AK kritisiert kurze Verfallsfristen in Arbeitsverträgen
GRIESKIRCHEN. Mehr als 2700 Beschäftigte wandten sich im ersten Halbjahr bei Problemen mit ihrem Arbeitgeber an die Arbeiterkammer Grieskirchen.
"Immer öfter verstecken sich in Arbeitsverträgen unfaire Klauseln, die den Beschäftigten schaden können", sagt AK-Bezirksstellenleiterin Elisabeth Marschalek. Sie schildert den Fall einer Angestellten aus dem Bezirk Grieskirchen, die in einer zu niedrigen Verwendungsstufe des Kollektivvertrages eingestuft wurde. Als sie ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam machte, wurde sie entlassen. Die AK konnte aufgrund von kurzen Verfallsfristen im Vertrag nur das zu wenig bezahlte Gehalt der letzten vier Monate einfordern, die Frau fiel um 5500 Euro um. Die AK kritisiert seit längerem, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die kurze Verfallsfristen in Kollektiv- und Einzelverträgen verbietet. So sollen Verfallsfristen von unter drei Jahren abgeschafft werden.