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23 Bäume des Nachbarn umgesägt

Von Michaela Krenn-Aichinger, 29. Oktober 2013, 00:04 Uhr
23 Bäume des Nachbarn umgesägt
Franz Stöger-Hofer ärgert sich über die illegale Schlägerung. Bild: privat

SANKT AGATHA. Radikalschnitt: Der Schattenwurf von 23 hohen Fichten ärgerte Grundstücksanrainer

Der Nachbarschaftskonflikt zwischen dem Linzer Pensionisten Franz Stöger-Hofer und seinem Grundstücksnachbarn Peter Reitbauer schwelte bereits länger. Auslöser dafür war eine bis zu 14 Meter hohe Fichtenhecke, die dem Agathenser wegen des Schattenwurfs auf sein Haus ein Dorn im Auge war. „Vor 14 Tagen hat er mich angerufen und gefragt, ob ich ihm meine Fichten verkaufen würde. Als ich entschieden ablehnte, sagte er mir, dass er die Bäume bereits gefällt hat“, ist Stöger-Hofer über die Abholzung von einer Baumreihe mit 23 Fichten erbost.

Der Linzer selbst nützt das Grundstück in der Ortschaft Riesching nicht, er hat es verpachtet. Bereits mehrmals baten die Anrainer ihn, die Fichten zu entfernen. Schließlich machte ihm sein Grundstücksnachbar das Angebot, den Grund zu kaufen.

„Wegen des Schattenwurfs der hohen Bäume war es in unserem Haus bereits um 14 Uhr finster, ich hätte ihm für seinen Grund im Grünland das Zehnfache geboten“, sagt Reitbauer. Die Verhandlungen endeten aber wegen unterschiedlicher Preisvorstellungen ergebnislos.

Dann kam es zur „Kurzschlussreaktion“, die der Kfz-Techniker bedauert. „Ich habe einen Fehler gemacht, der mir leidtut. Ich habe mich auch bei Stöger-Hofer entschuldigt.“

Den finanziellen Schaden will sich der Pensionist jetzt abgelten lassen. Ob er rechtliche Schritte einleiten wird, lässt er offen. Eine Neupflanzung von sechs Meter hohen Bäumen würde sich laut einer Baumschule mit 1000 Euro pro Stück zu Buche schlagen.

Reitbauer strebt eine gütliche Lösung an. „Mir ist klar, dass ich mehr als den Holzwert ersetzen muss.“

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131  Kommentare
131  Kommentare
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sirius (4.494 Kommentare)
am 30.10.2013 17:36

immer wieder mit unseren schwachsinnigen gesetzen.das ABGB §364 Abs.3 wurde vor einigen jahren bezüglich der botanik und lichteinfall geändert.in der wirklichen bedeutung ist diese änderung nicht einmal das papier wert.unser landesbaurecht ist in in teilen auch nicht das papier wert.z.b.ganz legal können dem nachbarn fenster von wohnräumen zugemauert werden.(reichenthal)die sogenannten "fachleute" sind zum teil höchstens arrogante dilettanten.der ABGB §422 Abs.2 ist auch so ein heurigenparagraph.
zum baumumschneiden in diesem fall,ein grundstück,da wohnt einer nicht einmal dort und lässt die bäume zum nachteil anderer hoch wachsen.kommt hier keine normale lösung zustande,dann ist eindeutiger handlungsbedarf zu ersehen.mit alten dickschädeln mit kopf aus steineiche geht es gar nicht anders.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 30.10.2013 10:48

Die Fichten stehen/standen ca. 15 Meter Luftlinie vom Haus entfernt in südwestlicher Richtung. Schatten also nur bei Sonnenstand tiefer 45° und ab dem Nachmittag.

Vor allem aber: Das Haus ist erst jetzt gebaut worden, zu einem Zeitpunkt also, wo die Bäume in voller Höhe längst vorhanden waren. Der umsägende Nachbar scheint also auch ein etwas "seltsamer" Typ zu sein. Da scheinen sich zwei Charaktere gefunden zu haben....

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WelserBuerger (2.106 Kommentare)
am 30.10.2013 12:54

... Gott sei dank hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

Man stelle sich vor, man hat ein Grundstück auf dem man irgenwann gedenkt ein Haus zu bauen. Dann kommt der Nachbar und setzt an die Grundstücksgrenze Fichten ... der Rest steht im Artikel oben.

Bei Gebäuden regelt der liebe Staat jedes Detail (Höhe, Abstand zu Nachbargrundstück, usw.)
Seine Bäume kann aber offentsichtich jeder hinstellen wo er will und dann lustig wachsen lassen.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 30.10.2013 15:32

entwertet der Baumbesitzer das gesamte Nachbargrundstück und bleibt in Folge eine gewünschte Wiese die im Blick noch sein Grundstück vergrössert!

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Resitant (20 Kommentare)
am 31.08.2017 20:43

Wir finden einstimmig: RECHT HABEN DIE NACHBARN GEHABT!!! Jeder Mensch hart ein Anrecht auf Sonne. Außerdem sind so alte Bäume gefährlich, wenn ein Unwetter ist. Bei höherer Gewalt zahlt die Versicherung gar nichts. Der alte Herr müsste eigentlich dankbar sein, weil ihm die Nachbarn die Arbeit abgenommen haben.

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( Kommentare)
am 30.10.2013 10:44

grinsen

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 30.10.2013 10:36

Nutzt das Grundstück gar nicht, schert sich nichts um die Lebensqualität der Nachbarn und will auch nicht verkaufen.

Zum Glück gibt es auch subtilere Methoden zur Baumentfernung...

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Banker10 (300 Kommentare)
am 30.10.2013 08:47

wenn jemand auf der Westseite seines Nachbarn hohe Bäume pflanzt, so dass dieser nachmittags/abends keine Sonne hat, ist das rücksichtlos. Bei aller guten Nachbarschaft...
auf diesen kann ich verzichten.

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wien3 (4.596 Kommentare)
am 30.10.2013 00:12

und bei der Gemeinde Anzeige erstattet, die hätten alles wahrscheinlich auf kosten des Grundbesitzers entfernt!! grinsen

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oblio (24.740 Kommentare)
am 29.10.2013 19:34

aber dem Nachbarn kein Licht gönnen!
Die Kurzschlusshandlung ist verständlich!
Schaden? Wenn der eine das Holz dem
Ex-Baumbesitzer gibt, wäre in meinen Augen
der Schaden beglichen.
Es war ja kein üblicher Zaun, bei einer
Anzeige hätte der Fichtenzaunbesitzer
sehr wahrscheinlich ohnehin klein beigeben
und die Fichten zumindest Köpfen müssen!

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( Kommentare)
am 29.10.2013 19:51

geht in die tausende(!), da is gar NIX mit brennholz-gegenwert!?
ich würde mich da ganz zackig außergerichtlich(!!!) einigen, sonst scheppert`s womöglich g`scheit ... im dann eher leeren sparschweindal!

ps. ein klein bissal kenn` ich mich da aus ... ist aber wie immer "eine sache" der guten oder weniger guten schlechtachter grinsen

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Resitant (20 Kommentare)
am 31.08.2017 21:03

Fichten kann man nicht verheizen - aber: AUCH BÄUME MÜSSEN EINMAL STERBEN! Wenn das stimmt, dass sie dem Nachbarn so viel Licht genommen haben, dann gehören sie weg. Bei einem argen Sturm können diese "alten Krampen" leicht umfallen und das Nachbarhaus beschädigen.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 18:41

und so könnte es zu einem friedlichen Ende und zu einer Versöhnung kommen, wenn sich die Grundeigentümer am Stammtisch des Ortes zusammensetzen, oder hat dort das Gasthaus auch schon gesperrt, wo sonst solche Probleme mit Ratschlag der Mitbewohner gelöst wurden?

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 29.10.2013 18:59

Oder eher mit Faustschlag?

Dort gibt es ein sehr gutes Wirtshaus.

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jamei (25.489 Kommentare)
am 29.10.2013 19:06

vor Ort gewesen sein, da er das aufgearbeitete Holz gesehen hat...

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 20:15

dann siehst Du es selbst! Lg.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 29.10.2013 22:51

i glaub net, dass Herr GKM vor Ort war.

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( Kommentare)
am 29.10.2013 18:31

so kann man nachbarn vertreiben indem man alles zuwachsen lässt rundherum ,so geschehen bei einem bekannten von mir ,er verkaufte das alte haus wieder wo er eigentlich seine pension verbringen wollte ,ein nachbar der ihm das leben schwer machte indem das obwohl nur ein schmaler weg war diese vorbeirasten das der staub nur so aufwirbelte ,sträucher nicht mehr zurückschnitten und noch dazu hatten die keine kläranlge und liesen ihren ganzen dreck rund ums haus versickern ,das wäre ein rechtsstreit gewesen ende nie ,gefreut hätten sich die anwälte und gutachter ...so schauts aus in unserem land wo es schon sehr viele rücksichtslose menschen gibt

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 29.10.2013 14:46

hat der "Täter" mehrfach versucht eine friedliche Lösung zu finden.
Es ist leider so, dass derjenige der (zumindest moralisch)im Recht ist oft mit hohem Kosten- und Zeitaufwand zu kämpfen hat, bis er vielleicht Recht erhält. Und bis dieses umgesetzt wird dauert es nochmals ewig.

Greift er jedoch auf die Selbstjustiz zurück, so halten sich die Strafen meist einigermaßen im Rahmen und sind daher sichtlich oft die bessere Alternative.

Ist leider so in Österreich.

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 29.10.2013 14:36

für das einfache volk zwinkern

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 29.10.2013 14:09

hochgehen lassen! Ist doch nix besonderes; ein Stänkerer ärgert die Nachbarn, ein verärgerter Nachbar schafft mittels Selbstjustiz vollendete Tatsachen.

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( Kommentare)
am 29.10.2013 13:50

Und wie lang schon?

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redlemon (497 Kommentare)
am 29.10.2013 13:26

.. besser wäre roundup gewesen *ggg*

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 13:34

Bäume gefällt wie es notwendig war! Das Bild braucht keine Worte!

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WelserBuerger (2.106 Kommentare)
am 29.10.2013 13:44

.... hohe Fichten!? Na, ich weiß nicht *g

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 29.10.2013 14:06

a paar Gänseblümchen killen aber sicher ka Fichte.

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WelserBuerger (2.106 Kommentare)
am 29.10.2013 12:57

... sollten auch noch die Entsorgungskosten für seine 23 Bäume aufgebrummt werden.

Das Geschrei möchte ich erleben, würde jemand seinem Nachbarn eine 15 Meter hohe Mauer vor der Nase an der Grundstücksgrenze aufziehen. Wo ist der Unterschied zu Bäumen (abgesehen, dass diese neben Schatten auch noch jede Menge Mist erzeugen)? Natürlich müssen diese weg und seit dem Zivilrechtsänderungs-Gesetz 2004 hat man auch eine Handhabe gegenüber solchen Egoisten.

Deswegen hätte hier auch der Gang zum Rechtsanwalt gereicht.
Nichtsdestotrotz hat der Nachbar mit der Säge meine volle Sympathie!

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 13:13

er hat wieder Sonne beim Haus indem er wohnt und nicht wie der Besitzer, der von Linz aus nur verpachtet. Zugleich hat er Angebote gemacht und kann von einer vergeblichen Bemühung sprechen, hat sich auch selber gestellt und sofort eine "Wiedergutmachung" eingeleitet, alles positive Punkte bei Gericht! Eigentlich sollte der mutige Holzfäller abwarten und den Eigentümer der Bäume den Weg zu Gericht gehen lassen, dessen Ausgang er gewinnen kann und die Bäume der Eigentümer auch noch selber entsorgen darf!

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 13:24

schlag, dem ich einen Obmann vom "OÖ Hausbesitzer-Verband" erteilte, der als Vorbild und Präsident alles genau nach Vorschrift regeln wollte und einen Mieter hatte, der 3 Jahre schon keine Miete mehr bezahlte!
Ich habe ihm geraten, das Schloss einfach auszutauschen, dann sollte dieser zu Gericht gehen und mit dieser kleinen Schuld wegen der "Selbsthilfe" wird das Gericht deutlich sehen, wer hier den Hauptfehler gemacht hat! Ohne Gericht hat der Mietschuldner die Wohnung verlassen und nur noch um die Möbel gebeten und der Fall war gelöst!

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dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 29.10.2013 13:24

Traumwelt kommst den Du hervorkrochen ?

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 13:30

braucht und scheint für uns alle!

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WelserBuerger (2.106 Kommentare)
am 29.10.2013 13:38

... wirst du in Google finden wovon ich rede.

Erschreckend finde ich nur, dass so etwas wie "gegenseitige Rücksichtnahme" in einem Gesetz verankert werden muss.

Dass ich in einem Wohngebiet meine Bäume (noch dazu wie in diesem Fall eine ganz Baumreihe!!) nicht einfach in den Himmel wachsen lassen kann sollte einem darüber hinaus der Hausverstand sagen.

Auch hier geht's wahrscheinlich um den üblichen Fall:
Erst günstige und schnell wachsende Pflanzen setzen, damit so bald wie möglich ein Sichtschutz vorhanden ist. Plötzlich sind die Bäume dann zu hoch und man bekommt sie (kostengünstig) nicht in den Griff. Die Herrschaften sitzen dann selbst gemütlich in der Abendsonne, während der Nachbar im finsteren Haus nur mehr mit elektrischem Licht die Zeitung lesen kann.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 13:42

unnatürliche Baumwand für eine Entwurzelung und Blitzeinschlag und Windkanal für das Haus sehr gefährlich werden kann.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 29.10.2013 14:02

das *Recht auf Licht und Luft* meinst, glaub ich kaum, dass da die Anrainer eine Chance gehabt hätten, weil das, soweit ich weiß, sehr schwierig durchsetzbar ist.

Da geht dann wieder darum was zumutbar ist und was nicht.
zB wenn tagsüber das Licht eingeschalten werden muss, wenn wegen vieler Bäume in Nachbars Garten nur morgens eine Stunde Sonne auf die Terrasse fällt oder wenn eine bestehende Solaranlage unbrauchbar wird....

Fichten & Co haben in Wohngebieten einfach nichts verloren. Ich kann den Nachbarn verstehen - ich hätte mir das auch nicht gefallen lassen.
Allerdings hätte ich vorher den Rechtsweg versucht.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 29.10.2013 11:12

Ein krankes vertrotteltes Gesetz nach dem anderen, das keiner braucht und von vorneherien ein Pfusch ist, das bringen unsere VERBILDETEN praxisfremden JURISTEN zusammen.
Auch der Verfassungsrechtler Mayer nimmt sich kein Blatt vor den Mund, wenn er von unserer Verfassungspfuschregierung spricht.

Ein besonderes Streithanselgesetzbuch ist unsere Bauordnung und wenn es um Orts - und Landschaftsbild geht, dann wird das ganze auch oft rein persönlich geschmacklich stinkend.

Die Hauptsache Juristen und Gutachter verdienen sich an ganz unausgereiften und holprigen Gesetzen, die dann noch in jedem Bundesland unterschiedlich sind.

Zuguterletzt gewinnt meist der, der genug Geld hat.

Dass man in Siedlungen oder direkt vor dem Nachbar keine Tannen und Fichten pflanzt, und damit den Nachbar pflanzt, das kam bis jetzt keinem der oft Siebengescheiten Kopfschüttler in den Sinn.

Für Gscheites fehlt der Anstoß und Durchblick in unserer VERKRUSTETEN Hofrats- Bürokratie.

Säumige Gesetzgeber.

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dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 29.10.2013 12:56

Bäume waren vorher da.

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WelserBuerger (2.106 Kommentare)
am 29.10.2013 13:00

?

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dalistift02 (5.019 Kommentare)
am 29.10.2013 13:26

denn?

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oblio (24.740 Kommentare)
am 30.10.2013 08:15

müssen auch einmal klein gewesen sein!
Ich kenne einige Fichtenzäune, die sind
halt ebenso wie andere lebende Zäune
so zu schneiden, dass eine gewisse
Höhe eingehalten werden muss!

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 10:54

der Zug abgefahren, die Setzung der Bäume hat nicht die Natur gemacht, sondern der Grundeigentümer hat damit eine "Mauer" gezogen die er als "Zaun der Natur" bezeichnet. Jedes Grundstück hat ein Recht auf Sonne, ein Zaun darf nicht so hoch sein, die Bäume hätten vom Grundeigentümer zurückgesetzt oder gestutzt werden müssen, so werden es auch die Gerichte sehen, jedoch die "Selbstjustiz" des Holzfällers wird 50% des Schadens kosten. Eine gute Einnahmequelle für die Gerichte, wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte!

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 29.10.2013 11:02

Ihre Diagnose muss nicht richtig sein. Wir wissen nicht wie weit entfernt die Bäume von der Grundgrenze standen.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 11:12

als Eingrenzung oder Abgrenzung in allen Richtungen gepflanzt, fast wie in einer Baumschule, und dafür benötigt man eine Genehmigung. Der Nachbar hat damit auch Probleme zum Empfang der internationalen Sender, sein Fehler besteht nur in der Selbstjustiz, die Gerichte hätte ihm Recht gegeben! Da er diesen ordentlichen Rechtsweg nicht ging ist er für 50% Schaden verantwortlich, jedoch eine neuerliche Aufforstung wie hier angeführt wird, wird es nicht geben!

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 29.10.2013 11:19

es ist und bleibt eine Ferndiagnose was Sie da anstellen. Ebenso wie die Aussage hinsichtlich des 50 % Schadenersatzes. ...

Aber als Weltpräsident darf man das. zwinkern

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prinz_von_linz (4.794 Kommentare)
am 29.10.2013 11:25

deine behauptung des latenten problems ist sicher keine ferndiagnose, sondern eine profunde expertenaussage?

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 13:38

unmöglich zu machen und ich bin auch kein Experte, aber wir dürfen hier im OÖN Forum mit der "Logik Taschenlampe" ein wenig leuchten!

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 11:29

um einen Wald, sondern um eine "Grenzpflanzung" und die darf in dieser Höhe zum Nachbar nicht überschritten werden, der in der Selbstjustiz handelnde Holzfäller hätte die Bäume stutzen sollen, sicherlich mehr arbeit aber diese Aktion hätte ihn "Schadensfreier" gehalten!

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 29.10.2013 11:31

Jetzt spricht er von sich bereits im Majestätsplural... zwinkern

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 11:37

"Lacher" gebracht, Dein Gunter I.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 29.10.2013 12:01

wo diese Hecke steht, das geht aus dem Bericht nicht genau hervor.

Deshalb sollte man mit den Schlussfolgerungen vorsichtig sein.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 29.10.2013 12:54

eine andere Richtung einleiten! Das Bild zeigt aber eine gesetzte Baumreihe die nicht die Natur hervorbrachte, sondern der Mensch zu welchen Zwecke auch immer anpflanzte und somit ist es für mich ein "Natur - Zaun" und dieser hat eine gesetzliche Regelung gegenüber der Nachbarschaft in allen Richtungen!

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