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Verwaltungsgerichtshof verwarf Beschwerde der Leitungsgegner

29. Oktober 2014, 00:04 Uhr

PETTENBACH. Eine Beschwerde zahlreicher Betroffener beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sollte die 110-kV-Freileitung Vorchdorf-Kirchdorf verhindern. Das Höchstgericht bestätigte jedoch nach zwei Jahren jetzt die energierechtliche Bewilligung des Wirtschaftsministeriums.

"Eine positive Entscheidung des VwGH wäre ein klares Signal für die Erdverkabelung in ganz Österreich gewesen", verhehlte Initiativensprecher Michael Praschma seine Enttäuschung nicht: Die Bürgerinitiative sei in keinem Punkt nachvollziehbar widerlegt worden, "trotzdem bekommen wir nicht recht". Die von der Initiative geforderte Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen war ein zentraler Punkt in dieser Auseinandersetzung.

Im Raum steht nach wie vor eine in Kürze erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Danach hätten Betroffene das Recht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen. Diese würde unter Umständen dazu führen, dass das gesamte Bewilligungsverfahren für die Freileitung neu aufgerollt und europäisches Recht direkt angewendet werden müsste. Ob der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs daran etwas ändert, ist nach Angaben der Initiative "110 kV ade!" unklar. Die Leitungsgegner in Alm- und Kremstal sehen aber in der Erdkabelforderung jedenfalls ein Wahlkampfthema für das Jahr bis zu den Landtagswahlen.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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( Kommentare)
am 29.10.2014 13:51

Inzwischen ist soviel klar: Am 13. November zeichnet sich ab, ob Betroffene die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Leitung feststellen lassen können. Und dann "steht" erst einmal alles, denn auch die vom Verwaltungsgerichtshof bestätigte Bewilligung ist dann einstweilen ohne Rechtskraft.

Im Übrigen muss Schluss damit sein, dass sich die Politik hinter Behörden- und Gerichtsentscheiden verschanzt. Sie sollen es den WählerInnen ins Gesicht sagen, wenn sie unser Land ohne Not (weils mit Erdkabel eben auch geht) verschandeln wollen!

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