: Die vorhandenen Baufluchten müssen eingehalten werden."

Aigenstraße 32

Unterdessen steht bei der Auseinandersetzung um den Bau von zwei mehrgeschoßigen Wohnhäusern auf dem Bruckhof-Areal Thalheims Ortsplaner im Kreuzfeuer der Kritik. "Er hat sich zunächst für den Erhalt des Vierkanters eingesetzt, jetzt ist er Diener zweier Herren, weil er Mitglied der Architektenjury ist, die das Projekt entwickelt hat", behauptet Gemeinderat Ralph Schallmeiner (Grüne).

Mario Hayer vom Büro "Regioplan Ingenieure" in Salzburg sagt: "Ich wurde von der Gemeinde als Ortsplaner entsandt." Der Bürgermeister begründet das so: "Das ist keine Unvereinbarkeit, spart aber leere Kilometer, wenn unser Vertrauensmann bei solchen Projekten gleich von Beginn an dabei ist."

Zu viel Bauland in Thalheim

Die Grünen protestieren auch gegen die Umwidmung von 5000 m2 der Bruckhof-Flächen auf Bauland, weil "18 Prozent des gewidmeten Baulands im Ort weiterhin unbebaut sind". Das bestätigt Stockinger: "Aber das sind einzelne Parzellen in Siedlungen, wir haben keine rechtliche Handhabe." Im Gegensatz zu neuen Widmungen: Vertraglich wird vereinbart, dass Flächen rückgewidmet werden, falls sie nicht binnen fünf Jahren bebaut sind. Auf bestehende Widmungen könne das nicht angewandt werden.

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85  Kommentare
85  Kommentare
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Thalheimer77 (11 Kommentare)
am 19.02.2018 09:17

Also wenn ich mir die Kommentare hier durchlese komme ich zum Schluss, dass jemand von irgendwoher mit Geld kommt, Grünland oder hisorische Gebäude billig kauft, und dann macht was er will.
- Grünland und damit Naherholungsgebiet wird mit Wohnblocks zubetoniert
- niemand schert sich ums Ortsbild
- niemand schert sich um unsere historischen Gebäude
- niemand schert sich um Verkehrsprobleme
- niemand schert sich um die Meinung der hier lebenden Thalheimer

Die Thalheimer und mit ihnen die Gemeinderäte und auch der Bürgermeister können zwar eine Meinung haben, aber was gemacht wird entscheiden die Rechtsanwälte.
Natürlich hat das große Geld im juristischen Sinn Recht, aber angesichts dessen ist die Metapher der biblischen "Heuschrecken-Plage" gerechtfertigt. Leider können wir Thalheimer dagegen nichts machen traurig

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schallimar (689 Kommentare)
am 19.02.2018 11:05

Nein, die Reachtsanwälte entscheiden rein gar nichts. Es entscheidet der Gemeinderat, und damit aus. Die hier gestreuten Meinungen, dass wir Gemeinderäte eh nicht auskommen und teuer verklagt werden, wenn wir nicht so machen wie der Investor will erscheinen mir persönlich eher nach dem Versuch etwas zu konstruieren, damit die Gemeinderäte so tun, wie gewünscht.
Es ist immer noch Aufgabe des GR zu entscheiden ob das Projekt zu der Entwicklung die Thalheim nehmen will passt oder nicht. Ganz einfach. und wenn es nicht passt, dann wird es ausreichend gute Gründe dafür geben.
Sich hinzustellen und zu sagen, dass wir ja nicht anders können, als das zu ermöglichen ist feig. Aber es ist Sache des Gemeinderates sich damit zu beschäftigen - dieser ist übrigens öffentlich.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 20.02.2018 11:23

richtig - es entscheidet der Gemeinderat auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes, der fachlichen Gutachten und der Stellungnahme der Örtlichen Raumordnung des Landes OÖ. Aber er ist an die Gutachten gebunden, kann also nicht das Gesetz negieren. So ists halt, auch wenn mancher es gerne anders hätte.

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AlexThalberger (18 Kommentare)
am 19.02.2018 19:50

Am wenigsten wird zubetoniert, wenn die Häuser höher und tiefer gebaut worden.
Ein Wohnblock braucht weniger Platz und Beton, als alternativ einige Einfamilienhäuser in der Pampa.

Ich hab ja keine Ahnung, wieviele Wohnblöcke dort entstehen werden oder können, aber sollten wirklich 16 Wohnblöcke entstehen, dauert das einige Jahre, bis die fertig sind, und somit hat die Gemeinde auch Zeit, sich um eine verkehrstechnische Lösung zu kümmern. Gern auch mit Beteiligung des Bauträgers.

Wer Investoren als "Heuschrecken" bezeichnet, hat eine feindliche Einstellung zur Ökonomie, und zieht die Planwirtschaft offenbar der Marktwirtschaft vor.
In Vorchdorf hat die Firma ca. fünf oder sechs Jahre für fünf Wohnblöcke gebraucht zuletzt.

Denkmalschützer und Grüne können jammern was sie wollen, das Gebäude ist nicht denkmalgeschützt, daher kann der Eigentümer das Gebäude ohne weiteres wegschieben. Die Gemeinde kann das nicht verhindern.

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alterWelser (2 Kommentare)
am 16.02.2018 19:27

... es gibt sehr viele Thalheimer und Welser, die ebenso bestürzt sind über die Abrisspläne betreffend des Bruckhofs.
Ich glaube, auf die Kommentare mancher andersdenkender Zeitgenossen hier braucht man nicht einzugehen - die "Qualität" ihrer Äußerungen spricht schon für sich.

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AlexThalberger (18 Kommentare)
am 16.02.2018 19:39

Das Abreißen des Bruckhofes kann die Gemeinde sowieso nicht verhindern, das ist Sache des Eigentümers. Das wäre nur gegangen, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz stehen würde.

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schallimar (689 Kommentare)
am 16.02.2018 20:01

Stimmt, wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, dann kann die Gemeinde da nichts machen. Aber man muss auch nicht der Umwidmung zustimmen - ob mit oder ohne denkmalgeschützten Hof.

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AlexThalberger (18 Kommentare)
am 16.02.2018 20:43

Es spricht nichts dagegen.

Erstens spricht auch aus Umweltgründen mehr dafür als dagegen, denn wenn ein Wohnblock mit angenommen 40 Bewohnern entsteht, wird weniger verbaut und versiegelt, als wenn alternativ 10 Einfamilienhäuser irgendwo in die Pampa gebaut werden. Die Frage, was mehr Platz braucht, bzw. Beton, ist leicht beantwortet.
Solche Neubauten von Wohnblöcken wenig Energie, sind energiesparend, egal, wer nun der Bauträger ist.

Zweitens ist es für die Gemeinde Thalheim finanziell eine tolle Sache, da rennt quasi der Steuerrubbel, resultierend aus direkten und indirekten Effekten.

Drittens ist der Wohnbedarf gegeben, die stark steigenden Wohnpreise sind ein Beleg dafür. Das ergibt sich auch aus verschiedenen gesellschaftlichen Entwicklungen (Single, Haushaltsgröße, Migration). Wäre der Wohnbedarf nicht da, stellt ein Investor auch keinen Wohnblock hin.

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schallimar (689 Kommentare)
am 16.02.2018 21:44

In einem gebe ich Ihnen recht: ohne Nachfrage gibt es nicht solche Imobilienprojekte. Aber damit hört die Übereinstimmung schon auf. Denn genau solche Projekte wo ein Investor kommt, auf die Grüne Wiese hinbauen will mit maximaler Profitmaximierung als Ziel sorgen für das sich immer stärker steigende Mit- und Wohnkostenniveau in Thalheim. Wenn Thalheim also etwas benötigt, dann sozialen Wohnbau und niedrige Mieten. Aber um das geht es bei diesen Projekten nicht.
Den vermeintlichen Mehreinnahmen stehen halt dann auch massive Mehrausgaben für den Mehrverkehr rauf auf den Reinberg gegenüber. Kosten, die dem Vernehmen nach der Spekulant als alleinige Aufgabe der Gemeinde sieht, und die ihm auch egal sind. Aber das sollte einen nicht wundern wenn es um Profitmaximierung geht.
Zu guter Letzt: der Bruckhof ist historisch belegt, ebenso wie der ganze Reinberg als Naherholungsgebiet der ThalheimerInnen und WelserInnen seine Geschichte und Gegenwart hat, hoffentlich auch eine Zukunft für alle.

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AlexThalberger (18 Kommentare)
am 16.02.2018 22:22

"historisch belegt" ist ein Nullargument, denn der Bruckhof ist erstens nicht denkmalgeschützt, und zweitens wird er sowieso geschliffen.

Gewinnorientierung ist nichts schlechtes, das Gegenteil wäre nämlich Misswirtschaft oder Planwirtschaft.

Die von Ihnen geforderten Mietwohnungen sind nicht vorhanden, wer soll Sie bauen? Auf wessen Kosten?
Abgesehen davon kommen Mietwohnungen auf Dauer teurer, als Eigentumswohnungen, da der Mietzins jährlich angepasst wird. Die Eigentumswohnung kauft man zum Barwert, und eine allfällige Fremdfinanzierung kriegt man zu äußerst günstigen Zinsen.
Vorteil hat Mieten dann, wenn man vorhat, sich nicht länger niederzulassen.

Aber gut, die Ideologie der Grünen, für die Sie ja im Gemeinderat sitzen, ist ja, dass es eine staatliche Mietzinsbegrenzung geben soll.
Gemäß Grüne soll alles der Staat regeln, also der Steuerzahler, private Investoren werden als Heuschrecken bezeichnet.

Sie waren sicher 1995 auch beim Kraftwerk Lambach demonstrieren.

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schallimar (689 Kommentare)
am 16.02.2018 22:41

Dass der freie Markt nicht für leistbares Wohnen sorgt ist ja hinlänglich belegt, oder? Und dieses Bauprojekt ist nichts anderes als privates Interesse, nicht öffentliches Interesse.
Warum schlussendlich der Bruckhof geschliffen wird, wird es auch noch zu klären geben, es gibt ja etliche Zweifler ob der Hof wirklich nicht zu retten wäre.
Die von mir geforderten Mietwohnungen sind eine Notwendigkeit angesichts dessen dass der Kauf von Wohnraum immer öfter nicht leistbar ist. Auch wenn dies der aktuelle Kanzler nicht wahrhaben will.
Und wären die Grünen damals gemeinsam mit vielen anderen nicht auf die Strasse gegangen, dann wäre Lambach ein ganz anderes KW geworden.

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AlexThalberger (18 Kommentare)
am 16.02.2018 23:07

Die öffentliche Hand aber noch weniger, die Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderung rächt sich.
Und gemäß Ihren Vorstellungen als Gemeinderat würden Sie schon man den Bau von mindestens 16 Wohnungen verhindern.

Die Frage bleibt unbeantwortet: Wer baut und bezahlt die Mietwohnungen? Wohin?

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schallimar (689 Kommentare)
am 17.02.2018 09:16

Die Frage ist einfach beantwortet: Diese Wohnungen werden entweder von der öffentlichen Hand oder von entsprechenden Genossenschaften gebaut. Wohin sie gebaut werden: Flächenwidmungsplan zur Hand und Gebiete definieren, sicher aber mal nicht einfach ins Grüne so wie bei diesem konkreten Projekt nur um Spekulationsgewinne um jeden Preis einzustreichen.
Was die Zweckwidmung anbelangt: stimmt. Diese gehört wieder eingeführt. Ebenso müssen die gemeinnützigen Genossenschaften wieder auf ihre Aufgaben zurück gebracht werden und das überhand nehmende Geschäft mit Eigentumswohnungen und als Generalunternehmer eingeschränkt werden.

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Thalheimer77 (11 Kommentare)
am 19.02.2018 08:58

Auch bei diesem Thema irrt AlexThalberger als Freund der Firma Sodian/Operenzia:

1. Haben wir in Thalheim genug gewidmete Baufläche im Kerngebiet und der Peripherie sowie genug Leerstand.

2. Traditionell ist Thalheim eine Gemeinde mit ausgeglichenem Budget und hatte in den letzten Jahrzehnten auch ohne Sodian enormen Zuzug.

3. Der besondere Wert von Thalheim liegt darin, dass wir Stadtnähe und Natur auf einmalige Weise verbinden. Genau solche Projekte wie das von Sodian berauben uns der schönen Natur.

4. Die geringste Bodenversiegelung hat immer noch ein Gebäude, das nicht gebaut wurde. Das Penthouse im 3. Geschoss dient vor allem dem Profit. Die plötzliche Sorge um die Bodenversiegelung ist also nur vorgespielt.

5. Thalheim ist zwar eine Landgemeinde, aber die Gemeinderäte sind trotzdem keine "Bauernsimpeln" die auf die Milchmädchenrechnung "mehr Wohnblocks - mehr Geld" hereinfallen. Und auch in Laakirchen ist die Rechnung ja nicht wirklich aufgegangen

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 17.02.2018 09:00

stimmt, muss man nicht. Aber welchen zweifelsfreien Grund führt man da an? Einfach Nein sagen, gilt nach den Gesetzen nicht. Da würde ich als Eigentümer den Gemeinderat persönlich haftbar machen und zur Aufhebung des Beschlusses eine Klage einbringen.
Ein Gemeinderat kann nicht einfach Nein sagen - er muss das richtig begründen. Es muss rechtlich unanfechtbar sein, sonst ist man sehr schnell in einer persönlichen Haftung drinnen, auch wenn man sich bei der Abstimmung sehr klug und unangreifbar vorkam.

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schallimar (689 Kommentare)
am 17.02.2018 09:30

Alleine die Frage nach dem Öffentlichen Interesse für diese geplante Siedlung ist Grund genug das Ding abzulehnen. Ebenfalls die Frage des Verkehrs der entsteht wenn nämlich in der Vergangenheit genau mit diesem Argument andere weniger eingreifende Bauvorhaben abgelehnt wurden. Das wir auch die Fa Operenzia akzeptieren müssen. Einer Klage sehe ich daher sehr entspannt entgegen.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 17.02.2018 09:42

Die Pauschalformulierung "Öffentliches Interesse" ist sicher Zuwenig. Das müssen nachvollziehbare Gründe sein. Solche Gründe sind immer an eine Fachmeinung gebunden - technischer oder rechtlicher Fachentscheidungen. Was den Verkehr betrifft, so ist auch hier ein straßenverkehrstechnisches Gutachten notwendig. Nur die Ansicht, dass mehr Verkehr entstehen könnte, hilft absolut nichts (vor Gericht).
Die Arbeit eines Gemeinderates MUSS sich an fachlichen, nachvollziehbaren Stellungnahmen halten. Die persönliche Meinung mag (und darf) zwar bestehen, hat aber in einem Rechtsstaat letztlich NULL an Wert.

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hkn (14 Kommentare)
am 17.02.2018 10:20

Es geht nicht darum, ob der Gemeinderat NEIN sagt, sondern ob er JA sagt! Und zwar JA zu einer Abänderung des rechtskräftigen Entwicklungskonzeptes, das in diesem Fall eben KEIN Bauland ausweist. Und genau dazu müsste eine fachliche uns sachliche Begründung auf den Tisch, und genau die gibt es NICHT! Eine Überarbeitung dieses Entwicklungskonzeptes passiert mit gutem Grund vom Gesetz her alle 10 Jahre, konkret in Thalheim erst wieder in ca. 5 Jahren. Grundstücksspekulation unter Mitnahme von satten "Umwidmungsgewinnen" sind eben KEINE Argumente in der Raumplanung!

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 17.02.2018 12:14

stimmt nicht! Einzeländerungen des Flächenwidmungsplanes sind jederzeit möglich. Es braucht dafür eine Begründung und die ist hier zweifelsfrei gegeben. Was sie meinen, ist die generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes. Das ist in diesem Fall etwas anderes und nicht anzuwenden.

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hkn (14 Kommentare)
am 17.02.2018 15:28

In diesem Fall kann der FLWPL nicht ohne Änderung des ÖEK geändert werden, da das Areal AUSSERHALB der Widmungsgrenzen im ÖEK liegt.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 18.02.2018 08:59

glauben sie mir, man kann! Eine Einzeländerung des Flächenwidmungsplanes, welche im ÖEK nicht enthalten ist, erfordert auch ZEITGLEICH und zwar in einem einzigen Ablauf, die Änderung des ÖEK. Unter ris.bak.gv.at finden das Raumordnungsgesetz für OÖ und da können sie sich auch den Verfahrensablauf erschließen.
Sollte dies in Teilen von Thalheim (oder wo sie wohnen) nicht bekannt sein, so helfe ich gerne fachlich auf der Grundlage meines üblichen Honorars (derzeit € 140,--/Stunde netto) und der Vergütung nach dem amtlichen Kilometergeld.

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hkn (14 Kommentare)
am 18.02.2018 11:07

Nicht anderes habe ich gesagt! FLWPL-Änderung ohne gleichzeitig ÖEK auch zu ändern geht in diesem Fall nicht! Und da braucht es erst recht eine sachhaltige Begründung ! Auf ihre Beratungsdienste verzichte ich gerne und auch auf den weiteren Dialog.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 20.02.2018 11:20

zum besseren Verständnis: Die gesetzlichen Regelungen geben vor, unter welchen fachlichen Begründungen umgewidmet werden kann oder nicht. Durch die Angelobung haben die Gemeinderäte erklärt, dieses Gesetz einzuhalten. Wenn die fachlichen Gutachten im Verfahren ergeben, dass die Umwidmung im Sinne des Gesetzes ist, dann hat der Besitzer einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die anderen Themen, ob das Gebäude ein Denkmal ist, ob ein Immobilienhai dahintersteckt oder so, haben mit einer fachlichen Entscheidung nichts zu tun und sind auf einer weiteren, aber anderen Ebene zu klären. Bitte die unterschiedlichen Bereiche nicht vermischen!

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 18.02.2018 09:01

und es heißt auch nicht Widmungsgrenzen, denn die gibt es nicht. Sie meinen wohl, die Grenze des gewidmeten Baulandes, des gewidmeten Grünlands, des gewidmeten Dorfgebietes, des gewidmeten Betriebsbaugebietes usw.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 17.02.2018 08:56

stimmt, man sollte schon das Eigentumsrecht auch achten. Aber die "Schützer" sollen zusammenzahlen und die Gebäude ankaufen und aus Eigenmittel sanieren. Aber bitte ohne öffentliche Förderung! Wenn ihnen die Gebäude soviel bedeuten, dann sollte das eine Frage der Ehre sein und sie sollen Handeln.
Für mich sind das die üblichen Nörgler und Neider. Schaut man sich aber ihr Leben genauer an, dann sehe ich, dass ich so sicher nicht leben möchte.

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An3as (11 Kommentare)
am 19.02.2018 08:11

Sehr geehrter Herr Fifi-Wuff,

ich bin zwar kein Landwirt aber das scheint ohnehin nicht mehr von Bedeutung zu sein. Für die kolportierten 1,6 Mio sollen es 2 Mio EUR sein, würde wohl nicht nur ich den Bruckhof haben wollen.

Wozu blöd arbeiten gehen, wenn man mit etwas politischer Vernetzung aus Stroh Gold spinnen und aus 2 plötzlich 5 Mio EUR machen könnte?
Und zwar auf Kosten der anderen:
Erststens auf Kosten der Vorbesitzerin, die diese Widmung nie bekommen hätte.
Zweitens auf Kosten der Anrainer, die mit einer lockeren Bebauung diese Gegend erst attrativ gemacht haben.
In den schickeren Wohnvierteln kommen leider immer ein paar oberschlaue Grundstücksspekulanten auf die Idee, mit Vielparteien-Wohnklötzen das Wohnen in attraktiver Gegend zum vergleichsweise kleinen Preis anzubieten. Selbstlos klarerweise! Verkauft wird hier die attraktive Lage, zu der sie selbst nichts beitragen. Im Gegenteil!
Und drittens die Allgemeinheit, die mit dem Verkehr zurechtkommen muss.
Gruß, Andreas

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 20.02.2018 11:26

ich bin in meinen Kommentaren nicht darauf eingegangen, was dort gebaut werden soll, oder wer dahintersteckt oder ob das gut oder schlecht für die Menschen ist - das kann ich nicht beurteilen. Was ich aber kann, ist aus meinen beruflichen Erfahrungen auf die gesetzlichen Vorgaben und Unausweichlichkeiten im Zuge des Raumordnungsverfahrens hinzuweisen. Und da meinen manche irrtümlich, dass das nur eine Entscheidung des Gemeinderates sei. Das stimmt so eben nicht.

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reibungslos (14.393 Kommentare)
am 18.02.2018 00:22

Was ist an diesem alten Bauernhof, der seinen Zweck längst nicht mehr erfüllen kann, eigentlich besonders?

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DerRechte (730 Kommentare)
am 16.02.2018 18:43

Man muss nicht alles, was alt ist, unter Denkmalschutz stellen. Natürlich ist es was anderes, wenn ein Promi wie Beethoven oder gar der Kaiser an die Hausmeier gepinkelt hätte

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An3as (11 Kommentare)
am 16.02.2018 21:55

Das stimmt, da haben Sie wohl recht.
Im Falle des Bruckhofs, würde ein zweiter Blick dennoch nicht schaden.
Der Bruckhof wäre nämlich nicht nur sehr sehr alt, er hatte außerdem für die Versorgung der Traunbrücke (welche übrigens unter Denkmalschutz steht) besondere Bedeutung.

Gruß, Andreas

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( Kommentare)
am 16.02.2018 22:52

Denkmalschutz hat mit pinkeln absolut nichts zu tun, sorry.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 17.02.2018 09:07

Irrtum, hat es doch. Ich kann mich noch an ein ehemaliges, denkmalgeschütztes Wirtshaus erinnern, deren Westfassade beim Nachhause gehen der (männlichen) Gäste regelmäßig über Jahrzehnte "getauft" wurde. grinsen

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pepone (60.622 Kommentare)
am 16.02.2018 18:11

Denkmalschutz ist ein Problem !
die dort beschäftigten Personen wollen ihr Egoismus befriedigen , aber nicht die entstehenden Kosten übernehmen !

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pepone (60.622 Kommentare)
am 16.02.2018 18:13

sollen wieder Holz-Baracken gebaut werden wie sie nach dem Krieg entstanden sind damit schnell Wohnraum geschaffen wird ?
oder die Grotten von früher wieder hergestellt werden ? tz tz tz

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brandmelder (294 Kommentare)
am 16.02.2018 17:25

Als geborener Thalheimer bin ich erschüttert wie mit alter Bausubstanz umgegangen wird.
Häuser mit Geschichte werden gekauft einige Jahre unbenützt verkommen lassen und dann wird argumentiert, dass sich eine Sanierung nicht mehr auszahlt.
Reine Geschäftemacherei auf Kosten der ortsansässigen Bevölkerung. Das unselige Projekt Semmelturm ist noch nicht vergessen.
Bitte Herr Neugebauer, nicht aufgeben!

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alterWelser (2 Kommentare)
am 16.02.2018 17:14

Ich finde es wirklich schlimm und bestürzend, wenn heutzutage (wir schreiben das Jahr 2018) immer noch altehrwürdige Bauten, die noch eine Seele haben, abgerissen werden. Insbesondere die Gebäude des Bruckkhofs abzureißen, ist ein Kultur-Frevel.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 17.02.2018 09:05

dann nehmen sie ihr Erspartes und kaufen den Hof. Wenn sie so dafür sind, dann Handeln sie bitte nach ihrem Gewissen. Falls sie das nicht tun sollten, dann kritisieren sie nicht das freie Handeln anderer Personen.

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schallimar (689 Kommentare)
am 17.02.2018 09:18

Okay, also sollte in ihrer Welt jeder tun dürfen was ihm lustig ist wenn er das nötige Kleingeld dafür hat? Spannende Ansichten...

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 17.02.2018 09:46

Nanana - machen sie es sich nicht so einfach. Wir leben in einem Rechtsstaat und dieser ermöglicht es ihnen (und auch anderen), ihre Lebensentscheidungen im Rahmen der Gesetze und Verordnungen zu führen. Sie haben sicher verstanden was ich meinte. Wenn mir etwas wert ist, dann kaufe ich es und sorge dafür, dass es in meinem Interesse (unter Einhaltung der Gesetze) verwendet wird. Entscheiden sie bitte nicht über das Eigentum anderer Personen, schaffen sie selbst Eigentum und dann haben sie auch das persönliche Recht, etwas damit anzufangen!

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schallimar (689 Kommentare)
am 17.02.2018 09:57

Was anderes will ich ja auch nicht. Ich will aber auch, dass es keine Extrawürste wie am Bruckhof gibt. Und ich werde auch nicht alles einfach schlucken, nur weil es sich wer leisten kann. Sie werden ja auch nicht einfach akzeptieren was ihr Nachbar macht, wenn es ihnen komplett gegen den Strich geht, genauso wie sie dessen Haus dann auch nicht einfach kaufen werden wenn sie sich nicht durchgesetzt haben. Sie werden sie ja auch dagegen wehren.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 17.02.2018 12:23

ihnen ist schon klar, dass man sich nur im Rahmen der Gesetze gegen das wehren, was - laut ihrem Beispiel - der Nachbar macht. Wenn ein Antrag ihres Nachbarn nach dem Raumordnungsgesetz, nach der Bauordnung und nach anderen eventuell anzuwendenden gesetzlichen Regelungen (z.B. Naturschutzgesetz, Wasserrecht, ...) als genehmigungsfähig im Verfahren festgestellt wurde, dann baut der, ob sie wollen oder nicht. Und genau das ist der Sinn der Gesetze, dass man sich darauf verlassen kann, in einem genau definierten Rahmen leben zu dürfen. Das was sie vertreten, ist persönlich zwar etwas verständlich, aber sicher nicht im Sinne der Gesetzgebungsziele.

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schallimar (689 Kommentare)
am 17.02.2018 15:18

Sagen Sie das beispielsweise den Nachbarn des Resch-Baus in der Ascheberg Strasse.

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kritzelei (1.297 Kommentare)
am 18.02.2018 14:45

Diese(r) FifiWuff scheint mir die gescheiteste Person südlich der Traun zu sein! Liebe(r) Wauwau, beiß dich selbst wohin, anstatt Andere anzukläffen! Es kann nämlich gut sein, daß mal jemand Anderer Recht hat - Hand drauf !

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 18.02.2018 20:18

das wäre jetzt schon aber sehr blöd, wenn meine fachlichen Ausführungen nicht stimmen würden. Das hieße, ich wäre arbeitslos grinsen Ich verdiene mein Geld mit der Korrektur der Ansicht von Menschen wie ihnen grinsen

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lesemaus (1.698 Kommentare)
am 16.02.2018 17:09

Gott sei Dank wird der Schandfleck in der Aignerstr entfernt.Immer der Aufschrei wenn endlich was gemacht wird.Hr.Neugebauer soll schaun das Wels nicht noch mehr verschandelt wird.

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schallimar (689 Kommentare)
am 16.02.2018 18:27

Erstens ist die Aigenstrasse wohl kein Schandfleck wenn man das Gebäude saniert und revitalisiert.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 17.02.2018 09:10

nicht immer soviel Reden, sondern Handeln und das Haus kaufen. Nicht nörgeln am Besitzer, sondern selber etwas tun. Ist für Grüne etwas schwierig, ich weiß, denn mit selbst gestrickten Pullovern und Holzsandalen bei der Bank und beim Notar aufzutauchen, schaut etwas seltsam aus. ... Satire aus ... grinsen

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Dschibril (230 Kommentare)
am 16.02.2018 09:51

Um die Villa tut mir leid. Wird wohl auch so eine schiache, verschachtelte und schräge Angelegenheit wie das neue Nachbarhaus werden.

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schallimar (689 Kommentare)
am 16.02.2018 09:26

Übrigens: das Argument mit den leeren Kilometern stimmt aus meiner Sicht nicht. Der Ortsplaner hat als fachliche Auskunftsperson der Gemeinde zu assistieren und nötigenfalls mit seiner Expertise bei der Entscheidung zu helfen. Aber herzugehen und in Form einer Jury an dem Projekt mitzuarbeiten und danach dann seine Meinung entsprechend zu ändern und einer Bebauung zuzustimmen geht aus meiner Sicht sicher nicht. Hier liegt ein Interessenkonflikt vor, der sich nicht schönreden läßt. Auch wenn das legal ist, die Optik ist eine andere. Und es ist ja nicht das erste Mal dass der Ortsplaner eine entsprechende Rolle bei einer Umeidmung spielt wie der Fall Resch in der Ascheter Straße zeigt.

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hkn (14 Kommentare)
am 16.02.2018 11:22

Da fällt mir der Begriff "Gefälligkeitsgutachten" wieder ein .....

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